Roller fahren ohne gültiges Kennzeichen?
Hi, ich hab ein kleines Problem, ich bin letztens mit abgelaufenen Kennzeichen, also ohne gültige Pflicht-Versicherung von der Polizei angehalten worden. Ich bin 17 und habe schon meinen Auto-Führerschein gemacht. Mir ist das zum ersten mal passiert, war weder vorbestraft noch habe ich mir anderswo etwas zu Schulden kommen lassen. Ich weiß, dass Ich eine Straftat begangen und bin auch der erste der das zugeben würde - ich hab es einfach vergessen. Ich weiß auch, dass man sehr hart bestraft werden kann(Freiheitsstrafe/bis zu 180 Tagessätze), hoffe aber auf eine Verwarnung, Geldstrafe, Punkte, etc. Die Versicherung ist sonst immer über meinen Vater gelaufen. Wie wird wohl die Strafe aussehen, da ich zum ersten Mal auffalle, es nicht vorsätzlich begangen habe und geständig bin und haben diese Dinge überhaupt einen Einfluss auf das Ausmaß der Strafe? LG
5 Antworten
Das ist Fahren ohne Versicherungsschutz. Da kannst du googlen wie die Folgen sind. Das kann man eigentlich nur vorsätzlich.
Du hast doch gerade Fahrschule gemacht, da musstest du die Folgen kennen.
Es ist bei mir zwar schon ein paar Jahre her, aber ich bin mir zu 100 % sicher, dass in der Fahrschule auf die Versicherungspflicht hingewiesen wird.
Spielt ja jetzt sowieso keine Rolle mehr, ich hab es ja wie gesagt vergessen, sonst hab ich ja auch immer dran gedacht
Heute ist der 20. März. Du bist also bereits fast 3 Wochen ohne gültige Versicherung unterwegs gewesen.
Du hast das also nicht zum ersten Mal gemacht, sondern bist vorher nur nicht erwischt worden. Das ist etwas anderes.
Ist ja jetzt schon mindestens eine Woche her und den Roller benutze ich auch nicht oft.
Das kannst du gut behaupten. Es muss aber niemand glauben
Roller fahren ohne gültiges Kennzeichen?
Dazu habe ich folgendes gefunden:
§ 6 Pflichtversicherungsgesetz:
§ 6(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
Wenn es wirklich so war, wie Du es beschriebst ( nicht vorher aufgefallen, keine Vorsatzmerkmale erkennbar und reuige Einlassung ),
so könntest Du in der Tat als Jugendliche / r nach Jugend -Strafrecht mit der Auflage von Sozialstunden "davon" kommen.
Geschah' der Vorfall denn vor Erteilung Deines Führerscheins ( Klasse B ), oder hattest Du ihn bereits ?
Wenn Du ihn zum Zeitpunkt der Tat schon hattest, so KÖNNTE die "BF 17 - Regelung" widerrufen werden, zudem ein Fahrverbot von 1-3 Monaten und ggf. ein Aufbauseminar samt Probezeitverlängerung angeordnet werden.
Ich hatte den Führerschein schon. So hart kann das gehen? Ein Freund von mir wurde schon mal mit einem frisierten Roller (sprich ohne Versicherung und Fahrerlaubnis) angehalten und hat kein Fahrverbot für seinen Autoführerschein bekommen
Du hattest Deine Fahrerlaubnis der " Klasse B " zum Tatzeitpunkt aber bereits.
Hatte Dein Kumpel damals zum Zeitpunkt seiner Tatbegehung bereits eine Fahrerlaubnis ? ( ich rede hier nicht von einer "Prüfbescheinigung für Mofas", sondern von einer richtigen Fahrerlaubnis )
Und war sein Roller zum Tatzeitpunkt wirklich nicht versichert ?
Das weiß ich nicht, aber beim Frisieren des Rollers erlischt doch automatisch die Versicherung, oder nicht?
Nein, wenn ein ordnungsgemässer Versicherungsvertrag z.B. für ein bestimmtes Fahrzeug abgeschlossen war, so ändert nachträgliches "Frisieren" an diesem Umstand zunächst auch nichts.
Die Versicherung an sich KÖNNTE im Schadensfall dann aber den Versicherungsnehmer in "Regress" nehmen.
Fakt ist aber, das grundsätzlich in diesem Fall zumindest zum Zeitpunkt der Kontrolle ein gültiger Versicherungsvertrag vorlag. Und gültig ist dieser Vertrag so lange, wie er nicht gekündigt wurde.
Denn die Versicherung dürfte bis zum Zeitpunkt der Feststellung der Manipulation ja nichts von diesem Umstand gewusst haben. Erst AB Kenntnissetzung dieser Umstände hätte sie dann kündigen können. Aber ZUM Kontrollzeitraum bestand ja grundlegend erst einmal ein gültiger und nicht gekündigter Versicherungsvertrag bei Deinem Kumpel.
In dem Neuen Busgelkatalog steht: Zulassungsfreies Fahrzeug ist ohne gültiges Versicherungskennzeichen auf einer öffentlichen Straße gefahren 40 Euro
Hast du vllt ein Link oder so?
Aber ja doch: www.bussgeldkatalog.de/Bußgeldkatalog dann unter Autokennzeichen suchen
Danke. Warum hat der Polizist denn gesagt, dass das eine Straftat ist und hier und in anderen Foren wird gesagt, dass man sehr hart bestraft wird?
Wichtig wäre hier aber noch die Unterscheidung, ob zum Tatzeitpunkt bereits ein Versicherungsvertrag bestand, das Kennzeichen aber noch nicht gewechselt wurde, oder ob zum Tatzeitpunkt noch nicht einmal ein Versicherungsvertrag bestand.
weil sie ein wenig BUH machen wollen. Die Polizei kann auch nicht alles Wissen.
Nein, der Vertrag stand nicht, der wurde danach noch am gleichen Tag dann abgeschlossen
Dass ist eine Sache vom(12.03.2008 14:42) dass ist 8 Jahre her und wir haben einen Neuen Bußgeldkatalog ab Feb 2016
@Marius285,
demnach bestand zum ZEITPUNKT der Tatbegehung halt noch kein gültiger Versicherungsvertrag für eine Fahrzeug-Haftpflicht. Daran ändert leider auch der Umstand nichts, dass Du diesen Vertrag NACHTRÄGLICH auch sogar am gleichen Tag abgeschlossen hast.
Zum -> Zeitpunkt der Kontrolle <- hattest Du noch keinen gültigen Versicherungsvertrag. Und DAS ist leider das Problem.
Es ist doch nun wirklich nicht so schwer zu verstehen.
Er ist ohne bestehenden Versicherungsvertrag gefahren, was eine Straftat nach §6 PflVG darstellt. Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Dein Bußgeldzeug bezieht sich lediglich auf das Fahren ohne gültiges Kennzeichen, d.h. das neue wurde nicht montiert, abmontiert oder ging unterwegs verloren.
Ja richtig er hatte kein gültiges Kennzeichen.
da solltest du dir am besten einen guten verkehrsrecht-anwalt suchen.
Ja, das ist mir bewusst, dass es fahren ohne Versicherungsschutz ist, aber Sie sehen ja, jeder User gibt eine Strafe an. In der Fahrschule wird nicht jedes kleinschrittiges Vergehen erwähnt besprochen, womit ich mich jetzt aber auch nicht aus meiner Schuld rausreden will