Rumänische Frau bekommt ein Baby in Deutschland, haben die Beiden die deutsche Staatsbürgerschaft?

2 Antworten

die mutter bekommt garnix, was das kind angeht:

Wenn beide Elternteile des Kindes Ausländer sind, bekommt es kraft Gesetz (§ 4 Abs. 3 StAG) die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

mindestens ein Elternteil

  1. hat seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und

  2. besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810).

Die beiden genannten Voraussetzungen müssen von dem selben Elternteil erfüllt werden.

Diese Kinder müssen sich gem. § 29 StAG nach Erreichen der Volljährigkeit und vor Vollendung des 23. Lebensjahres entscheiden, welche der Staatsangehörigkeiten sie behalten wollen.

"Hat das Kind nun automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit? ... und die Mutter? Die doch auch, oder?" ... nein, die Mutter erhält nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, nur weil sie hier ein Kind zur Welt bringt.