Schließt der Hausverwalter den Vertrag mit dem Eigentümer oder dem Nießbrauchberechtigen eines Mehrfamilienhauses?

3 Antworten

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Der Nießbrauch beinhaltet eine umfassende Nutzung der Immobilie, d.h. der Nießbraucher ist praktisch der wirtschaftliche Eigentümer der Immobilie.

Da die Hausverwaltung ja praktisch unmittelbar mit der Bewirtschaftung einer Immobilie zusammenhängt, wird hier der Vertrag zwischen Nießbraucher und Hausverwaltung geschlossen.

Wenn er dazu ermächtigt ist, dann kann er diese Vollmacht auch schriftlich vorlegen.

AddBlockerFTW  15.06.2018, 10:43

du weißt nicht, was nießbrauch ist

ChristianLE  15.06.2018, 11:02

von welcher Vollmacht sprichst Du?

teafferman  15.06.2018, 11:11
@ChristianLE

Kommt halt auf die hier nicht genannten Details an. Vollmacht können beide Parteien erteilen. Wer will sie hindern? Außer ein fachärztliches Gutachten.

DietmarBakel  15.06.2018, 12:09
@teafferman

Und was sagt Dein Arzt dazu?

ChristianLE  15.06.2018, 13:07
@teafferman

Welche Details fehlen Dir denn? Welche Vollmacht? Hier liegt ein Nießbrauch vor. Nix Vollmacht, nix fehlende Details.

mit dem nießbraucher

Rudolf552 
Fragesteller
 15.06.2018, 10:53

Vielen DANK! Wie ist Deine Entscheidung zu begründen?

teafferman  15.06.2018, 11:15
@Rudolf552

Wenn die Wohnung als Nießbrauch im Grundbuch eingetragen ist. Sonst mit dem Eigentümer. Der Nießbrauch kann sich ja auch auf nur einen Teil bei einem Mehrfamilienhaus beziehen. So pauschal geht das nicht. Die Details sind abgeschlossenen und notariell beglaubigten Verträgen zu entnehmen.

Nießbrauch wird nicht immer uneingeschränkt bei einem Mehrfamiienhaus eingetragen. Ich wäre da vorsichtig.

Rudolf552 
Fragesteller
 15.06.2018, 11:21
@teafferman

Meine Mutter hat das Nießbrauchrecht für das gesamte Objekt.

teafferman  15.06.2018, 11:24
@Rudolf552

Ok. In einer Fachgruppe las ich halt schon von zu große Gutgläubigkeit und interessanten Konstellationen.

ChristianLE  15.06.2018, 14:51
@teafferman
Der Nießbrauch kann sich ja auch auf nur einen Teil bei einem Mehrfamilienhaus beziehen.

Nicht persönlich nehmen, aber der Beitrag ist Quatsch.

Wenn der Nießbraucher nur einen Teil des Hauses besitzt, dann befinden wir uns automatisch im Bereich einer WEG, was wiederum zur Folge hat, dass es bereits einen Verwalter (Gemeinschaftseigentum) geben MUSS.

Selbst wenn es hier nur um eine einzelne Wohnung geht, für welche Nießbrauch besteht, schließt trotzdem immer der Nießbraucher die Verträge über die Sondereigentumsverwaltung.

Also auch hier nochmal: Die von Dir genannten "Details" sind völlig unwichtig. Der Nießbraucher schließt Verträge ab egal, ob er nur eine Wohnung oder ein ganzes Haus besitzt.

In einer Fachgruppe las ich halt schon von zu große Gutgläubigkeit und interessanten Konstellationen.

???

Was möchte uns der Autor damit sagen?