Rettungsdienst verklagen geht das?

9 Antworten

Hallo,

Erstmal mein Beileid dazu.

Ich bin selber im Rettungsdienst aktiv und muss sagen, dass klingt wirklich etwas seltsam. Aber nicht, weil der Rettungswagen 35 min. gebraucht hat, die Sanitäter deinen Vater entkleidet oder getreten haben, sondern weil bei dem Einsatz kein Notarzt dabei gewesen ist. Zumindest konnte ich das aus deiner Frage nicht entnehmen.

Das der Rettungswagen 35 min. benötigt, sollte zwar nicht vorkommen, kann aber sein, wenn gerade in dem Bereich, der eigentlich für euch zuständig ist, keine Rettungsmittel zur Verfügung stehen, weil diese gerade vielleicht auf einen anderen Einsatz sind.

Ausziehen weil er verschwitzt war: Nunja, kommt sehr unangemessen, es kann aber vielleicht für die Sani´s auch etwas leichter sein, wenn sie das EKG ankleben oder den Blutdruck messen, dann stört da die Kleidung sehr häufig. Warum die Hose auch, weis ich nicht, aber das hat vielleicht nen anderen Grund.

Zu dem "Treten": War das wirklich ein Treten oder nur ein kleiner Stoß? Und in welchen Zusammenhang nochmal genau? Nur weil er nicht aus der Hose rauskam? Und war das Absicht?

Nun denn, das ist aber eigentlich etwas eher "milderes", was die gemacht haben. Das Schlimmste ist wirklich, dass der Notarzt gefehlt hat oder war dieser doch da?

Wenn ihr beim Notruf sagt, dass jemand bewusstlos ist, wird eigentlich automatisch ein Notarzt hinzugeschickt. Und wenn nicht, müssten bei einem diagnostizierten Schlaganfall, die Sanitäter trozdem ein Notarzt nachfordern.

Das tut mir echt leid für dich, dass es deinem Vater jetzt so schlecht geht! Ich wünsche ihm und Dir alles Gute!!!

Nefeja 
Fragesteller
 17.02.2014, 17:51

Es war ein Notarzt anwesend nur kam der halt 10min. Später und ja es war ein tritt gegen das bein weil er die Hose nicht aus bekam. Ich bin zwar kein Arzt aber sollte man bei einen Schlaganfall Verdacht mit Blut aus Mund und Nase nicht lieber den Patienten hinlegen? Oder ihn wenigstens so schnell wie möglich ins Krankenhaus bringen?

Reiswaffel87  17.02.2014, 18:31
@Nefeja

Blut aus Mund und Nase deutet nicht auf einen Schlaganfall hin. Viel eher auf ein physisches Trauma. Insofern wäre auch das komplette Entkleiden im Rahmen eines Bodychecks zu erklären. Aber dann stellt man den Patienten keinesfalls auf die Beine sondern immobilisiert ihn im Gegenteil.

NuHero  18.02.2014, 01:08
@Reiswaffel87

Blut aus Mund und Nase deutet nicht auf einen Schlaganfall hin.

Stimmt, aber ich denke dass kann auch eine Verletzung sein, die während er bewusstlos geworden ist, passierte. (Vielleicht Schädelbasisbruch oder so). Ist aber nur eine Vermutung, ich weis ja nicht, ob er noch gestüzt ist.

Das mit dem Entkleiden für den "Bodycheck" klingt eigentlich auch ziemlich logisch.

@Nefeja: Erkundige dich mal, um alle an den Einsatz beteiligten Personen und Maßnahmen, also Rettungsdienst, Ärzte, Einsatzablauf,.... und fordere eine Stellungnahme/Erklärung/Bericht oder evtl. auch das Einsatzprotokoll zu dem Vorfall. Wenn du irgendwas bekommen hast, dann sag einfach mir nochmal bescheid und ich gucke mal, ob ich etwas auffälliges finde.

MFG Alex ;)

Deine Mutter stellte wohl nur die Verdachtsdiagnose "blutiger Schlaganfall". Das ist jedoch keine ärztliche Diagnose. Vermutlich kam es zu einer Blutung aus dem Magen-Darm-Trakt und die Untersuchung auf Teerstuhl muss umgehend erfolgen (daher wohl auch das Hose-Ausziehen). Die Untersuchung muss sehr schnell erfolgen, weil ein hoher Blutverlust lebensgefährlich ist und das entsprechende Krankenhaus nur die richtige Versorgung gewährleistet. Die Chirurgie käme da zuerst infrage. Bei einem Schlaganfall natürlich die Innere. Die Entscheidung, wohin der Patient kommt, muss der Arzt treffen.

