Schaden an meinem Scheinwerfer

3 Antworten

Du solltest den Schaden zuerst bei der Versicherung melden und dir dann das OK für die Reparatur geben-

Aber da Glasbruch in der Teilkasko mit versichert ist, sollte das Schweinwerferglas erstattet werden.

Auf jeden Fall musst du den Glasbruchschaden erst der Versicherung melden. Vielleicht kannst du dich an einen Steinschlag als Ursache erinnern?! :)

Weise deine versicherung darauf hin das die Scheinwerfer nicht in Einzelteilen sondern nur komplett erhältlich sind.. bzw erneuert werden müssen .. das macht preislich schonwas aus und die sind nicht gerade günstig ... Joachim