Schlimme Arbeitsbedingungen melden? Wie vorgehen?

7 Antworten

Puuuu das ist ja ein Hammer.

Also ich würde So Vorgehen.

  1. Beweise Sammeln: Fotos, Videos, Dokumente, Zeugen usw.
  2. Zur Polizei: Anzeige wegen Gesetzesverstoß Machen, aber die Beweise nicht Vergesse mitzunehmen.
  3. Jetzt Leitet die Polizei das Ermittlungsverfahren ein und die Angelegenheit wird ermittelt, sie schaltet auch die Aufsichtsbehörden ein.

  4. Sollten deine Beweise Bewiesen worden sein, so geht Angelegenheit Automatisch zum entsprechenden Gericht und zur Staatsanwaltschaft.

Dort wird dann die Angelegenheit mit dir Besprochen (Gerichts Verhandlung, dort kannst du angeben was du als Entschädigung haben willst. Die Staatsanwaltschaft Kümmert sich dann um die Strafe.

und wenn du mit dem Vergleich nicht zufrieden sein Solltest, kannst du dich ans Innenministerium deines Bundeslandes Wenden. Aber hoffe soweit Kommt es nicht.

Bis dahin viel Gerechtigkeit.

Ontario  29.05.2021, 08:00

Die Polizei hat da weniger mit zu tun. Die Vorgehensweise ist eine andere, als die, welche du hier aufführst.

Wenn es Verstöße gegen die Arbeitssicherheit, Arbeitszeiten ect. gibt, dann ist die Berufsgenossenschaft und das Gewerbeaufsichtsamt zu informieren und nicht die Polizei.

Dies beiden Behörden werden sich um den Betrieb "Kümmern". Wenn ein Arbeitsunfall passiert, so ist dieser der BG zu melden. Da wird hinterfragt, wie es zu diesem Unfall gekommen ist.

Wenn da einer vom Stapler gefallen ist wird überprüft, ob derjenige überhaupt den Stapler bedienen durfte.und warum der Mitarbeiter vom Stapler fiel ?

Wichtig dabei ist, dass man Beweise sammelt, wenn es in einer Firma so zugeht wie von Fragesteller beschrieben. Fotos machen, die Vorgänge schriftlich dokumentieren. Datum, Uhrzeit, Namen der Beteiligte usw. aufführen.

Die Verstöße kann man anonym an die BG und das Gewerbeaufsichtsamt melden. Dann kommt der Betrieb Besuch von den Ämtern.

Es finde nBetriebsbegehungen statt. Die vorgeschriebenen Dokumentationen werden überprüft, mitunter auch Mitarbeiter befragt.

Werden dabei Verstöße festgestellt, so werden die Ämter tätig und leiten entsprechende Massnahmen ein.

Einige Betriebe in denen Arbeitsunfälle passieren, versuchen diese Unfälle zu verschleiern und melden diese der BG nicht. Da wird aus einem Arbeitsunfall auch mal ein "Sportunfall". für dessen Behandlungskosten dann die Krankenkasse aufkommen muss, anstatt die BG.

Unfallmeldungen an die BG führen dazu, dass der Betrieb höhere Beiträge an die BG zahlen muss, je mehr Arbeitsunfälle gemeldet werden..

War jahrelang in einem Konzern als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig und kenne die Abläufe in solchen Fällen.

Ein guter Betrieb hält jährlich die vorgschriebenen Unterweisungen ab. Legt ein besonderes Augenmerk auf die Arbeitssicherheit . Denn jeder Mitarbeiter der durch einen Arbeitsunfall ausfällt, kostet den Betrieb Geld.

Das würde ich an die ganz große Glocke hängen

An alle möglichen Organe

Erstmal eine Anzeige bei der Polizei

Gewerbeaufsichtsamt ist auch gut

Ministerium für Wirtschaft

Partei

Gewerkschaft

Alles was irgendwie helfen könnte

Ivan25W  04.05.2012, 23:14

Schalte das Fernsehen ein

Sat 1, RTL, NDR, ZDF usw.

Akte mit Ulrich Meier

Was willst du nun wissen?

  • Gewerbeaufsicht (Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz)

die würde sich nur dann regen, wenn es Verstöße gegen das ArbZG gibt oder sonstige Verstöße bspw wegen Arbeitssicherheit, Betriebssicherheit ect vorliegen...

  • Berufsgenossenschaft

die interessiert ausschließlich die Arbeitssicherheit und sonst nichts, denn sie tritt an die Stelle der Krankenkasse bei Betriebsunfällen oder Arbeitsunfällen

  • Gewerkschaft

nur wenn es um Tarifansprüche oder arbeitsrechtliche Fragen geht

Wenn der Chef ein negatives Ende der Speiseröhre ist, dann hilft nur - Kündigen und was neues suchen...

meldung and die bergufsgenossenschaft - gewerbeaufsichtsamt auch ohne namen gehen die der meldung nach.....

An die Berufsgenossenschaft, die ist für sowas zuständig. Und wenn denen eine Meldung vorliegt, dann gehen die dem auch nach. Kenne einen Fall, wo es "nur" um die Nichteinhaltung von Arbeitszeiten ging und selbst da ist die BG eingeschritten. Sollte bei solchen Fällen wie Du sie schilderst also auch gehen.

Navvie  05.05.2012, 11:31

Die BG ist eine gute Adresse. Wenn die mal "Topfschlagen" üben, dann steppt aber der Bär. Was hat ein Arbeiter überhaupt auf einem Stapler zu suchen? Wo war die Hebearbeitsbühne? Und damit fängt der Spaß erst an. Die nehmen den kompletten Betrieb auseinander und das wäre nicht der erste Betrieb, der an sowas pleite ging. Die lassen keinen Stein auf dem anderen. Der Chef, der ähnliches gesagt haben soll, kann bei Überführung schon mal einen Dauerauftrag an die BG einrichten. Die BG lässt da nicht locker; die holen sich jeden Cent zurück. Das heisst aber auch für die Angestellten: nichts machen, was nicht sicher ist! Was im Zweifelsfall heisst: machen sie es doch ohne Anweisung; selbst schuld und zahlt keiner. Darum für AN: wenn man Bedenken bezüglich der Sicherheit eines Arbeitsauftrags hat, sich das schriftlich vom AG bestätigen lassen oder Zeugen hinzuziehen.

Unterdrückung von AN mit Migrationshintergrund ohne sachliche Gründe ist ein Verstoß gegen das AGG.

Mobbing ist inzwischen ein Thema, das sehr ernst genommen wird. Sachlich gerechtfertigt betroffene Opfer dürfen nach heutiger Gesetzeslage so lange bei vollem Gehalt der Arbeit fernbleiben, bis die Mobbing-Ursache abgestellt ist.

Gruß Navvie