Rotlichtblitzer stehend geblitzt

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Wenn sich bei der Auswertung der beiden Bilder ergibt, dass du die Haltlinie entweder gar nicht oder nur um wenige Zentimeter überquert hast, dann liegt kein Rotlichtverstoß vor, denn dieser erfordert das Eindringen in den durch die Appel geschützten Bereich. Dieser beginnt aber nicht unmittelbar hinter der Haltlinie, sondern je nach der baulichen Gestaltung der Kreuzung etwa ein bis mehrere Meter weiter. Schlimmstenfalls kann dir also vorgeworfen werden, nicht korrekt an der Haltlinie gehalten zu haben. Das kann mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro geahndet werden, hat aber darüber hinaus keine weiteren Maßnahmen zur Folge, insbesondere keine Probezeitmaßnahmen.

Ampelblitzer blitzen immer 2x. Auf dem 2. Bild wird dann sicher auch zu sehen, dass du nicht wirklich über die rote Ampel gefahren bist. Also keine Panik. Da dürfte kein Bußgeldbescheid kommen.

Also hört sich für mich danach an, dass du Busgeld in Höhe von 150€ bis 250€ dazu Punkte bekommst und deine Probezeit sich um 2 Jahre verlängern wird. Wenn du Pech hast musst du sogar noch eine Art Nachschulung absolvieren.

Tut mir leid.

No5234 
Fragesteller
 03.01.2015, 03:01

Bist du Fachmann für solche Abgekegenheiten, sprich Verkehrskontrolle, Polizei usw. Weil dein 'das hört sich für mich so und so an' lässt darauf deuten ?

JotEs  03.01.2015, 06:27
@No5234

Der Inhalt der Antwort deutet eher darauf hin, dass der Antworter nicht wirklich ein Fachmann ist ...

keine Panik. Rotlichtblitzer blitzen eben genau deshalb immer zweimal. Wichtig ist, daß du auf beiden Bildern drauf bist. Dann gilt es nämlich, als gehalten. Nur wenn du auf dem ersten Bild drauf bist und auf dem zweiten nicht mehr, heißt es, daß du bei Rot rübergefahren bist.

No5234 
Fragesteller
 03.01.2015, 03:11

Komme ich dann, wenn das stimmt, was du sagst, im großen und ganzen problemlos aus der sache raus ? Müsste denke ich eine kleine summe dennoch zahlen aber die wäre ja das kleinste problem...

DerTroll  03.01.2015, 03:29
@No5234

du wirst ziemlich sicher nichts davon zu hören kriegen. Die Bilder werden ja ausgewertet. Und nur, wenn du wirklich bei rot rübergefahren bist. (also beim ersten Bild noch drauf bist und beim zweiten nicht mehr) bekommst du Post. Du sagst doch, du bist nicht oder nur minimal über die Haltelinie gerollt. Damit hast du die rote Ampel nicht überfahren. Du mußt dannn auch gar nichts zahlen.

JotEs  03.01.2015, 06:35
Wichtig ist, daß du auf beiden Bildern drauf bist. Dann gilt es nämlich, als gehalten.

Ein Rotlichtverstoß liegt genau dann vor, wenn der Betroffene mit seinem Fahrzeug bei Rotlicht in den durch die Ampel geschützten Bereich eingedrungen ist. Das aber kann auch dann der Fall sein, wenn das Fahrzeug auf beiden Bildern zu sehen ist.

Crack  03.01.2015, 11:10
Nur wenn du auf dem ersten Bild drauf bist und auf dem zweiten nicht mehr, heißt es, daß du bei Rot rübergefahren bist.

Dafür müsste man aber deutlich schneller als erlaubt unterwegs sein.

Einen wirst Du Zahlen. Der Andere ist zu nahe dran. Das ist höchstens mit einem sehr sehr guten Anwalt zu Biegen. Aber 2X für das selbe, kannst Du nicht bestraft werden.

Crack  03.01.2015, 11:12

Deine Antwort ist leider wieder einmal für die Tonne...