Schimmel in der Wohnung bei Wohnungsübergabe

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Wenn ihr schon eingezogen seid und den Mietvertrag unterschrieben habt, dann bleibt Euch nur noch, alles genau zu dokumentieren (mit Datum und Uhrzeit). Also viele aussagekräftige Fotos von allen Seiten machen. Den Vermieter schriftlich informieren und auffordern, der Sache auf den Grund zu gehen. Die Fotos als Beweis beilegen. Auffordern, dass ihr im Falle von Schimmelbildung keinerlei Haftung übernehmt und im Gegensatz dazu den Vermieter für alle Folgeschäden haftbar machen werdet. Es wäre auch gut, einen weiteren unabhängigen Zeugen zu benennen, der Eure Aussagen bestätigt. Die betreffende Stelle beobachten und Veränderungen dokumentieren und dem Vermieter mitteilen. Wenn er nichts unternimmt und sich die Sache verschlimmert, nach nochmaliger Aufforderung und Fristsetzung eine Mietminderung ankündigen und durchziehen, bis er sich rührt.

DiplIngo  14.06.2010, 22:57

Was für eine Haftung sollten sie denn auch übernehmen?

Auf jeden Fall schriftlich reklamieren, auch wenn ihr schon eingezogen seid!

Und den Vermieter auffordern, die Stelle umgehend untersuchen zu lassen.

Manchen sind einfach etwas forsch in der Hoffnung, den Mieter einschüchtern zu können, aber bei Schimmel hört jeder Spaß auf. Schimmel ist gefährlich! Punkt!

Setz ihm eine Frist, bis wann das geprüft sein soll - 14 Tage sind angemessen - und sschreib ihm, dass du sonst jemanden mit der Prüfung beauftragen wirst. Falls der Schimmelverdacht sich bestätigt wird er die Kosten für die Beseitigung übernehmene müssen. Falls er sich weigert, ist eine Mietminderung möglich.

Eine Tabelle zur Mietminderung nach Ankündigung findest du hier:

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderungschimmelspak.htm

Man wird Dich bitten, den Wasserflecken zu beobachten und wenn Ansätze von Schimmel entstehen, dies sofort zu melden.

Fotografiere den Mangel. Lege eine aktuelle Zeitung daneben, damit jedermann erkennen kann, wann das Bild geschossen wurde.

Eine feuchte Stelle ist nicht hinzunehmen. Hier kann es zu Problemen mit Schimmel kommen. Der VM muss aufgefordert werden, diesen Mangel zu beseitigen. Kommt er dem nicht nach, ist es möglich außerordentlich zu kündigen, da sich die Wohnung nicht im vertragsgemäßen Zustand befindet. Baul. Mängel müssen geprüft werden. Nehmen Sie sich fachlichen Rat z.B. beim Mieterverein. Ein Brief wirkt oft Wunder. MfG

Fristlos ausziehen wirst du nicht können, aber wenn du eine Frist stellst, schriftlich, bis wann es beseitigt sein muss, meist 10-14 Tage und euer Vermieter sich nicht daran hält kannst du die Miete um einen bestimmten Prozentsatz mindern. Dies muss du aber in deinem schriftlichen Brief schreiben. Viel Glück, haben dass mit dem Schimmel nun 2 Jahre mit gemacht...Vermieter sind meist alle gleich, die Mieter sind schuld! Zum ...!