Rücktritt vom Kaufvertrag wenn der Käufer nicht bezahlt und Kaufgegenstand nicht abnimmt?

1 Antwort

Wenn der Käufer seinen vertraglichen Vereinbarungen nicht nachkommt, kannst du freilich den Kaufvertrag rückgängig machen. Mitte Mai ist kein Fixtermin, sondern ein variabler.

Damit du einigermassen sicher gehen kannst, solltest du feste Termine schriftlich ,(Datum) vereinbaren. Wenn der Käufer diese Fristen nicht einhält, dann kannst du dich auf die Nichteinhaltung der Vereinbarung berufen und den Kaufvertrag auflösen. Mündliche Absprachen sind in so einem Falle immer fragwürdig.

Wenn der Käufer behauptet, dass es deinerseits keine verbindlichen Termine gab, z. B. Anzahlung bis zum Tag Xy, so dürfte es sogar schwer für dich werden, von ihm Schadenersatz für die örtliche Veränderung des Segelbootes zu verlangen.

Das einzige was hilft, wäre schriftlich festzuhalten bis wann die Anzahlung bei dir einzugehen hat. Kommt er dieser Fristsetzung nicht nach, mache ihm deutlich, dass du vom Kaufvertrag zurüktrittst. Wenn der Käufer neben terminlichen Problemen auch noch finanzielle Probleme angibt, würde ich mir sowieso überlegen, ob ich das Boot überhaupt an diesen Käufer liefere.

Was ist, wenn er nur eine Anzahlung leistet und dir dann die Restsumme schuldig bleibt ? Dann hättest du einen Rechtstreit am Hals. Ob du das wirklich möchtest ?