Rentenversicherung wechseln
Hallo, hab mal eine Frage, kann ich als Pflichtversicherter von der Deutschen Rentenversicherung Bund in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See wechseln? Ist das überhaupt möglich, da ja beide unter dem Dachverband Deutsche Rentenversicherung arbeiten. Wenn ja, wie sieht es mit den Jahren aus in denen bereits Beiträge gezahlt worden sind (bei mir 29)?
Danke und Gruß Carsten
3 Antworten
Nein, man ist und bleibt bei seiner zugewiesenen Rentenversicherung
Danke für die schnelle Antwort
Grundsätzlich ist man immer bei dem gleichen Rentenversicherungsträger versichert.
Ein Wechsel ist nur möglich, wenn eine sogenannte Sonderzuständigkeit auftritt.
Hiervon sind z.B. Bergleute, Seeleute und Beschäftigte der Deutschen Bahn betroffen. Diese werden von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See betreut.
Rechtsgrundlage § 129 und § 130 SGB VI.
Das ist möglich, wenn Du den Job wechselst und z.B. Seemann wirst.
Danke für die schnelle Antwort
Klingt zwar komisch, aber die Antwort von suzisorglos ist richtig.
Siehe § 129 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI
(1) Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist zuständig, wenn die Versicherten
Nr. 5 in der Seefahrt (Seeschifffahrt und Seefischerei)
beschäftigt sind.
so ein blödsinn....