Schadensregulierung Wasserschaden
Wer muss für den folgenden Schaden haften bzw. wie kann die Schadensregulierung am besten erreicht werden?
Zum Sachverhalt: Beim Umzug in unsere neue Mietwohnung wurde die Waschmaschine durch das Umzugsunternehmen angeschlossen. Da die Maschine in der neuen Wohnung in die Küchenzeile integriert wurde, mussten die Schläuche verlängert werden. Die Verlängerungsschläuche wurden durch uns gekauft und von der Umzugsfirma montiert. Aufgrund eines fehlenden Adapters am Abfluss wurde die Waschmaschine jedoch nicht komplett angeschlossen und wir darauf hingewiesen, dass eine Inbetriebnahme erst nach Montage des Adapters und dem Anschluss des Schlauches an den Abfluss erfolgen kann. Nachdem wir den Adapter gekauft und montiert hatten, nahmen wir die Waschmaschine in Betrieb.
Nach 3-4 Wäschen trat beim Nachbarn unter uns ein Wasserschaden auf. Da das Wasser direkt abgelaufen ist, haben wir es nicht selbst bemerkt. Bei der Fehlersuche durch uns zeigte sich, dass die Schlauchverlängerung zwei unterschiedliche Enden hat und mit dem falschen, dickeren Ende an der Verbindungsstelle (diese besteht aus einem Messingrohr auf das die beiden Schlauchenden geschoben und jeweils mit einer Schelle fixiert werden) montiert wurde. Somit entstand an der Verbindungsmuffe ein Spalt aus dem das Wasser austreten konnte.
Der Schaden ist nach unserer Sicht auf die fehlerhafte Montage der Schlauchverbindung durch das Umzugsunternehmen zurückzuführen. Die Versicherung des Unternehmens weigert sich jedoch den Schaden zu regulieren und beruft sich auf dem Hinweis des Monteurs. In seiner Stellungnahme gibt der Monteur an, dass er uns darauf hingewiesen hat, dass wir bei der Inbetriebnahme die Dichtigkeit der Anschlüsse überprüfen sollen. Dies war aber nur am Abwasseranschluss möglich, da nur dieser frei zugänglich ist. Die Schlauchverbindung befindet sich wie oben beschrieben hinter dem Herd und der Spülmaschine. Desweiteren gibt er an, dass sein Kollege dies bestätigen kann, der zu dieser Zeit jedoch gar nicht im Raum war.
Nun steht Aussage gegen Aussage. Es existieren zwar Fotos, die die unterschiedlichen Schlauchenden und den fehlerhaften Anschluss dokumentieren, aber darauf ging die Versicherung nicht ein.
Mir sagte nun wiederum jemand, dass die Gebäudeversicherung diesen Schaden regulieren müsse. Dies kann ich mir nicht vorstellen, da auch hier der Beitrag steigen würde und das kann nicht im Sinne unseres Vermieters sein.
Vielleicht kann mir jemand raten, wo man den Schaden am besten geltend macht und wie eine Regulierung am schnellsten erreicht werden kann. Wir möchten ungern auf den Kosten in Höhe von 2500 € sitzen bleiben.
Vielen Dank!
5 Antworten
Es ist schon richtig dass hier die Gebäudeversicherung den Schaden reguliert. Es ist Leitungswasser bestimmungswidrig ausgetreten und hat das Gebäude beschädigt. Deine Annahme, dass dann der Beitrag steigt ist falsch. Sowas passiert nur in der Kfz-Versicherung nach einem Unfall. Bei der Gebäudeversicherung kann höchstens, wenn zu viele Schäden in einem Jahr auftreten eine Sanierung vorgenommen werden, d.h. dass die Versicherung ggf. den Vertrag kündigt oder beispielsweise einen Selbstbehalt vereinbart für zukünftige Schäden.
Die Gebäudeversicherung zahlt verschuldensunabhängig, d.h. egal wer den Schaden verursacht hat. Da das Wasser ja bestimmtungswidrig ausgetreten ist, liegt ein Wasserschaden gemäß Bedingungen vor. Die Gebäudeversicherung wird den Schaden regulieren und dann Regress bei der Monteurfirma nehmen und dies regeln.
Dies ist die gängige Praxis, da die Haftpflichtversicherung auch nur den Zeitwert reguliert, während die Gebäudeversicherung den Neuwert zahlt.
Meldet den Schaden bei der Gebäudeversicherung, die werden dass dann mit der Versicherung der Monteurfirma klären.
Auf den Kosten bleibt ihr in keinem Fall sitzen!
Es ist nun sehr schwer zu beweisen, dass der Monteur einen Fehler bei der Installations gemacht habt zumal ihr danach ja noch einen Adapter gewechselt oder getauscht habt. M. E. hat hier die Versicherung recht indem sie auf die Hinweise des Monteures verweist. Das die Gebäudeversicherung zahlen kann sehe ich hier in keinster Weise. Wie so sollte sie dieses? sie hat doch gar nichts mit Eurer Waschmanschine zu tun. Hier habt ihr ganz allein dafür aufzukommen. Für den Schaden bei der Mieterin unter Euch, ist Eure Haftpflichtversicherung zuständig. Ihr habt einen dritten geschädigt und müßt dafür aufkommen. Schaden anderen gegenüber haftet Ihr mit der Haftpflichtversicherung. Hier kann es nun vokommen, dass die Mieterin unter Euch noch Geld haben will, da Eure Haftpflicht nur den Zeitwert ersetzt. Das heißt sie wird ggf. Abzüge vornehmen. Der Geschädigten obliegt es nun, die Differenz zivilrechtlich bei Euch einzufordern. Sie kann jedoch den Wasserschaden bei sich über Ihre Hausratversicherung regulieren lassen. Dann bekommt sie den Neuwert ersetzt. Die Versicherung wird dann mit Eurer in Kontakt treten. Bezüglich des Wasserschadens in Eurer Wohnung /Küche ist auch nur Eure Hausratversicherung zuständig. Die wird ohne Probleme sofort diesen regulieren. Aber bitte sofort melden.
Wenn Du die Spedition beauftragt hast, die Waschmaschine anzuschließen (dies sollte dann auch im Auftrag / auf den Arbeitsscheinen der Spedition vermerkt sein), ist die Spedition verantwortlich, daß alles sauber angeschlossen wurde. Sofern dies auf den Arbeitspapieren auch so vermerkt ist und sich kein weiterer Hinweis findet, daß Du noch die Anschlüsse prüfen musst, bist Du aus dem Schneider.
Ich würde es mal bei der eigenen Hausratversicherung probieren. Die neueren Tarife verzichten alle auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, wenn der Schaden nicht höher als 10.000 € ist. Das ist ja hier der Fall und die Waschmaschine habt ihr dann eben selbst angeschlossen.
Klar das die Versicherung mit einer Schutzbehauptung abwimmelt. Nimm Dir einen Fachanwalt für Versicherungsrecht. Deine Chancen stehen gut.
Viel Erfolg
LGsd