Schularbeit nicht zurück bekommen!?

2 Antworten

Die 1 Woche gilt für Grundschulen. Bei Gymnasien sind es schon 3 Wochen (allerdings Deutschland). Und dabei zählen nur Schultage, keine Ferien oder unterrichtsfreie Zeit, da hat der Lehrer auch frei!

Das ist aber kein Gesetz, sondern eine Kann-Bestimmung, die um Wochen überzogen werden kann. Und wenn ein Lehrer krank ist, ist er krank. Da arbeitet er nicht. Und zu seiner Arbeit gehört auch die Korrektur.

Ich glaube kaum, dass das in Österreich anders ist.

Nur Klausuren, die zu einer Abschlussprüfung zählen, müssen vor der Prüfung zurück gegeben werden.

Wie soll die Lehrerin die Arbeiten denn korrigieren, wenn sie krank ist? Denk doch mal logisch