Die Rettungskräfte wollten sicher nicht "Treten", was denkst Du denn? Warum willst Du hier jemanden verklagen, was für Folgen am Bein hat Dein Vater denn?

Nefeja 
Fragesteller
 17.02.2014, 18:39
  1. war und ist es ein blutiger Schlaganfall und meine Mutter hatte den Verdacht auf einen Schlaganfall. 2. Geht es bei der klage nicht um sein Bein sonder das er viel zu spät ins Krankenhaus kam. 4 Stunden das kann doch nicht sein? Wäre er früher da gewesen hätte man die Blutung im Hirn früher stoppen können und vielleicht würde er dann auch noch wieder aufwachen. Man sollte in einem Land wie Deutschland doch davon ausgehen das man eine gute und ausreichende Versorgen bekommt...
Hermeshimself  17.02.2014, 19:22
@Nefeja

Man sollte in einem Land wie D auch davon ausgehen das alle die Erste Hilfe beherrschen.

Nunuhueper  18.02.2014, 11:14
@Nefeja

Das stimmt nicht, ein "blutiger Schlaganfall" war es mit Sicherheit nicht! Woher die Blutung kam, ob nach einem Schädelbruch oder als Blutung aus der Speiseröhre/ Magen muss der Notarzt feststellen, indem er den Patienten untersucht. Da muss er ausgezogen sein. Vielleicht solltest Du hier diese Notsituation verstehen und nicht die Hilfeleistenden in Misskredit bringen. Wer sollte ein Interesse haben, schwer Erkrankte zu quälen? Als Zuschauer und Laie ist solch ein Noteinsatz schwer zu verstehen. Die Suche nach einem geeigneten Krankenhaus kannst Du nicht dem Rettungsteam anlasten.

sachlich123  18.02.2014, 15:53
@Hermeshimself

@Hermeshimself: Du beliebst zu scherzen. Die Anzahl derer, die in diesem unserem Lande eine suffiziente Erstversorgung zustande bringen ist lächerlich gering. Wenn ich nur schon sehe wie "enthusiastisch" die Teilnehmer bei den Sofortmaßnahmen am Unfallort für den Führerschein teilnehmen, dagegen gehts im Schlaflabor richtig hektisch zu. Da ist man schon zufrieden, wenn die nachher wenigstens einen gescheiten Notruf hinbekommen. Normalerweise sollte da mindestens alle zwei Jahre ein Auffrischungslehrgang stattfinden, an den der Erhalt der Fahrerlaubnis gekoppelt ist. Oder man machts wie in Holland - wenn keiner schon angefangen hat wird vom Rettungsdienst nicht reanimiert. Ergebnis: wesentlich weniger Apalliker. Man muss es ganz klar sagen, auch wenns hart ist: wenn in 10 Minuten - so lange braucht man nunmal meistens bis vor Ort - nix passiert ist, ist die Birne Matsch.

Guten Abend,

zunächst ist das natürlich keine schöne Geschichte und auch mein herzliches Beileid zu diesem Vorfall.

Nun - zunächst wirkt diese Geschichte schon ein wenig seltsam. Dass das Rettungsdienstpersonal 35 Minuten, entgegen der AAO, benötigt, kann vorkommen, wenn die RTWs der nächstmögliche Rettungswache derzeit im Einsatz sind und ein eher ländliches Einsatzgebiet vorherrscht.

Zunächst kann man eine ICB nicht präklinisch diagnostizieren, geschweige denn von einem Ersthelfer. Eine Blutung aus Mund und Nase kann jedoch auf eine Traumafolge mit Beteiligung des Kopfes deuten. Infolge der Traumauntersuchung werden dann auch nach weiteren Verletzungen gesucht, was im angezogenen Zustand nur schwer möglich ist.

Was mich allerdings sehr verwundert ist die Tatsache, dass trotz des zwar falschen Meldebildes an die Leitstelle zunächst kein Notarzt mit geschickt worden ist und/oder vom Personal schlussendlich nachalarmiert worden ist. Allerdings wäre es auch hier möglich, dass dieser sich im Einsatz befand und ein Rendezvoussystem vereinbart worden ist.

