Rücktritt vom Vertrag - Musikunterricht ?

1 Antwort

Ein 14-tägiges Rücktrittsrecht wie man es oft von Verträgen kennt, gibt es offiziell nicht. Wird oft mit Widerrufsrecht verwechselt (bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften zu dem dein Vertrag ja nicht zählt).

Zurücktreten kannst du nur wenn die vertraglichen Vereinbarungen nicht oder nur mangelhaft erfüllt werden (was ich jetzt auch nicht sehe wenn der Vertrag erst abgeschlossen wurde). Dies wäre z.b. wenn ihr 2 mal pro Woche 1 Stunde Unterricht ausgemacht hättet und die Lehrerin würde deine Tochter nur 1 Stunde pro Woche unterrichten.

Somit hast du eigentlich kein Recht den Vertrag zu widerrufen. Höchstens wenn die Musikschule aus Kulanz sagt das es für sie ok ist (aber warum sollten sie das tun?!)

Aber was ist den eigentlich das Problem?

Du hast doch gelesen das die Ausbildung 2 Jahre dauern soll (was ja also so in Ordnung sein sollte von deiner Seite aus). Überlesen hast du nur das sich der Vertrag verlängert wenn du ihn nicht 3 Monate vor Beendigung der vereinbartenUnterrichtsdauer kündigst, sprich: kündigst du den Vertrag nach 1 Jahr und 9 Monaten, verlängert sich garnichts und deine Tochter wird 2 Jahre lang unterrichtet wie du es auch wolltest.

yf610bq 
Fragesteller
 22.01.2016, 11:13

Mein Problem ist: was wenn sie nach einem Jahr keine Lust mehr auf Klavier hat? Deshgalb hätte ich gerne die Möglichkeit, z.B. alle 6 Monate zu kündigen oder so...

Lucky8Bastard  22.01.2016, 14:01
@yf610bq

Tut mir leid aber wenn es nunmal so im Vertrag steht und sie das unterschreiben kann man wohl schlecht der Musikschule die Schuld geben und das ganze widerrufen.

Man liest bevor man etwas unterschreibt :-)