Schufa eintrag bei letzter Mahnung ?
Moin ich habe vom TÜV die 2 Mahnung bekommen wo als nächster Schritt ein Inkasso Büro eingeschaltet wird frage ist nur ob man jetzt ein negativ Eintrag in der schufa kriege ?
5 Antworten
Nein. Bekommst du nicht so viel ich weiß
brzahle einfach deine Rechnungen und gut ist es
Ganz grundsätzlich muss zwei mal gemahnt werden und zwischen den Mahnungen müssen mindestens 4 Wochen liegen. Und es muss zuvor der Eintrag angedroht werden. Zudem nur in Fällen, wo du nicht widersprichst.
Dann darf gemeldet werden.
Das Inkasso lässt das dann sicherr eintragen vis Mahnverfahren und Gericht (i.d.r. nicht sofort) , ist ja derren Druckmittel quasi. Sobald das ganze aber bezahlt ist und es nicht um zuviel Geld ging kannste das wieder löschen lassen. (gab mal ne 3 Jahres Frist oder sowas - keine Ahnung ob das noch aktuell ist)
Kann erst eingetragen werden, wenn das gerichtliche Mahnverfahren erfolgt und du hierbei keinen Einspruch geltend machst (also eine vollstreckbare Forderung besteht)
Wobei das aber normal nicht mehr gemacht wird, da es hier zum einen ganz strenge Rahmenbedingungen gibt (mehrmalige Vorankündigung dieser Eintragung, KEIN Widerspruch/Einspruch vorliegen darf...) und immer rechtliche Risiken für den übermittelnden gibt.
Ich kenne genug Inkassobüros, die weiterhin pauschal Zahlungsrückstände an die Schufa melden. Mag sein, dass einige Firmen davon Abstand genommen haben. Deine Antwort war aber, dass erst mit Mahnbescheid gemacht werden kann. Das ist halt falsch.
Naja, dürften es aber meist gar nicht übermitteln. Hier kann man ggf. auch rechtlich vorgehen.
Wir können endlos diskutieren, ob man nun meistens nicht übermitteln darf oder meistens übermitteln darf.
Das ändert alles nichts dran, dass deine Aussage falsch war und es mir nur drum ging, sie richtig zu stellen.
Nicht mehr, nicht weniger.
Nein erst wenn es zum gerichtlichen Mahnverfahren kommt.
Nein. Das gerichtliche Mahnverfahren selbst hat damit noch nichts zu tun. Es gibt auch die Möglichkeiten, Schulden bei der Schufa einzutragen, ohne dass es ein gerichtliches Mahnverfahren gibt.
Das stimmt so nicht. Es ist auch vorher schon möglich.