Sagt die Polizei bei Ruhestörung denn Names desjenigen der angerufen hat?

6 Antworten

Hallo ErikDegenhartt,

also in der Regel teilt die Polizei den "Störern" nicht mit, wer die Störung zur Anzeige gebracht hat.

Allerdings wenn ein Bußgeldbescheid gegen die Störer erlassen wird, sieht dieser so oder so ähnlich aus:

http://www.schwarzwaelder-bote.de/media.facebook.cef9b1e1-dda0-4840-9e95-c1bde9f9ac42.normalized.jpg

Und dort wo Zeuge steht, würde dann Dein Name stehen, insofern sich die Polizisten dort nicht als Zeuge eintragen.

Schöne Grüße
TheGrow

Hatte das auch mal vor Jahren. Gartenparty mit Gitarrenmusik. Die Musik machte einer auchnoch nach 22.00 Uhr. Wie das sog uf Parties ist, wird auch Alkohol getrunken und die Gesellschaft wird eben lauter.

Plötzlich erschien die Polizei und erklärte mir, dass sich Nachbarn über den Lärm beschwert hätten und Anzeige erstatten.

Habe nach dem Namen des Nachbarn gefragt. Den hat mir freilich die Polizei nicht genannt.

Anzeige wurde erstattet und ich beim eine Vorladung vor Gericht, weil ich Widerspruch gegen die Anzeige erhoben hatte.

Auf der Vorladung stand der Name desjenigen, der mich angezeigt hat.

Habe nach Kenntnis des Namens den Widerspruch zurückgezogen. Es kam dann nicht zu einer Verhandlung.

Seitdem weiss ich, wer mich angezeigt hat und seit dieser Zeit begegne ich dem Nachbarn mit Ignoranz. Es war nicht mein direkter Nachbar, allerdings einer der drei Häuser weiter wohnt.

Oft ist es so das die Polizei nur sagt es hätte sich ein Nachbar beschwert. Welcher jedoch wird in den meisten fällen nicht gesagt weil die Streife das selbst nicht weiß.

deinen Namen wirst du schon sagen müssen; kannst doch hinweisen, dass sie den aber dem Nachbarn nicht sagen sollen.

Nein, natürlich sagen die nicht den Namen, lol. Aber Namen musst du schon angeben, glaube ich.