Reststrafe 2/3
Hallo,
ich bin wegen Diebstahl in 4 Fallen auf eine Freihatsstrafe von 22 Monaten verurteilt ohne Bewahrung als erst Tater. nach 9 Monaten U-haft ist der Haftbefehl kurzfristig aufgehoben weil ich aus dem Land ausgewisen wurde. Nach kurzer Zeit in meinem Heimat Land habe ich die Strafvollstreckung bekommen das ich wieder in den Knast muss genau in Jva Kassel. Der Termin fur den eingang war for par Monaten aber wegen Einreise verbot nach Deutschland konnte ich nicht an dem Tag in die Jva kommen jetzt hab eine Einmalige einreise Erlaubnis und mochte die rest Strafe absitzen.
Jetzt die frage :
wen ich mit guter fuhrung im Knast positive Antwort auf 2/3 bekomme wie wiel muss ich da noch genau sitzen Urteil 1 jahr 10 monate u haft 9 monate - oder wurd es von den restlichen 13 Monaten die 2/3 gerechet
Bedanke mich im voraus
1 Antwort
Wenn du 22 Monate Haft hast, sind 2/3 14,6 Monate. Die Nummer mit 2/3 kann ich dir nicht empfehlen, denn das letzte drittel bezieht sich auf die Dauer deiner Haftstrafe nicht auf die Bewährungszeit, die liegt meist zwischen 2.-3 Jahre, das heisst wenn du innerhalb deiner Bewährung straffällig wirst, gehst du mindestens für das letzte drittel in den Bau plus dessen womit du aufgefallen bist. 22 Monate ist auserdem zu kurz, 2/3 bekommt man nur einmal im Leben, heisst wenn du 6 jahre vor dir hast, macht 2/3 Sinn, geht ja um 2 Jahre, aber für nicht mal 8 Monate würde ich das nicht tun, absitzen und gut.