Scheck bar auszahlen lassen, wie?
Hallo, wie kann man sich einen Scheck der Postbank IN BAR auszahlen lassen?
Der Scheck ist nicht "gekreuzt" und es stehen auch nicht die Worte "nur zur Verrechnung" oder ähnliches darauf. Es ist das ganz normale blaue Scheckformat. Die Postbank will den Scheck (trotz Vorlage des Personalausweises) aber nur als Verrechnungsscheck, also zur Gutschrift auf ein Konto, annehmen.
Hat man einen Rechtsanspruch auf Barauszahlung? Hilft es, der Postbank-Filiale anzubieten, dass man ihr den Scheck (gegen Quittung) gibt und erst 1 Woche später wiederkommt, um sich das Geld abzuholen? (1 Woche dürfte wohl reichen, dass die Deckung geprüft wird?)
Für Antworten danke im voraus.
1 Antwort
Du bekommst das Geld in bar (vorausgesetzt, es handelt sich um nicht mehr als 2500 €) nur dann, wenn Du zusätzlich zum Scheckformular auch noch die EC-Karte des Scheckausstellers vorlegst.
Eine andere Möglichkeit der Barauszahlung ist mir nicht bekannt.
Das ging vor vielen Jahren noch, als die Postbank-Niederlassungen noch Kundenschalter hatten, diese Zeiten sind aber schon lange vorbei.
Ansonsten wird das nur als Scheckeinreichung (auch durch eine andere Bank, wenn Du dort Dein Konto hast) erledigt.
Mit einer Rechtsgrundlage kann ich leider nicht dienen aber ich kann mal einen Erklärungsversuch starten :)
Die Postbank führt die Konten ihrer Kunden in den sogenannten Niederlassungen. In den Filialen der Bank können keine direkten Buchungen vorgenommen werden (Ausnahmen wie Ein-und Auszahlungen anhand der EC-Karte ausgenommen, dabei ist eine direkte Verbindung zum Konto möglich).
Wenn Du also einen Barscheck ohne zugehörige Karte vorlegst, kann der Schaltermensch das nicht in seiner Kasse als Barauszahlung verbuchen und somit auch nicht auszahlen.Auch nicht nach einer Deckungsprüfung. (Diese wäre theoretisch möglich, ist aber nicht erlaubt, man müsste unerlaubterweise Einblick in das Konto des Scheckausstellers nehmen, das geht nicht ohne seine Zustimmung)
Auszahlungen vom Girokonto ohne dazugehörige Karte sind nur an den Kontoinhaber zugelassen, dieser muss sich ausweisen und die auszahlbare Summe ist limitiert.
Es gibt meines Wissens nach nicht mehr viele Banken, die Barschecks überhaupt bar auszahlen und wenn sie es tun dann können sie das bezogene Konto direkt belasten.
Danke für die Antwort, es ist aber doch ein Barscheck? Er sieht genau so aus wie der Barscheck auf der Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Scheck
Mit welcher Rechtsgrundlage verweigert denn die Postbank die Barauszahlung?