Schenkung Eigentumswohnung: Wie hoch sind die Gerichtskosten?
Hallo,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Folgender Fall: Mutter überschreibt Sohn im Rahmen eines Überlassungsvertrags eine Eigentumswohnung (Wert: 142.000 Euro). Neben den Notarkosten (in diesem Fall 1.800 Euro) fallen auch Gerichtskosten für die Umschreibung im Grundbuch an.
Diese wurden jetzt mit 723 Euro festgesetzt, was ich ziemlich hoch finde, zumal die Vewandschaft 1, Grades vorliegt. Die 723 Euro umfassen die Eigentumsänderung, den Nießbrauch und die Vormerkung. Ich habe hier mit ca. 200 Euro gerechnet.
Ich berufe mich dabei vor allem auf die folgende Liste, wo die Gebühren für den Abkömmling mit 1/2 bzw. 5/10 angegeben werden: https://www.grundbuch.de/grundbuchkosten.html
Könnt ihr mir weiterhelfen, ob hier eventuell ein Fehler des Gerichts vorliegt?
Ich bedanke mich im Voraus.
5 Antworten
Der Notar gibt Euch genaueste Auskunft über alles!
.... dann ist es kein Notar, fürchte ich.
Dynos:
Du hast mit ca. 200 € gerechnet (das sind gerademal 11 % der Notarkosten). Wie kommst du auf diesen unrealistischen Betrag?
Um die Höhe der in Rechnung gestellten Gerichtskosten prüfen zu können, wird der vollständige Wortlaut der Gebührenrechnung benötigt, inbesondere der Wertzansatz des Nießbrauchs und der Vormerkung.
Ich komme auf die gleiche Gebühr.
Allerdings war die Eintragung einer Vormerkung bei einer Übertragung innerhalb der Familie rausgeworfenes Geld. Das ist nur bei Kauf von Fremden anzuraten.
Es wird sich um eine Rückerwerbsvormerkung handeln.
Allein die Kosten für die Eigentumsänderung betragen 354 Euro. Der Grad der Verwandschaft wirkt sich in keinster Weise auf die Gerichtskosten aus. Wenn man noch den teuren Nießbrauch und die Vormerkung hinzurechnet, sind die vom Gericht errechneten Kosten realistisch. Genau überprüfen könnte man sie aber nur mit der Angabe des Jahreswertes des Nießbrauchs und dem Alter der berechtigten Person.
Die von dir herangezogene Liste ist sehr veraltet und zeigt die Rechtslage des alten Kostenrechts, das vor vielen Jahren galt. Diese Verwandtenprivilegierung gibt es nicht mehr.
Und was sagt der Rechtspfleger dazu? Seine Telefonnummer steht doch im Gebührenbescheid.
Hallo, nein, der Notar konnte laut eigener Aussage zu den Gerichtskosten keine Angaben machen.