Schadenfreiheitsrabatt übertragen Gleicher VN anderes Fahrzeug andere Versicherung . Im laufenden Vertragsjahr möglich?

3 Antworten

So

Habe bei der Versicherung angerufen und man bestätigte mir dass die Übernahme keine Probleme bereiten wird. 

Der neue Versicherer muss das irgendwie mit "Ziffer4" beantragen und dann wird mir der Versicherungsvertrag neu berechnet.

Angebot gibt es wohl nicht vorher aber ich denke das es überschaubar bleibt.

Also auf zur DEVK ;-)

siola55  27.12.2018, 19:48

Sie meint wohl die Sondereinstufung in SF4 ?

I.2.2.3 Sondereinstufung eines Pkw in SF-Klasse 4, eines Campingfahrzeugs in SF-Klasse 2 und eines Kraftrads (nicht Leichtkraft- oder Kleinkraftrad) oder eines Quads in die SF-Klasse 1/2

Zweitfahrzeugrabatt

Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.7, wird er auf Antrag bei Versicherung

– eines Pkw in die SF-Klasse 4,

– eines Campingfahrzeugs in die SF-Klasse 2,

– eines Kraftrads (nicht Leichtkraft- oder Kleinkraftrad) in die SF-Klasse 1/2

oder

– eines Quads in die SF-Klasse 1/2

eingestuft, wenn

a auf Sie oder Ihren Ehepartner, eingetragenen Lebens partner oder Ihren mit Ihnen in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner oder ein Elternteil von Ihnen bei uns ein Pkw versichert ist, der zu diesem Zeitpunkt in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 4 eingestuft ist, und

b für das gleiche oder für das ersetzte Fahrzeug (siehe dazu I.7.1) für Sie keine Kfz-Haftpflichtversicherung bestand, die nach der dazu anzurechnenden Dauer der Schadenfreiheit und der Anzahl der Schäden schlechter als nach dem zu berücksichtigenden Zweitfahrzeugrabatt eingestuft werden müsste bzw. bei Vertragsbeendigung eingestuft war und

c die Einstufung nach a von den Risikoverhältnissen her gerechtfertigt ist. Davon kann insbesondere dann nicht ausgegangen werden, wenn das zu versichernde Fahrzeug oder ein Vorfahrzeug bereits bei uns versichert war, dieser Vertrag schadenbelastet ist und der als Fahrer in Frage kommende Personenkreis überwiegend gleich bleibt.

plex41 
Fragesteller
 28.12.2018, 00:17
@siola55

nein meinte ich nicht

DEVKde  28.12.2018, 10:07
@siola55

Ziffer 4 bezieht sich auf die Versichererwechselbescheinigung (VWB). Diese "Bescheinigung" ist heutzutage ein Datensatz.

Mit diesem Datensatz werden die SF-Klassen zwischen den Versicherungsunternehmen weitergegeben. Das Verfahren ist deutschlandweit einheitlich geregelt und wird vom GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) überwacht.

Innerhalb des Datensatzes gibt es einen "Anfragegrund", also der Grund, aus dem die SF-Klasse abgerufen wird. Die Gründe werden "Ziffern" genannt. Da die meisten Datensätze heutzutage voll elektronisch verarbeitet werden, führt die Anfrage unter einer falschen Ziffer dazu, dass die Abfrage der SF-Klasse abgelehnt wird.

Es gibt z.B.

01 = Versichererwechsel

04= weiteres Fahrzeug

Zugegebenermaßen alles sehr viel fachchinesisch, mit dem der Kunde eigentlich nichts anfangen kann. Aber viele von uns kennen es: Wenn man voll im Thema ist, und Ziffern zum Alltag gehören, rutscht einem im Kontakt zum Kunden schonmal so ein Begriff heraus;)

Ich wünsche dir einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Lydia vom DEVK Social Media-Team

siola55  28.12.2018, 10:22
@DEVKde

Danke für diese Info - wieder was dazugelernt!

Ebenso guten Rutsch ins Jahr 2019 ;-)

DEVKde  28.12.2018, 10:33

@plex41

Ein Angebot können wir dir auch vorher schon rechnen!

Eigentlich ist der Ablauf wie folgt:

Wir brauchen von dir die preisrelevanten Informationen. Die erfragen wir z.B. telefonisch. Es gibt aber auch einen Fragebogen zum Ausfüllen.

Du bekommst dann von uns ein Angebot.

Wenn dir das zusagt, schließt du den Vertrag mit uns ab. Zusätzlich zum Antrag brauchen wir aufgrund der besonderen SF-Konstellation ein zusätzliches Formular (TB26). Alle Unterlagen bereiten wir für dich vor, du musst nur unterschreiben.

Du bekommst von uns eine EVB-Nummer, mit der du den neuen Wagen zulassen kannst. Sobald das erledigt ist, bekommst du die Vertragsunterlagen. Parallel fragen wir deine SF-Klasse von Fahrzeug 2 ab. Fertig.

Wenn du willst, organisiere ich gerne einen Rückruf von einem kompeteten Kollegen, der dir das Angebot macht und auch den Vertrag vorbereiten würde.

Schreibe mir dann einfach eine Mail an socialmedia@devk.de mit deiner Rufnummer und dem Zeitraum, in dem der Kollege anrufen darf.

Viele Grüße

Lydia vom DEVK Social Media-Team

... für mich stimmt da einiges nicht.

Hat das alles Dein Berater/Makler wirklich so gemacht? Und wieso Laufzeit bis Mai? Die neue SF-Klasse kommt doch am 01.01., wer hat sich denn da verzockt?

Beim Marktführer jedenfalls können die SF-Klassen immer getauscht werden, wenn ein Fahrzeug aus dem Bestand geht oder eines wie hier hineinkommt.

Ich gehe auch davon aus, dass dieser gerechnet wurde, in der ZFR mit Beginn SF-Klasse 4.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Einfache Antwort: bei einem Fahrzeugwechsel ist auch ein Versichererwechsel möglich bzw. eine Rabattübetragung oder auch Übernahme eines Schadenverlaufs von einem anderen Vertrag ;-)

Gruß siola55

plex41 
Fragesteller
 27.12.2018, 08:33

Ist kein Wechsel sondern kommt zusätzlich  deshalb Fahrzeug 3   und der Rabatt von Fahrzeug 2  leider noch im laufenden Vertrag.

Wenn der Vertrag auch zum 1.1 neu müsste wäre es ja auch zu einfach ;-)

MfG

siola55  27.12.2018, 16:53
@plex41

Wer bitte fährt denn alles mit den vielen Autos...und wie alt sind diese Fahrer?

Es gibt Versicherer, welche ein weiteres Auto nach den SF-Klassen des Erstfahrzeugs einstufen unter bestimmten Voraussetzungen...

schleudermaxe  28.12.2018, 09:48
@plex41

... und wieso leider?