Sachbeschädigung Nachbar - Falschaussage?

6 Antworten

Offensichtlich hast du ja einen Anwalt eingeschaltet. Diesem solltest du deine Probleme schildern und dich dann von ihm beraten lassen, was am besten zu tun ist.

Unsere Ferndiagnose wird dir vermutlich nicht so wirklich weiterhelfen; vor allem ist sie keineswegs verbindlich und du weißt nicht, wer hier als Jurist mit Ahnung antwortet und wer einfach nur aus dem Bauch heraus irgendwelche Ratschläge erteilen will (die vielleicht rechtlich kompletter Schwachsinn sind).

Zu beachten ist jedenfalls, dass du zwischen Zivilrecht und Strafrecht trennen musst. Wenn du den Nachbarn wegen Sachbeschädigung anzeigen möchtest, dann tu es. Du hast dadurch keine (rechtlichen) Nachteile. Die Polizei wird dann ermitteln und am Ende wird die Staatsanwaltschaft zu einem Ergebnis kommen. Dass der Kerl zwei "Zeugen" hat, braucht dich nicht daran zu hindern, Anzeige zu erstatten. Ein Strafprozess läuft nicht nach dem Motto "wer mehr direkte Zeugen hat, gewinnt". Ob der Herr am Ende verurteilt wird, lässt sich im Voraus kaum sagen.

Allerdings bringt dir auch eine Verurteilung im Strafprozess finanziell nicht weiter. Damit du an dein Geld kommst (Schadensersatz), musst du - wenn der Herr nicht freiwillig zahlt - im Zweifel klagen. Dabei kann dir dann dein Anwalt helfen und dich dabei vertreten. Ich würde dir davon abraten, das alleine durchzuziehen.

Deine Idee, von nun an immer direkt die Polizei zu rufen, kann gut oder schlecht sein. Wir können nicht in die Zukunft gucken und wissen nicht, wie der Nachbar darauf reagieren wird. Das ganze könnte zum Kleinkrieg ausarten, bei dem ihr euch gegenseitig immer wieder versucht, irgendwas reinzuwürgen. Oder der Nachbar wird einsichtig, wenn die Polizei mal vor seiner Tür auftaucht. Das können wir nicht sagen. Und es kommt halt darauf an, was du willst.

Unterhalte dich dafür am Besten nochmals mit deinem Anwalt.

Er wird dir besser weiterhelfen können als wir.

Wichtig ist aber: Nicht nachgeben; dein Nachbar hat für den Schaden aufzukommen, nicht du!

Das wird schwierig, denn die Zeugen sind von deiner Familie, wo dann auf Komplott plädiert werden könnte.

Auch sollte das ganze sich nicht noch weiter aufschaukeln, sonst wird es noch ungemütlicher.

Die Schüssel würde ich wohl oder übel selber bezahlen und ansers anbringen. Die Ruhestörungen und Rauchbelästigungen würde ich hingegen bei nächster Gelegenheit umgehend der Polizei melden.

kevin1905  15.05.2018, 18:04
Das wird schwierig, denn die Zeugen sind von deiner Familie, wo dann auf Komplott plädiert werden könnte.

Der Schaden und die vorhandene Schüssel sind keine Beweise oder wie?

uni1234  15.05.2018, 21:42
@kevin1905

Mal ganz abgesehen davon dass ein Zeuge nicht automatisch unglaubwürdig ist weil er aus der Familie ist...

Also zunächst einmal würde ich nur wegen der Satellitenschüssel gegen ihn vorgehen. Sprich egal was im weiteren Verlauf passiert, den Rest erst einmal nicht erwähnen. Das ist nur unnötiger Ballast.

Was die Sachbeschädigung angeht, kannst du entweder einen Strafantrag stellen und/oder zivilrechtlich gegen ihn vorgehen.

Da es dir wahrscheinlich primär um deine Schäden geht, würde ich zunächst die Ansprüche einklagen. Das kann dann dein Anwalt für dich erledigen.

Das einzige Problem hierbei ist, dass du Beweise liefern musst. Nach alldem was du geschildert hast, sollte das auch möglich sein.

Wegen der Aussagen seiner angeblichen Zeugen würde ich mir dabei keine Gedanken machen. Ob die bereit sind vor Gericht für deinen Nachbarn zu lügen bleibt abzuwarten. Selbst wenn: Erlogene Aussagen sind gerne mal nicht stimmig und damit nicht glaubhaft.

Was deine Schäden angeht solltest du also eine ganz gute Position haben.

Wenn es dir daneben noch darum geht, dass er strafrechtlich verfolgt wird, kannst du Strafantrag stellen. Du musst jedoch beachten, dass dies nur innerhalb von 3 Monaten nach dem Vorfall möglich ist (§ 77b StGB). Zudem ist es nicht unwahrscheinlich, dass ein derartiges Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt wird.

Wegen der Lärmbelästigung kannst Du zum gegebenen Zeitpunkt die Polizei rufen. Wegen der Schüssel solltest Du klagen, wenn er auf das Schreiben des Anwalts nicht eingeht, nur ein Recht auf Bußgeld hast Du ohne ein strafrechtliches Vorgehen nicht, dann müßtest Du einen Strafantrag wegen schuldhaften Zerstörens bei der Polizei stellen.