Rücktritt Kaufvertrag als Verkäufer?

3 Antworten

Hallo,

Sofern der Käufer sich vertragstreu verhalten und den Kaufpreis entsprechend des Kaufvertrages gezahlt hat bzw. noch zahlt, hat der Verkäufer kein Recht darauf, den Hund zurückzufordern. Es gilt der Grundsatz pacta sunt servanda - Verträge sind einzuhalten. Der einmal geschlossene Kaufvertrag ist verbindlich und kann einseitig nicht rückgängig gemacht werden, ohne dass es hierfür einen Rechtsgrund gäbe.

Yetanotherpage  14.04.2020, 13:25

Noch als Zusatz: Wenn kein Eigentumsvorbehalt im Vertrag mit reingenommen wurde, kann der VK auch bei Nichtzahlung den Hund nicht zurück kriegen.

Nein, das ist im Kaufvertragsrecht nicht vorgesehen. Ist die Ware (und als solche gilt leider auch der Hund) übergeben und der Kaufpreis bezahlt, kann der Kaufvertrag nicht einseitig wieder rückgängig gemacht werden.

Selbst bei einer vereinbarten Ratenzahlung (ohne schriftlichen Eigentumsvorbehalt) hat der Verkäufer NUR Anspruch auf das Geld (wenn nicht bezahlt wird, aber NICHT auf den Hund).

Einzig ein persönliches Gespräch kann Abhilfe schaffen .... aber eine Verpflichtung für den Käufer, den Hund wieder zurückzugeben, gibt es nicht.

Wenn der Verkäufer ein im VDH registrierter Züchter ist. Ja .
Er kann den Hund zurückfordern , wenn Gründe vorliegen. Und er hat das Vorkaufsrecht. Damit verhindert er , dass Hunde aus seiner Zucht weiter verkauft werden.

VirageXO  14.04.2020, 00:08

Irgendwie erschließt sich mir diese Schlussfolgerung nicht. Nur weil er im VDH registriert ist, soll sich ein Rücktrittsrecht ergeben?

nanfxD  14.04.2020, 00:20
@VirageXO

Typischer Züchter Tierschutz Kram 😂 kann dir gerne mal den Vertrag für meinen Hund zeigen 😂 Sittenwidriger geht es nicht mehr. Geht los das oben steht ,,tierabgabevertrag ( kein Kaufvertrag im Sinne des §§433 BGB)“ und endet bei einem Recht die Wohnung jederzeit zu betreten

VirageXO  14.04.2020, 00:25
@nanfxD

Ja, die Wirksamkeit mal außen vor - mich interessiert in erster Linie, wie man trotz der Aussage "steht allerdings nichts im Kaufvertrag" darauf kommt, dass irgendwas in der Richtung vereinbart wurde.

nanfxD  14.04.2020, 00:31
@VirageXO

da gibt es bestimmt son Züchterstandard wo das halt so gemacht wird - unabhängig von der rechtlichen Wirksamkeit

furbo  14.04.2020, 07:01
@VirageXO

In Hunde- bzw. Tierschutzkreisen existieren die seltsamsten Rechtsauffassungen, wie ein rechtsgültiger Vertrag auszusehen hat und welche Rechte der Käufer hat (bzw. nicht hat). Dementsprechend sehen dann die Verträge aus - die schon mehrfach von den Gerichten kassiert wurden.

VirageXO  14.04.2020, 08:06
@furbo

Ja, das mag ja alles sein - nur gibt's halt hier keine Indizien, dass im hiesigen Vertrag irgendwas diesbezüglich drinsteht.😁

dsupper  14.04.2020, 08:41

nein, das ist so überhaupt ganz und gar nicht richtig!

Ein Züchter kann in seinen Kaufvertrag einzig und alleine ein gesichertes Vorkaufsrecht (zu einem festgelegten Preis) hineinschreiben. Für den Fall, dass der Käufer den Hund abgeben möchte.

Alles andere ist gar nicht möglich, insbesondere kann ein Züchter keinen Hund zurückfordern, wenn er ihn rechtsgültig verkauft hat!!

Auch für Züchter im VDH gilt das Kaufvertragsrecht des BGB.