Rückzahlung der gekündigten KFZ-Versicherung

7 Antworten

Bei deinem Text läuft etwas schief.

Einen Kfz-Vertrag kann man nur zum Ablauf kündigen, wäre dann also der 01.01.2016.

Eine Möglichkeit bestünde, wenn man das Auto auf eine andere Person ummeldet. In diesem Fall könnte der Rabatt übertragen werden, aber nur entsprechend der Jahre seit Führerscheindatum des Übernehmenden.

In diesem Fall würde der bisherige Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter die Beiträge zurück erhalten.

Der Neue Versicherungsnehmer muss ab Beginn seine Beiträge zahlen.

= 2 verschiedene Versicherungsnehmer und somit sind die Beiträge nicht verrechenbar.

Gruß A.

Franke94 
Fragesteller
 18.03.2015, 11:25

Nein, der alte Vertrag wurde gekündigt, da das Auto auf mich umgemeldet wurde und ein neuer Vertrag bei der selben Versicherung weiterläuft. Daher ist auch die Kündigungsfrist außer acht zu lassen.

Apolon  18.03.2015, 12:39
@Franke94

Bei Ummeldung eines Fahrzeugs auf einen anderen Fahrzeughalter, ist eine Kündigung nicht erforderlich.

Die Auflösung des Vertrages erfolgt auf Grund der Ummeldung bei der Zulassungsstelle. Da wäre auch ein Vertragsabschluss bei einer anderen Versicherung möglich gewesen.

Da es sich um 2 verschiedene Versicherungsnehmer handelt, können die Versicherungen nicht gegengerechnet werden.

Dies bedeutet der ehemalige Versicherungsnehmer bzw. Beitragszahler bekommt den nichtverbrauchten Beitrag zurück.

Der neue Versicherungsnehmer muss den Beitrag ab Beginn zahlen.

mig112  18.03.2015, 14:39
@Franke94

"und ein **neuer** Vertrag bei der selben Versicherung **weiterläuft**" ... Merkst du gar nicht, dass sich das widerspricht!?

Franke94 
Fragesteller
 24.03.2015, 21:16
@mig112

Ich meinte damit, dass sich der alte Vertrag auflöst und ein neuer beginnt. Tut mir leid für den versehentlichen Inhaltsfehler!

DU bekommst gar kein Geld zurück, sondern dein VATTER... genau deshalb ist ja auch eine Verrechnung nicht möglich!

Franke94 
Fragesteller
 24.03.2015, 21:14

was du nicht sagst, dass das geld mein VATER bekommt

Für die Kündigung einer Versicherung musst du vorab sehen, ob du überhaupt kündigen kannst. Normalerweise kannst du nur zum jeweiligen Vetragsende wechseln (meistens zum 01.01 des Folgejahre)

Nur in Ausnahmen hast du ein Sonderkündigungsrecht  - z.B. beim Verkauf des Autos. Dann erhält die Kft-Versicherung von der Zulassungsstelle Bescheid. Der anteilige, noch nicht genutzte Versicherungszeitraum wird dann später von der Kfz-Versicherung ausgezahlt. In deinem Fall musst du die Versicherungsprämie für deine neue Versicherung bezahlen - und die Erstattung geht an deinen Vater. Verrechnung ist nicht möglich

In dem Artikel vergleichsportale.expert/kfz-versicherung-kuendigen/ findest du weitere Infos rund um die Kündigung

Ja, aber das ist doch meist so und warum wurde es nicht gleich von Beginn an gemacht? Jetzt kommen auch noch die Kosten und Lasten der Umschreibung hinzu, oder? Nach dem Umschreiben bekommt Vater den Scheck (abverlangen!!) und nach Eingang der neuen Rechnung ist der Erstbeitrag fällig binnen 14 Tagen oder eben durch Lastschrift abgesichert.

Muss ich dann erst die neue Versicherung zahlen, wenn ich das Geld von der alten zurückerhalten habe?

ne, das sind 2 verschiedene verträge... erstmal zahlst du alles und dann schickt die huk iwann nen verrrechnungsscheck

schleudermaxe  18.03.2015, 10:57

Wie bitte? Den Scheck von einem ganz anderen Kunden? Glaube ich nicht.

Franke94 
Fragesteller
 18.03.2015, 11:23
@schleudermaxe

das Geld wird wohl mein Vater bekommen, der es dann an mich weitergibt.