Schlechte Noten wegen Mobbing? Klage?
Hallo,
ich hätte mal eine juristische Frage:
Hierzu kreieren wir folgendes Szenario:
Ein Schüler, der überdurchschnitllich begabt ist, schreibt stets gute Noten und meistert alles mit links, Zeugnisdurchschnitt varriert zwischen 1.0 und 1.3. Die anderen Schüler sind neidisch und beginnen ihn deshalb fertig zu machen. Schulwechsel ist aus zahlreichen Gründen nicht möglich. Somit stellt er seine mdl. Mitarbeit ein und die Noten fallen ab. Die Schulleitung steht dem Ganzen macht-/tatenlos gegenüber. Wie sieht die ganze Sache juristisch aus? Kann man gegen die Noten evtl. klagen, diese anfechten oder müssen die Ansprüche gegen die Mitschüler durchgesetzt werden (wobei dies schwierig ist auf grund der hohen Anzahl an Mitläufern)?
Danke schonmal und
Viele Grüße
11 Antworten
Klagen kannst du nicht, oder doch schon. Aber vermutlich wird die Klage abgewiesen werden, denn es ist nahezu unmöglich zu beweisen das der Abfall der Leistung durch das Mobbing kommt.
Psychologisches Gutachten?
Ich denke nicht, dass man dagegen etwas machen kann. Möglicherweise ist der Wechsel in die Parallelklasse möglich, wenn schon kein Schulwechsel in Frage kommt.
Gegen die Noten zu klagen hätte wenig Sinn, denn er hatte ja tatsächlich keine ordentlichen Leistungen erbracht.
Er könnte und sollte die Schulleitung auf das Mobbing hinweisen - was immer er darunter versteht - und Druck machen, falls die sich dann nicht des Themas annimmt.
Schulleitung, machtlos?! Wenn ein Schüler Angst hat, sich zu melden im Unterricht, weil andere Schüler ihn dafür fertig machen muss! die Schulleitung da was unternehmen.
Nein. Es ist nicht möglich.