Schaden an Leihauto festgestellt (kein selbstverschulden)
hallo, ich hatte mir am wochenende einen audi a3 bei sixt gemietet. jetzt habe ich eine mail von sixt bekommen dass ein schaden an meinem auto festgestellt wurde 5cm langer kratzer bis grundierung.... der ärger ist dass ich nicht darauf geachtet habe weil ich eig sehr umsichtig gefahren bin und auch sicherlich nirgendwo gegen. Meine vermutung ist dass mir jemand beim parken gegen das Auto gefahren ist. Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll weil ich wirklich keine schuld hab... hab leider 850 vollkasko... :(
3 Antworten
Wenn der Schaden in der Zeit entstanden ist wo Du das Fahrzeug hattest haftest Du natürlich auch für Schäden an denen Du nicht Schuld bist, wenn der Täter nicht ermittelt werden kann.
Da wird Dir leider nichts anderes übrig bleiben als den Schaden bzw. die Selbstbeteiligung zu übernehmen. Genau deshalb gibt es die Option, gegen Aufpreisvon der Selbstbeteiligung befreit zu werden. Und bei Mietwagen sollte man zwingend vor Annahme und Rückgabe das Auto gründlich prüfen.
Zunächst Anzeige gegen Unbekannt, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, so bist du in der Pflicht den Schaden zu zahlen. Eine Andere Möglichkeit wird es nicht geben.
Umgekehrt - für den Schaden ist er als Mieter erstmal verantwortlich und muss zahlen. Falls der Verursacher ermittelt werden kann, kann sich der Mieter das Geld dort zurückholen.