Schönen guten Tag. Kann die Krankenkasse bzw die DRV mich zu einer bestimmten Rente zwingen?

5 Antworten

Hallo Ddiewa,

Sie schreiben:

Kann mich die DRV oder AOK ohne mit mir darüber zu sprechen in eine verminderte Erwerbsminderungsrente schicken, ohne mich zu fragen?

Antwort:

Verminderte Erwerbsminderungsrente?

Seit 1.1.2001 gibt es nur eine volle- und/oder eine teilweise Erwerbsminderungsrente in der DRV!

In der Regel besteht einschließlich Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber Anspruch auf maximal 78 Wochen Krankengeld!

Ebenso ist auch das daran anschließende ALG 1 zeitlich indiviuduell befristet!

Wenn sich aber die Arbeitsunfähigkeitsschreibung zeitlich in die Länge dehnt, wird die Krankenkasse früher oder später (nach einigen Monaten) bei Ihnen vorstellig werden und nachhaken, ob es sich bei Ihrem Fall um eine zeitlich eingrenzbare- oder aber um eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit ohne Aussicht auf Stabilisierung handelt!

In diesem Zusammenhang erhalten Sie von der KK in der Regel eine schriftliche Fristsetzung und werden um Stellungnahme gebeten!

Ist absehbar, daß mit keiner dauerhaften Besserung zu rechnen ist, werden Sie von der KK die Auflage erhalten, innerhalb einer diversen Frist bei der DRV einen Antrag auf REHA-Maßnahme oder Erwerbsminderungsrente einzureichen!

Dieser Vorgang ist Gesetzeskonform und wenn Sie da nicht mitspielen, verstoßen Sie ggf. gegen Ihre gesetzliche Mitwirkungspflicht und gefährden Ihr Krankengeld! 

http://www.betanet.de/download/betanet_1127_Mitwirkungspflicht-in-der-Krankenkasse.pdf

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Mucki007xyz  16.02.2018, 20:07

aber bekommt man denn dan nicht trotzdem ALG II weiter?

Konrad Huber  17.02.2018, 10:28
@Mucki007xyz
aber bekommt man denn dan nicht trotzdem ALG II weiter?

Antwort:

ALG II = Hartz4 - Bezug setzt in der Regel grundsätzlich voraus, daß die betroffene Person noch über 3 Stunden pro Arbeitstag belastbar und am allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelbar ist! Davon gibt es in der Regel nur sehr wenige Ausnahmen!

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https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/anspruch-hoehe-dauer-arbeitslosengeld-2

Auszug:

Sie können Arbeitslosengeld II erhalten, wenn Folgendes auf Sie zutrifft:

  • Sie sind über 15 Jahre alt und haben das Renteneintrittsalter (65-67 Jahre) noch nicht erreicht.
  • Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort liegt in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie können und dürfen mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
  • Sie sind nicht beschäftigt oder Ihr Einkommen liegt unter dem Existenzminimum.
  • Sie haben kein Vermögen, von dem Sie leben können.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Arbeitslosengeld II.

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Es ist zwar in der Regel zunächst grundsätzlich so, daß die KK oder Agentur für Arbeit "nur" zu einem Antrag auf REHA auffordern darf, wenn aber Anträge auf Leistungen aufrecht erhalten, kann es bei entsprechender Aktenlage im Umkehrverfahren durchaus dazu kommen, daß der eingereichte REHA-Antrag in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgedeutet wird!

Daraus kann dann ggf. eine Einschränkung des sogenannten Dispositionsrechtes entstehen!

Der Teufel steckt auch hier, wie so oft, buchstäblich im Detail und juristiche Laien sollten im Zweifelsfall einen kompetenten Rechtsbeistand hinzuziehen!

https://rentenbescheid24.de/renten-abc/rentenantrag-wie-und-was/das-rentenverfahren/gilt-der-rehaantrag-auch-als-antrag-auf-erwerbsminderungsrente/

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Nein das geht nicht. Es gibt keine Zwangsverrentung.

Allerdings könnte es sein, dass Dir nichts anderes übrig bleibt als einen Rentenantrag zustellen, wenn Dir keine anderen Sozialleistung wie z. B. Krankengeld zusteht.

Ddiewa 
Fragesteller
 28.04.2017, 09:07

Danke.

Ja, das ich einen Rentenantrag stellen muss ist klar, bin seid 8/15 immer wieder krank.

Die DRV will mich jedoch einfach in eine verminderte Erwerbsrente schicken. 

Ich kann jedoch noch alle 2 Wochen arbeiten und das ohne Probleme (zwischen den Chemos)

Aber auch lt AOK und VDK ist das rechtlich.

Finde es eine Frechheit das man da gar nicht gefragt wird.

