Rohrverstopfung durch Waschmittel - sind die Beseitigungskosten von den Mietern zu zahlen?

3 Antworten

Der Mieter weigert sich zu recht. Wer bitte kann beweisen, dass ER Verursacher der Verstopfung ist?

es würde reichen, dass er Flüssigwaschmittel nutzt... das bildet keine Ablagerungen.

Die Rohrreinigun ist mMn vom Vermieter zu zahlen.

Die Benutzung von Waschmitteln in üblichen Mengen gehört zu einer mieterüblichen Tätigkeit, und damit kann kein Vermieter einem Mieter eine Schuld zuweisen. Vor Gericht hätte das keine Chance auf Erfolg. Informationen hierzu gibt der Deutsche Mieterbund.

wie kann sich denn waschmittel ablagern????

das reinigen von rohren unterliegt dem vermieter, da es sich dabei um die instandsetzung der bausubstanz handelt. nur, wenn ein mieter ein bestimmtes, nicht zugelassenes waschmittel benutzt hat, obwohl er darauf hingewiesen wurde, dass es nicht zulässig ist, muss er auch die kosten dafür übernehmen; sprich wenn er fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. die übliche benutzung von waschmittel stellt noch kein verschulden dar.