Schmerzensgeld nach Arbeitsunfall von vor 2 Jahren

3 Antworten

Da der Arbeitsunfall seinerzeit gemeldet wurde kann er jederzeit wieder aufleben. Die bg-liche Heilbehandlung also greifen. In wieweit die Beschwerden dann auf den Arbeitsunfall zurückgehen oder aber auf eine innere Ursache (z.B. Arthrose) muss durch Gutachten geklärt werden. Ggf. kann es nach einer Knie-TEP auch zu einer Rente kommen, da eine Knie-TEP ja ein GDB bis zu 40 gibt und ab 20% Rente gezahlt wird.

Also, wie hier schon gesagt wurde, ist der Unfall als Arbeitsunfall gemeldet, gibt es auch lebenslange Versorgung dafür.

Ein Schmerzensgeld sieht aber das SGB nicht vor, da dies ein zivilrechtlicher Anspruch ist.

Würde jetzt festgestellt, dass die Probleme usw. von x auf den Arbeitsunfall zurück zu führen sind, müsste dies von der BG anerkannt werden. Hierzu wäre ein Gutachten unabdinglich.Dabei kann dann die Rente zusätzlich rückwirkend gezahlt werden. Allerdings muss dies nicht unbedingt vom Unfalltag gerechnet werden, sondern kann auf den Tag des Gutachtens zurück gerechnet werden. Das liegt, meines Wissens, im Ermessen der BG.

Einzige Möglichkeit mehr Geld zu bekommen (rückwirkend zum Unfalltag) liegt bei der Argumentation des Orthopäden und den Gutachtern.

Wünsche x alles Gute und viel Durchhaltevermögen.

LG Tom

Meines Wissens gibt es für Arbeitsunfälle nie Schmerzensgeld. Dafür erhält man aber - wenn der Unfall dokumentiert ist - lebenslang bestmögliche und zuzahlungsfreie Versorgung durch die Berufsgenossenschaft. Ich würde einen Rentenantrag bei der BG stellen, denn bei Anerkennung bedeutet dies ja auch, dass man für gleiches Geld weniger schwere Tätigkeiten ausüben muss. Vielleicht kann auch die Gewerkschaft bei der Durchsetzung der Ansprüche helfen.