Schufa-Auskunft von Arbeitgeber ohne Einwilligung vom Arbeitnehmer eingeholt. Darf er das?

5 Antworten

Arbeitet sie bei einer Bank?

Dann wäre eine Schufaauskunft (sie musste ja auch bestimmt ein Führungszeugnis abgeben) normal und ich bin sicher, dass sie die Einwilligung auch unterschrieben hat. Sie soll sich mal ihre Vertragsunterlagen durchlesen.

Wann immer man ein Konto eröffnet oder auch bei manch anderen Verträgen, gibt es Klauseln, die die Schufa betreffen. Man ist einverstanden, dass Daten an die Schufa gesendet werden, und diese dann von anderen Geschäftspartnern der Schufa abgefragt werden können.

Völlig normal.

Trotzdem klingt die Geschichte etwas strange. Eher wie eine Ausrede.

In der Probezeit kann man immer gekündigt werden, ohne Angabe von Gründen. Sinnlos da mit der Schufa zu kommen.

Und im Vertrag müsste die Schufa als Bedingung genannt werden. So einen Arbeitsvertrag habe ich noch nie gesehen...


Deine Freundin kann auch dir die Unwahrheit gesagt haben.

Grundsätzlich gilt: Wer Daten an die Schufa
liefert, darf auch Daten bei der Schufa einsehen. Allerdings müssen die
Beteiligten dabei die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.
Das bedeutet: Ohne das Einverständnis des Kunden geht erst einmal gar
nichts – und zwar sowohl was die Eintragung als auch was die Abfrage der
Daten anbelangt. Mit anderen Worten: Solange der Kunde die
Schufa-Klausel nicht unterschrieben hat, bleibt er Herr über seine
Daten.



TrenSchop 
Fragesteller
 02.02.2017, 04:30

Heißt ja dann,dass der Arbeitgeber das Datenschutzgesetz verletzt hat..

tolikschatz  02.02.2017, 06:51

"Das bedeutet: Ohne das Einverständnis des Kunden geht erst einmal gar nichts – und zwar sowohl was die Eintragung als auch was die Abfrage der Daten anbelangt."

Ich bin zu 1000% überzeugt, dass keiner damit einverstanden war, dass er einen Eintrag in die Schufa bekommen hat, sind jetzt alle Einträge nichtig?

Beim Handykaufen fragt mich auch keiner , ob er beim "kurz hintergehen " in meine Schufa gucken darf. Eigentlich bräuchte man aber eine schriftliche Einwilligung , das schert aber keinen. Außerdem , welches "berechtigte Interesse" sollte ein Arbeitgeber haben. Mir fällt nix ein. Evtl mtl.Lohnpfändungsbearbeitung vermeiden . Wer aber sowas scheut , den bischen Aufwand , ist sowieso bekloppt.

TrenSchop 
Fragesteller
 02.02.2017, 04:33

Ja beim Handykauf ist es nichts anderes das stimmt. Jedoch kann ich mich dran erinnern,dass ich zumindest gefragt wurde Bzw dass ich über die Prüfung meiner Schufa informiert wurde beim handykauf.. in dem oben geschilderten Fall wurde ohne jegliche Information nachgeforscht.. ich für meinen Teil hab sowas zumindest noch nicht erlebt in meiner beruflichen Laufbahn.. alles sehr komisch 

tolikschatz  02.02.2017, 06:55

Wenn du einen Handyvertrag machst, unterschreibst du die Schufaklausel, also ist deine Aussage falsch.

Ein Arbeitgeber hat eine berechtigte Interesse in die Schufa zu gucken, wenn der MA mit Geld umgeht, oder er Firmeneigentum benutzt, oder Ware auf Kommission bekommt, was so wie es aussieht, hier auch der Fall wäre.

derschonwieder1  02.02.2017, 08:50
@tolikschatz

ich bin zwar eigentlich ein höflicher typ, aber ,tolikschatz,den ag geht meine schufa einen dreck an,auch bei deinem beispiel

verreisterNutzer  03.02.2017, 00:34
@tolikschatz

Das mit dem Arbeitgeberinteresse sehe ich ähnlich wie @tolikschatz, und wenn der AG Schufa-Mitglied ist (und nur dann), ist es für ihn ein Leichtes, eine entsprechende Auskunft zu erhalten.

Im Übrigen denkt sich die Schufa nichts aus - sie dokumentiert das, was ihr die Mitgliedsunternehmen melden.

Und wenn man meint, eine Eintragung sei zu unrecht, kann man sich mit der Schufa in Verbindung setzen. Dann wird die Eintragung geprüft, und man bekommt detaillierte Auskunft darüber, wann/warum die Eintragung erfolgt ist, ob sie nach den Schufa-Regularien zu recht besteht, und wenn ja, wie lange sie noch geführt wird.

tolikschatz  03.02.2017, 07:05
@derschonwieder1

Genau!
Eine Bank als Arbeitgeber darf nicht erfahren, dass du mit deinen Konten Mist getrieben hast. Warum auch.
Öffentlicher Dienst darf ja gar nicht wissen, dass gegen dich Haftbefehle laufen.
Ein Geldtransportunternehmen braucht nicht wissen, dass du 10 EV abgelegt hast, nee, da gibt es keinen Interessenkonflikt.

Wenn du allerdings auf dem Bau arbeitest, da hast du Recht, geht den AG deine Schufa einen Dreck an.

Denke eher, dass deine Freundin hier nicht ganz die Wahrheit sagt.