Reststrafe 2/3

1 Antwort

Wenn du 22 Monate Haft hast, sind 2/3 14,6 Monate. Die Nummer mit 2/3 kann ich dir nicht empfehlen, denn das letzte drittel bezieht sich auf die Dauer deiner Haftstrafe nicht auf die Bewährungszeit, die liegt meist zwischen 2.-3 Jahre, das heisst wenn du innerhalb deiner Bewährung straffällig wirst, gehst du mindestens für das letzte drittel in den Bau plus dessen womit du aufgefallen bist. 22 Monate ist auserdem zu kurz, 2/3 bekommt man nur einmal im Leben, heisst wenn du 6 jahre vor dir hast, macht 2/3 Sinn, geht ja um 2 Jahre, aber für nicht mal 8 Monate würde ich das nicht tun, absitzen und gut.