Schüler-BAföG, wenn leben bei den Eltern nicht mehr möglich ist?
Hallo,
ich lebe seit einem Jahr mit meiner Freundin zusammen. Nach abgebrochener Ausbildung, möchte sie nun eine Assistentenausbildung mit Fachhochschulreife an einem OSZ beginnen. Wir wollten BAföG beantragen, stießen jetzt aber auf folgendes:
"SchülerInnen dieser Schulformen sind nach § 2 Abs. 1a BAföG und VwV 12.2.21 überhaupt nur dann förderungsfähig, wenn sie nicht bei ihren Eltern wohnen und eine der folgenden Voraussetzungen zusätzlich erfüllt ist: Von der Wohnung der Eltern aus ist eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht zu erreichen. Der/Die Auszubildende führt einen eigenen Haushalt und ist verheiratet oder lebt mit dem Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammen. In beiden Fällen genügt es, wenn die Verbindung früher einmal bestand. Der/Die Auszubildende führt einen eigenen Haushalt und lebt mit mindestens einem Kind zusammen." http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-bedarf.php?seite=3
Ihre Eltern wohnen leider in der Nähe. Die Umstände ihres Auszugs sind sehr überstürzt und von Streit geprägt gewesen. Ihr altes Zimmer wird nun von Ihrer älteren Schwester genutzt, die wieder zurückgezogen ist und das andere Kinderzimmer ist das Zimmer des Kindes der älteren Schwester. Zumal haben die Eltern nicht genug Geld, um meine Freundin zu versorgen. Könnte man jetzt beim Amt so argumentieren, dass ein zurückziehen zu den Eltern, sowohl aus finanziellen als auch aus persönlichen Gründen unmöglich ist und deshalb die eigene Wohnung notwendig ist und damit auch das BAföG?
Wir halten uns grad mit Erspartem und meiner Ausbildungsvergütung über Wasser aber das funktioniert auch nicht auf Dauer. Wir hatten sogar schon in Erwägung gezogen, deswegen zu heiraten. Dann würde sie laut Rechner das volle BAföG beziehen.
Danke schonmal für jede hilfreiche Antwort!
3 Antworten
Hi,
dann schau dir doch einfach mal § 2 Abs. 1a BAföG an. Die Schulformen treffen ja gar nicht auf deine Freundin zu.
Für sie gilt:
Fachschulen und Berufsfachschulen, die ohne vorher abgeschl. Berufsaus- bildung besucht werden können, mit einem berufsqualifizierenden Abschluss enden und deren Ausbildungsdauer mind. zwei Schuljahre beträgt
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php#p2
Deine Freundin macht eine schulische Ausbildung und erreicht damit einen Berufsabschluss. Da sind also keine Gründe anzugeben.
Sie braucht keine Gründe und kann auch auswärts gefördert werden.
Rein theoretisch: Nein, diese Gründe würden nicht reichen. Braucht sie aber auch gar nicht.
danke, das haben wir voll übersehen. Uns ist ein grad ein Stein vom Herzen gefallen :D
nein, das kein grund für bafög... die eltern sind unterhaltspflichtig.
ist ja nicht nur Zank, sondern die Wohnung der Eltern ist auch schlichtweg zu klein um zurückzuziehen.
selbst dann wenn sie nicht unterhaltsfähig sind? Ihr Vater arbeitet auf 450€ basis, ihre mutter bezieht hartz 4
Du würdest mit einer eigenen Wohnung auch noch BafÖG bekommen.
laut verschiedenen Quellen nicht, wenn die Wohnung der Eltern in zumutbarer Nähe der Ausbildungsstätte liegt