Ruhestörung, ab wann?

5 Antworten

Das ist von der Uhrzeit völlig unabhängig. Ruhestörender Lärm ist immer ruhestörender Lärm.

Es gilt grundsätzlich Zimmerlautstärke, tagsüber bedeutet das etwa 40dB maximal, nachts während der Nachtruhe maximal 30dB.

Um ruhestörenden Lärm anzuzeigen, fertige über mehrere Wochen ein Lärmprotokoll an und lass dir das von einem Zeugen bestätigen.

Selbstverständlich kannst du bei einem aktuellen Fall von Ruhestörung die Cops rufen, sowohl tagsüber wie in der Nacht.

Rechtlich ist es so geregelt, daß zwischen 22.00 und 06.00 Uhr Nachtruhe herrscht. Danach folgt Zimmerlautstärke, die unter Umständen tatsächlich öfters mittlerweile mal "leicht" überschritten wird.

Es gibt definitiv Ausnahmen - bestimmte Partys, Geburtstage, Veranstaltungen.

Grundsätzlich rate ich an dieser Stelle sich an den ortsansässigen Mieterverein/ Mieterschutzbund zu wenden, bevor man selbst Dinge oder Handlungen in Betracht zieht, die rechtlich nicht vertretbar sind oder einen Strafbestand nach sich ziehen! - Dann lachen nur die Leute, die Dich zur Verzweiflung gebracht haben. Doppelte Verzweiflung brauch kein Mensch!

Mieterverein kostet einen Opulus im Jahr - die genauen Zahlen aller Regionen weiß ich nicht - in meinem Falle sind es ca. €100 jährlich (nicht zwingend in einer Zahlung - das Jahr hat 12 Monate.)

Damit, also als Mitglied im Verein, ist man regulär´ bei Allem was Mietangelegenheiten betrifft, auch Mieter-Rechts-Schutz-Versichert!!

Bis 22 Uhr du darfst danach noch Musik hören aber nicht lauter als 30 dbl

Überall geltende Nachtruhe ist von 22Uhr bis 6Uhr

Ab 22 uhr glaube ich

ItsPozto 
Fragesteller
 23.07.2016, 22:48

Nicht glauben, wissen!

Nividia2  23.07.2016, 22:49

Heul doch