Arbeit gehört für mich zur Lebensqualität, abgesehen vom Geld

Schnoofy  28.04.2017, 09:15
@Ddiewa

Du meinst Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit?

Das Problem ist - die Arten der Renten und die Voraussetzungen unter denen sie gewährt werden sind gesetzlich geregelt. Die Rentenversicherung hat nur soweit einen geringen  Ermessenspielraum als es die Beurteilung deines Gesundheitszustandes betrifft, nicht aber bezüglich der Rentenleistung und der Möglichkeit des Hinzuverdienstes

Ddiewa 
Fragesteller
 28.04.2017, 09:49
@Schnoofy

Ja, das musste ich leider auch fest stellen.

Finde es halt schon heftig das man das einfach über einen bestimmt und dann noch bis Okt. 16 rückwirkend.

Das kann`s eigentlich nicht sein.

Möchte und kann noch arbeiten, aber da wird man ausgebremst.

Konrad Huber  28.04.2017, 14:25
@Ddiewa

Finde es eine Frechheit das man da gar nicht gefragt wird.      Arbeit gehört für mich zur Lebensqualität, abgesehen vom Geld



Antwort:

Sie schreiben weiter oben, daß Sie seit August 2015 immer wieder krank, also arbeitsunfähig sind und somit von Ihrer Krankenkasse Leistungen erhalten!

Die Krankenkasse wiederum ist vom Gesetzgeber dazu angehalten, wirtschaftlich zu agieren!

Mit absoluter Sicherheit erhält die Krankenkasse von Ihren behandelnden Ärzten/Kliniken regelmäßig Rechnungen und Diagnosen, wie es um Ihre Leistungsfähigkeit bestellt ist!

In letzter Zeit kommt es in diesem Zusammenhang zunehmend vor, daß Betroffene in die Erwerbsminderungsrente hineingepresst werden, auch wenn diese das so gar nicht wollen!

Es geht ganz klar um Geld!

Denn:

Die Krankenkasse will ja den schwarzen Peter los werden und da die Erwerbsminderungsrente in der Regel wesentlich geringer ist als das Krankengeld, profitiert die gesamte Sozialversicherung von dieser Vorgehensweise!

Ihr Fall ist ja kein Einzelfall und die Beträge summieren sich!

Das ist also gesetzlich so gewollt!

In der Regel ist die Erwerbsminderungsrente zeitlich befristet auf maximal 3 Jahre! 

Hat sich Ihr Zustand dann wieder stabilisiert, müßen die Karten neu gemischt werden!

Entweder Sie stellen dann einen Antrag auf Weitergewährung, oder aber Sie begeben sich wieder voll ins Hamsterrad zurück!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Mucki007xyz  16.02.2018, 20:07

es steht einem doch immer Grundsicherung oder ALG II zu? oder nicht?

Konrad Huber  17.02.2018, 10:35
@Mucki007xyz
es steht einem doch immer Grundsicherung oder ALG II zu? oder nicht?

Antwort:

Immer gibt es im Sozialrecht nicht, es gibt Regeln und Ausnahmen bestätigen diese Regeln!

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/anspruch-hoehe-dauer-arbeitslosengeld-2

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232620/publicationFile/54129/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf

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Fazit:

Wenn die jeweiligen Grund-Voraussetzungen nicht erfüllt- und diverse Freibeträge beim Haushaltsgesamteinkommen überschritten werden, ist in der Regel Fehlanzeige!

Da die einzelnen Regelungen sehr komplex sind, sollten juristische Laien nicht ohne Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes agieren!

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/73646/rechtsberatung_des_sozialverbands_vdk

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

HAllo,

die AOK nicht, da es nicht in Ihrem gestzlichen Auftrag liegt. Sie können aber, aufgrund der Gutachten und Diagnosen den Versicherten auffordern einen Rentenantrag bei der DRV zu stellen, wenn der Versicherte das nicht macht, dann dürfen sie das Krankentagegeild einstellen.

Bestätigt die DRV die Erwerbsminderung, wird die AOK sofort informiert, entsprechend ab wann die Rente gezahlt wird, wird erst das Krankentagegeld verrecnet, die Zahlung an dich eingestellt.

Also, was willst du nun machen, wenn es diesen Status erreicht hat?

Beste Grüße

Dickie59

Nein. Du kannst die Rente auch ablehnen.

Im Gegenzug darf dir die Krankenkasse aber das Krankengeld streichen. Für dauerhaft Erwerbsgeminderte erfolgt keine Krankengeldzahlung.

Ja! Haben die damals bei mir auch gemacht. Wenn absehbar ist ( zB bei Krebs, schwerster Unfall mit Koma etc.) das die 1,5 Jahre Krankengeld sowieso nicht reichen, bekommst du für 3 Jahre Erwerbsminderungsrente.