Rundfunkbeitrag Geld zurückfordern!

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

zunächst folgender Tipp: Kommuniziere nicht mit irgendwelchen Telefondamen, die keine Ahnung haben und auch nicht per E-Mail, sondern ausschließlich schriftlich mit dem Beitragsservice.

Rechtlich ist das ganze folgendermaßen: Wenn Du Deinen Antrag auf Befreiuung innerhalb von zwei Monaten nach Ausstellung des Bafögbescheides stellst, wirst Du rückwirkend zu Beginn des Leistungszeitraumes befreit.

Also was tun:

  1. Abwarten und Tee trinken, bis der Bafög-Bescheid kommt
  2. Wenn der Bescheid da ist, einen Brief aufsetzen "...hiermit beantrage ich eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag rückwirkend zum 01.10.2012. Der beiliegende Bescheid wurde erst am xx.xx.xxxx ausgestellt, die Zweimonatsfrist ist damit gewahrt. Ich bitte sie, mir die bereits bezahlten Beiträge für die Monate 01-08/13 zurückzuerstatten..."
  3. Geld kommt zurück und alles ist gut.

Dass Du allerdings erstmal in Vorleistung gehen musst, lässt sich nicht vermeiden.

Also die Sachlage ist richtig, eine Befreiung gilt ab Antragstellung.. du kannst 2 Monate rückwirkend befreit werden.. Ein Antrag auf Befreiung ist mit ner Unterschrift wirksam.. Ende August bekommst du einen Bescheid, Juli und der volle Monat August zählt, das sind 2 Monate.. Das halbe Jahr Januar-Juni) ist bereits abgebucht und ist so richtig... So ein Aufwand mit Klage und Anwalt geht ins Leere, aber versuchen kannst du das trotzdem :-)

Du bist ja erst ab September Bafögbezieher und vorher wirst Du auch nicht von den Beiträgen befreit.

Schick den Bescheid hin und der Rest wird sich finden.

KLICK

TheMechanic 
Fragesteller
 23.07.2013, 15:56

Ich habe Vergessen zu sagen das dieser Bescheid von Oktober 2012 ab gültig ist. Ja das Bafög Amt hat 10 Monate gebraucht um mein Antrag zu bewilligen.

Habe vergessen zu sagen das der Bewilligungsbescheid von Oktober 2012 aus gilt! Ja das Bafög Amt hat 10 Monate gebraucht bis sie es auf die Reihe bekommen haben mir das Bafög zu bewilligen.

du willst wegen den 100 € klagen? sies sportlich und merks dir fürs nächste mal.

TheMechanic 
Fragesteller
 23.07.2013, 15:55

Habe eh Rechtsschutz. Ich bin ein Student und sehe das nicht ein das ich als ehrlicher Bürger der sich anmeldet bestraft werden soll und was zahlen soll was er nicht muss.