Solltest du dennnoch bedenken haben, rate ich dir, einen Anwalt mit Spezialisierung auf Medizinrecht hinzu zuziehen. Dieser wird dich mit Sicherheit nach Abwägung der Fakten über Richtigkeit oder Fälsche des Handelns vom Personal aufklären können.

LG

  1. Wo hat deine Mutter denn angerufen? Bei der 112 oder bei einem ärztlichen Bereitschaftsdienst?
  2. Hat sie deutlich zu verstehen gegeben, dass dein Vater bewusstlos war? Das wäre eine Notarzt-Indikation. In dem Fall wäre es definitiv falsch gewesen nicht sofort den Rettungsdienst mi Sondersignal zu schicken und 35 Minuten - wenn es denn so lange war - wären viel zu lange.
  3. War dein Vater denn bewusstlos und ist danach wieder wach geworden oder war er gar nicht "weg"?
  4. Wie will deine Mutter erkennen, dass es sich um einen blutigen Schlaganfall handelt? Das kann selbst der Rettungsdienst nicht vor Ort.
  5. Soso, das sagt "man"? Solche Aussagen sind völlig unsinnig, weil irrelevant für den Einzelfall. Soll heißen: Du solltest die Hoffnung nicht aufgeben.
AanAllein  18.02.2014, 10:21

35 Minuten - wenn es denn so lange war - wären viel zu lange.

Wobei das per se noch kein Rechtsverstoss wäre. Auch eine Leitstelle kann sich keine Rettungswagen schnitzen.

namenochfrei  18.02.2014, 15:12
@AanAllein

Wenn der Rettungsdienstbedarfsplan jedoch sorgfaltswidrig geplant wurde, bzw. Die festgelegten Schutzziele nur unzureichend erfüllt wurden, entsteht ein Anspruch des Geschädigten gegenüber der Stadt bzw. dem Kreis bzw. den an dieser Stelle dafür Veratnwortlichen.

Reiswaffel87  18.02.2014, 15:14
@AanAllein

Stimmt. 35 Minuten ist aber in der Tat lange, wenn es sich um einen Notfalleinsatz handelt. In dem Fall wurde die Hilfsfrist deutlich überschritten, was durchaus zur Nachfrage bei der Leitstelle zur Ursache berechtigt.

Klar - verklagen kann man jeden. Sollte dann aber sofort geschehen. Bei der Leitstelle sind alle Daten und Fakten für einen gewissen Zeitraum exakt dokumentiert. Da gibts den Mitschnitt des Anrufes, die darauf folgende Alarmierung, die Ausrückzeit, die exakte Zeit des Eintreffens, die Maßnahmen hat der Arzt auf einem Rettungsdienstprotokoll dokumentiert. Wenn sich das alles so zugertragen hat wie du das beschreibst würde das auch Erfolg verprechen. Davon ab lässt aber sowohl die Zeit als auch die Versorgung, die du beschreibst nicht auf rettungsdienstliches Fachpersonal schliessen. Und Blutungen aus Mund und Nase sind auch kein Anzeichen für einen Schlaganfall sondern eher für ein Schädel Hirn Trauma mit Schädelbasisbeteiligung. Intra cerebrale Blutungen bluten nach innen. Da ist der Hirndruck das Problem nicht der Blutverlust. Um noch deine Frage zu beantworten: Das beschriebene Verhalten war so wie beschrieben nicht richtig sondern völlig planlos. Und daß Patienten nach einer ICB immer wieder so aus dem KH kommen wie sie reingegangen sind ist nicht wahr. Das kann so sein aber die Chance dafür ist sehr gering.

Nunuhueper  18.02.2014, 11:23

Verklagen-kann man. Doch sollte hier die Zeit mit dem Vater verbracht werden und nicht bei einem Rechtanwalt. Die Frage bei einer Klage wird immer sein, ob die Notversorgung bei der Schwere der Erkrankung angemessen war oder der Verlauf bei anderer Versorgung abzuändern gewesen wäre.

sachlich123  18.02.2014, 13:55
@Nunuhueper

Ich hab nur auf die Frage geantwortet was der Fragesteller draus macht ist seine Angelegenheit.