Sanktion ohne Sanktionsbescheid und Anhörung?
Hallo ich habe ein problem und hoffe mir kann jemand helfen. Am 28.10.16 habe ich gemerkt das ich vom jobcenter 120€ weniger bekommen habe jetzt war ich am 31.10.16 da und die sagten mir das ich sanktioniert wurde und haben mir einen sanktionsbescheid vorgelegt. Jetzt meine frage ist eine sanktion überhaupt gültig wenn ich den sanktionsbescheid erst nach der zahlung erhalten habe und ich keine anhörung hatte. Die sagten mir die haben mir beides per post geschickt aber ich habe es nicht bekommen. Was kann ich tun?
3 Antworten
Du solltest Widerspruch einlegen und beim Sozialgericht einen Antrag auf aufschiebende Wirkung einreichen.
Wenn das Jobcenter nicht nachweisen kann, dass du die Post erhalten hast, so besteht keine Grundlage und kein Recht eine Sanktion zu erteilen.
Würde das durch einen Anwalt klären. Mir wollten sie auch mal eine Eingliederungsvereinbarung aufdrücken, die ich aber nicht unterschrieben habe und dies auch nicht wollte ( musst du auch nicht sofort, du darfst sie dir mit nach Hause nehmen und in Ruhe durchlesen ). Anschließend wurde ich einfach ohne Bescheid sanktioniert.
Als der Antwalt dann ans JobCenter geschrieben hatte, wurde die Sanktion dann auf einmal klammheimlich aufgehoben und es kam nie wieder etwas.
Du kannst nicht nachweisen, die Post nicht erhalten zu haben, aber falls es noch machbar ist, kannst du Widerspruch einlegen (von Beginn des Bescheids an 6 Wochen Zeit). Ansonsten hilft nur, dein Verhalten zu ändern, denn von Nichts kommt eine Sanktion nicht.
ja, eine Anhörung ist nicht notwendig, der Bescheid schon, bloß die behaupten ja, sie hätten diesen per Post geschickt und nachzuweisen, dass du den nicht bekommen hast, ist leider nicht machbar.
den Bescheid kannst du dir doch wieder holen, hättest ihn dir gleich mitnehmen können als du da warst, wenn du doch keinen erhalten hast.
Sorry, aber die Widerspruchszeit beträgt einen Monat und keine 6 Wochen. Desweiteren muss man nicht beweisen, dass man keine Post erhalten hat. Das Jobcenter muss beweisen, dass man welche erhalten hat. Und das kann in der Regel das Jobcenter nicht nachweisen.
Und bezüglich deinem unteren Kommentar, muss ich dir leider sagen, dass eine vorherige Anhörung vor einer Sanktion sogar zwingend vorgegeben ist.
Sorry, aber beantworte einfach keine Fragen mehr aus dem Themenbereich, wenn du keine Ahnung hast und falsche Antworten gibst, die dem TE Schaden können.
krieg dich mal wieder ein. Du musst mir deine Kommentare nicht nochmal als Kompliment schicken. Du hast Recht, ich meine Ruhe und nun lass mich zufrieden. ;)
Die sanktion an sich ist ja gerechtfertigt nur wollte ich wissen ob die mich ohne anhörung und sanktionsbescheid überhaupt sanktionieren können. Außerdem kann ich ja kein wiederspruch einlegen ohne bescheid