Reparierter Totalschaden - Verkauf?

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Nein,das stimmt so nicht. Ein Schadengutachten wird bei den meisten Teilen mit Neuteilen gerechnet bzw mit Instandsetzung, aber nicht mit Gebrauchtteilen.

Wenn Ihr das Auto instandgesetzt hab, solltet ihr es von einem Gutachter nachbesichtigen lassen, damit ihr etwas in der Hand habt, daß das Fahrzeug wieder instandgestezt ist. Nichtmal für den neuen Käufer, aber wenn diesem auch ein unverschuldeter Unfall passiert, dann kann es sein, daß er auf seinem Schaden sitzen bleibt. Denn in den Datenbanken der Versicherung ist das Auto als wirtschaftlicher Totalschaden geführt und wenn ihr dann keine Reparatur belegen könnt, dann gilt der für die Versicherung als "Nicht instandgesetzt".

Habe ich selbst im Freundeskreis gehabt, der Bekannte ist Kfz Meister und hat sein Auto aus Gebrauchtteilen instandgesetzt und beim nächsten Unfall musste er gegen die Versicherung klagen.

user3096  23.11.2013, 16:08

Denn in den Datenbanken der Versicherung ist das Auto als wirtschaftlicher Totalschaden geführt

Dies ist zwar dem Grunde nach richtig.

wenn ihr dann keine Reparatur belegen könnt, dann gilt der für die Versicherung als "Nicht instandgesetzt".

Dies ist nicht ganz richtig. Ein Schadengutachter kann erkennen ob ein Vorschaden beseitigt wurde und muss diese Instandsetzung berücksichtigen.

So einfach ist es für die Versicherungen nicht mehr Zahlungen zu verweigern.

Um jedoch Probleme zu vermeiden und um eine Verzögerung Schadenabwicklung bei mögliche künftige Unfälle vorzubeugen, so sollte man ein in Eigenregie repariertes Auto einem Gutachter, zwecks Reparaturnachweis, vorführen.

Die Kosten hierzu liegen meist zwischen 25 bis 50 Euro. Ein sicher angelegtes Kapital.

Mach dir keinen Kopf.

Wenn du im Kaufvertrag den Unfall erwähnst und gleichzeitig bekannt gibst was wieder Instandgesetzt wurde, so wäre ein Verkauf perfekt und keiner kann dir etwas.

Ich würde in einem Kaufvertrag nachfolgendes schreiben, wenn ich so ein Auto verkaufen müßte;

Verkauft wie gesehen und probegefahren, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

In der Zeit wo das Fahrzeug auf mich zugelassen war, hatte das Fahrzeug nur 1 Unfall. Unfälle von Vorbesitzern dieses Fahrzeuges sind mir unbekannt. Es handelt sich hier um ein Unfallfahrzeug bei dem alle Schäden des einen Unfalles, wo das Fahrzeug auf mich zugelassen war, durch Instandsetzung beseitigt wurden.

So, und nun viel Glück beim Verkauf

Biete das Teil einfach an.

Verschweige KEINESFALLS den Unfall.

Warte was kommt. Wenn das Teil noch 1-3 Jahre brauchbar gefahren werden kann, dann kann man auch noch ein wenig Geld dafür bekommen 200-1000.

Du musst lediglich sagen, dass der Wagen mal einen Unfall hatte - dass es ein Wirtschaftlicher Totalschaden war musst Du nicht sagen. Ich würde dass auch nicht in schon in einer Zeitungsanzeige erwähnen sondern erst im Verkaufsgespräch auf den kleinen Blechschaden hinweisen.

user3096  23.11.2013, 16:12

im Verkaufsgespräch auf den kleinen Blechschaden hinweisen.

Dies wäre eine arglistige Täuschung.

Die Bezeichnung kleiner Blechschaden wäre eine Verharmlosung des Totalschadens, und entspricht daher nicht der Wahrheit.

BrilleHN  23.11.2013, 18:55
@user3096

Unfallwagen sind Fahrzeuge, welche einen Blechschaden hatten (egal ob durch Unfall oder Parkrempler)

Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist ein Schaden bei dem die Reparaturkosten die Wiederbeschaffungskosten (oder Zeitwert) übersteigen.

Der Totalschaden wurde ja in einer KFZ-Werkstatt repariert und wenn man jetzt ein neues Gutachten anfertigen würde, dann würde sich der Wert des Fahrzeugs wohl wieder um einiges erhöhen. Daraus folgt den Unfall muss er angeben aber nicht dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden war.

Es gilt natürlich der Eurotax, nach dem richtet sich der Verkaufspreis. Aber du hast ja einen Fachmann zur Hand (Onkel), der kann dir sicher besser weiterhelfen, der hat ja den Schaden repariert