Roller unangemeldet auf Parkplatz abstellen - Rostock
Hallo Leute,
habe am Wochenende nen Brief von der Bußgeldstelle in Rostock bekommen.
Mir wird zur Last gelegt: "Sie ließen das nicht angemeldete Fahrzeug an der Stelle stehen, wodurch der Verkehr erschwert werden konnte. § 32 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 123BKat"
Ich habe den Roller wirklich da stehen gehabt, gar keine Frage, aber darüber hat sich eben auch noch nie jemand beschwert. Der Roller war mit alten Kennzeichen (also vom Vorjahr) an eine Laterne gekettet, wo auch kein Auto parken konnte. Von daher hat es eigentlich niemanden gestört.
Habe dann bei der Bußgeldstelle angerufen und die meinten zu mir, dass das 70 Euro (inkl. Bearbeitsungsgebühr) kostet. Finde das ist voll die Abzocke.
Hätten die mich nicht erst mal verwarnen können? Oder sowas ähnliches?
Sind 70 Euro nicht echt nen bissel viel? Was könnte ich denen denn Schreiben, was eventuell doch noch strafmildernd ist. Mit 30 Euro könnte ich ja noch leben.
Danke für eure Antworten
Gruß Sven
3 Antworten
Da kannst Du gar nix machen!! Es weiss aber auch jeder das nicht ordnungsgemäss angemeldete und versicherte Fahrzeuge nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden dürfen!!! Du kannst noch froh sein das der Roller nicht entfernt und auf Deine Kosten entsorgt wurde....
@GrauerWolf + Gerd1011: Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten kopfschüttel
Selbst wenn nur ein Fußgänger einen Bogen um dein Fahrzeug machen mußte, ist das gerechtfertigt - auch Fußgänger zählen zum öffentlichen Verkehr!
Wahrscheinlich wurde auf deinem Fahrzeug auch schon vor Wochen(!) ein roter Punkt angebracht. Das ist ein roter Aufkleber mit der Aufforderung, das Fahrzeug binnen 4 Wochen zu entfernen.
Das Bußgeld ist übrigens noch günstig - bei einem Auto kostet das idR zwischen 300 und 1000€.
P.S: Falls das Fahrzeug inzwischen entfernt wurde, kommen natürlich noch die Abschleppgebühren hinzu.
Nein... normalerweise werden Fahrzeuge ohne gültige Kennzeichen sofort aus den Verkehrsraum entfernt und die dadurch entstandenen Kosten (Abschleppen, Transport, Lagerung und ev. Entsorgung) dem Besitzer in Rechnung gestellt!!! Das das so nicht bei Dir passiert ist, ist ein freundliches Entgegenkommen der Ordnungsbehörde....
ein nicht angemeldetes Fahrzeug egal ob Roller oder Pkw hat nichts im öffentlichen Straßenverkehr zu suchen, dazu gehört auch der Platz an der Laterne. Und wenn es noch ein Schild vom letzten Jahr hatte, stand es dort wohl schon sehr lange und auch das ist kein schöner Anblick
Hallo Clemensw
also um das mal richtig zu stellen: ich selber habe den Roller woanders hingestellt, wo ich hoffentlich sicher vor dem Ordnungsamt bin.
Und ich hatte keinen roten Punkt drauf. :-(
Wäre das denn wichtig gewesen? Also muss ich nichts zahlen, wenn die nicht vorher versucht haben mich zu kontaktieren oder mir zumindest einen Hinweis zu hinterlassen?