Rotlichtblitzer stehend geblitzt
Hey liebe Community, und zwar bin ich heute auf dem Heimweg vom Bowlen mit paar Freunden an einer Rotlichtkontrolle (fälschlicherweise ?) 2x geblitzt worden. Das Lustige ist, dass ich die Strecke gefühlte 20x schon gefahren bin und auch ganz genau wusste, wo der Blitzer stand. Habe sogar meinen 2 Freunden im Autos gesagt, dass sie mal eben posen sollen, weil vorne ein Blitzer steht. Jedoch dachte ich dass dies ein gewöhnlicher Blitzer für Geschwindigkeitsüberschreitungen war und kein Rotlichtblitzer. Auf jeden Fall war die Ampel an der besagten Kreuzung dann rot und wir standen dann erstmal. Wie es sich für Jugendliche gehört haben wir mit guter Laune und lauter Musik im Auto tanzend eine Passantin gegrüßt die sich belustigt zeigte. Als dann die Fußgängerampel auf gelb schaltete, habe ich den Wagen leicht anrollen lassen, weil ich nur noch darauf wartete dass meine Ampel auf grün schaltet. Aber ehe ich mich versah wurde ich geblitzt und war kurz geschockt, keine 3 Sekunden später der nächste Schuss. Jedoch bin ich mir ziemlich sicher, dass ich, wenn überhaupt, die Haltelinie minimal überquert habe. Bin auch sofort nach dem ersten Schuss aus Schock stehengeblieben... Hoffe mir kann da jemand weiterhelfen, bin sogar noch in meiner Probephase und kenne jetzt die Konsequenzen dafür nicht...
5 Antworten
Wenn sich bei der Auswertung der beiden Bilder ergibt, dass du die Haltlinie entweder gar nicht oder nur um wenige Zentimeter überquert hast, dann liegt kein Rotlichtverstoß vor, denn dieser erfordert das Eindringen in den durch die Appel geschützten Bereich. Dieser beginnt aber nicht unmittelbar hinter der Haltlinie, sondern je nach der baulichen Gestaltung der Kreuzung etwa ein bis mehrere Meter weiter. Schlimmstenfalls kann dir also vorgeworfen werden, nicht korrekt an der Haltlinie gehalten zu haben. Das kann mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro geahndet werden, hat aber darüber hinaus keine weiteren Maßnahmen zur Folge, insbesondere keine Probezeitmaßnahmen.
Ampelblitzer blitzen immer 2x. Auf dem 2. Bild wird dann sicher auch zu sehen, dass du nicht wirklich über die rote Ampel gefahren bist. Also keine Panik. Da dürfte kein Bußgeldbescheid kommen.
Also hört sich für mich danach an, dass du Busgeld in Höhe von 150€ bis 250€ dazu Punkte bekommst und deine Probezeit sich um 2 Jahre verlängern wird. Wenn du Pech hast musst du sogar noch eine Art Nachschulung absolvieren.
Tut mir leid.
Der Inhalt der Antwort deutet eher darauf hin, dass der Antworter nicht wirklich ein Fachmann ist ...
keine Panik. Rotlichtblitzer blitzen eben genau deshalb immer zweimal. Wichtig ist, daß du auf beiden Bildern drauf bist. Dann gilt es nämlich, als gehalten. Nur wenn du auf dem ersten Bild drauf bist und auf dem zweiten nicht mehr, heißt es, daß du bei Rot rübergefahren bist.
Komme ich dann, wenn das stimmt, was du sagst, im großen und ganzen problemlos aus der sache raus ? Müsste denke ich eine kleine summe dennoch zahlen aber die wäre ja das kleinste problem...
du wirst ziemlich sicher nichts davon zu hören kriegen. Die Bilder werden ja ausgewertet. Und nur, wenn du wirklich bei rot rübergefahren bist. (also beim ersten Bild noch drauf bist und beim zweiten nicht mehr) bekommst du Post. Du sagst doch, du bist nicht oder nur minimal über die Haltelinie gerollt. Damit hast du die rote Ampel nicht überfahren. Du mußt dannn auch gar nichts zahlen.
Wichtig ist, daß du auf beiden Bildern drauf bist. Dann gilt es nämlich, als gehalten.
Ein Rotlichtverstoß liegt genau dann vor, wenn der Betroffene mit seinem Fahrzeug bei Rotlicht in den durch die Ampel geschützten Bereich eingedrungen ist. Das aber kann auch dann der Fall sein, wenn das Fahrzeug auf beiden Bildern zu sehen ist.
Nur wenn du auf dem ersten Bild drauf bist und auf dem zweiten nicht mehr, heißt es, daß du bei Rot rübergefahren bist.
Dafür müsste man aber deutlich schneller als erlaubt unterwegs sein.
Einen wirst Du Zahlen. Der Andere ist zu nahe dran. Das ist höchstens mit einem sehr sehr guten Anwalt zu Biegen. Aber 2X für das selbe, kannst Du nicht bestraft werden.
Deine Antwort ist leider wieder einmal für die Tonne...
Bist du Fachmann für solche Abgekegenheiten, sprich Verkehrskontrolle, Polizei usw. Weil dein 'das hört sich für mich so und so an' lässt darauf deuten ?