Scheidung - Betriebsrente aufteilen?

4 Antworten

Selbstverständlich hat die Ehefrau auch Anspruch auf Aufteilung der Betriebsrente .... nur wenn sie von deren Existenz nichts weiß, wird Ihr Mann ( + dessen Anwalt ) ihr diese möglicherweise unterschlagen.

Die Frau sollte sich in dem Fall, wenn der Mann nicht alles offen legen möchte

einen Anwalt nehmen. Dann muß er alles offen legen.

Natürlich hat sie Anrecht auf seine Rente der Deutschen Rentenversicherung die Anteilig auf sie übertragen werden muß und auch Anteilig an der Betriebsrente die ihr Übertragen werden muß. Das sollte ihr Anwalt klären.

So leicht kommt der Ehemann nicht davon und er wird sich wundern was ihr sonst noch alles zusteht.

Mein Schwager hat sich nämlich auch nach 20 Jahren scheiden lassen und ist jetzt nur noch am heulen was ihr alles zusteht.

Du solltest Deine Freundin aufklären, wenn Du ihr wirklich helfen willst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kommt es bei einer Scheidung zum Versorgungsausgleich, muss auch eine Betriebsrente berücksichtigt werden. Dabei gelten allerdings nur Zeiten, die für die Höhe eine Rolle spielen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München (Az.: 2 UF 1581/17).

Bei Ehen, die nicht länger als drei Jahre gehalten haben entfällt der Ausgleich meist.

Das Argumente sie wisse ja nichts davon, ist kein rechtlich valides.