Reitstunde mit oder ohne Quittung?

9 Antworten

Für jeden Verkauf muss es einen Beleg geben, auch beim B2C-Geschäft, also Business to Customer, wenn man an den Endkunden verkauft. Dabei ist egal, ob Ware oder Dienstleistung. Da die meisten Privatkunden kein Interesse an Belegen haben, gibt es in Geschäften mit modernen Systemen schon die Möglichkeit, die Belege nicht zu drucken, sondern nur zu speichern. Entsprechend schreiben Dienstleister, die im Freien unterwegs sind, diese auch sehr oft nicht vor Ort, sondern tragen sich die Kunden in ihre Kalender ein und setzen sich dann zuhause immer mal wieder hin und schreiben das in ihre Buchhaltung. Wenn jemand den Beleg haben möchte, händigt man ihn aus. Meine Huforthopädin schickt denjenigen, die Rechnungen haben wollen, diese immer per Post, weil sie auch nicht unterwegs mit Quittungsblock rumtun wollen, wo sie zuhause ihre Buchungssysteme am PC haben. Sie müssten die Quittungen ja zuhause nochmal ins Buchungssystem übertragen, um dann ihre ganzen Jahresumsätze beisammen zu haben und ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder gar Bilanz (nur bei mehr Umsatz nötig) zu erstellen.

Wenn die Absicht ist, sich damit sein Pferd zu finanzieren, ist das dennoch eine Gewinnerzielungsabsicht, denn ob Du das gewonnene Geld für Kinobesuche, Skipässe oder Dein Pferd verwendest, ist ganz alleine Deine Entscheidung. In dem Moment, wo Du etwas öfter machst, wofür Du Geld nimmst, musst Du das bei Finanzamt und dann auch Gewerbeamt anmelden, denn Reitlehrer gehören in aller Regel nicht zu den freien Berufen. Du bist dann gewerblich tätig und musst es in Deiner Einkommensteuer mit versteuern, musst eine Umsatzsteuererklärung abgeben, auch wenn Du als Kleinunternehmer bis zu einem gewissen Jahresumsatz Dich mit Umsatzsteuer an sich nicht zu beschäftigen brauchst (aber genau das weist Du eben auch über die Umsatzsteuererklärung nach) und musst eine Gewerbesteuererklärung machen, auch wenn bei kleinen Umsätzen da erst recht nichts fällig wird zu zahlen.

ImJuni 
Fragesteller
 10.02.2018, 16:03

Dann wäre eine Reitbeteiligung auch eine Gewinnerziehlung, oder irre ich da?

Nehmen wir an, ich vergebe eine Reitbeteiligung an meinem Pferd und unterrichte den Reiter, weil ich nicht will, dass diese/dieser falsch mit meinem Tier umgeht.

Ganz ehrlich, da soll noch mal einer durchblicken.

Baroque  10.02.2018, 16:46
@ImJuni

Jein, bei der Reitbeteiligung wird ab dann eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt, wenn die Einnahmen die Ausgaben überschreiten.

Aber unterrichten in dem Sinn, dass man mit der RB öfter mal arbeitet, wirklich für eine Einheit dabei steht ... ist dann wieder ein extra Fall. Ja, ich würde eine Reitbeteiligung auch gerne anleiten, wenn ich eine hätte, weil ich natürlich möchte, dass in meinem Sinn mit dem Pferd gearbeitet wird. Genau genommen müsste ich die dann zu meiner Trainerin schicken. Wenn man etwas nicht regelmäßig macht (ist es Ermessen der Behörden, was regelmäßig ist?) und dafür maximal ein Taschengeld nimmt, hat man kein Problem.

Ich habe seit einiger Zeit meine selbständige Tätigkeit angemeldet und rutschte über solche Dinge da rein: Ich habe für eine über zwei Ecken Bekannte einen Webauftritt erstellt und mir erdreistet, als Studentin die 150 Mark anzunehmen. Sofort bekam ich Post vom Finanzamt. Heute mache ich sowas regelmäßig, aber ein Auftritt in dem Umfang würde heute definitiv das Zehnfache kosten, denn heute bin ich bewusst selbständig tätig, seinerzeit war das für mich Taschengeld aufbessern und ich fiel aus allen Wolken. Und ich hielt es definitiv nicht für "regelmäßig", wenn ich einmalig sowas mache, aber seinerzeit, ganz am Anfang des Internet, hat das schon ein paar Wochen gedauert, das alles hinzubringen und die Dauer des Vorgangs hat dann für die schon nach Ernsthaftigkeit ausgesehen oder so. Und wegen einem solchen Witz an Vergütung dachte ich eben auch, ich hätte keine Gewinnerzielungsabsicht. Aber auch das Argument hatten sie nicht gelten lassen.

ImJuni 
Fragesteller
 14.02.2018, 19:43
@Baroque

Danke für Deine Antwort.

Das Thema beginnt sich mir auszuufern.

Ich überlege erst einmal OHNE GELD einen Einstieg zu finden und dann sehen, wie es weiter gehen kann. Ist bei OHNE GELD auch noch irgendetwas steuerlich zu beachten.

Denn meine Fahrtkosten (Aufwandsentschädigung) hätte ich dann schon gerne zurück. Aber wahrscheinlich muß auch dieses dem Finanzamt gemeldet werden, oder man muß dafür ein Gewerbe anmelden.

Wie schon gesagt, da steigt noch einmal jemand durch :(

Baroque  15.02.2018, 13:09
@ImJuni

Gute Frage. Da ich seit 2001 selbständig bin, melde ich einfach immer alles mit an, was ich mache. Wobei ich jetzt grade dabei bin, meine Selbständigkeit neu zu organisieren, ein paar Tätigkeiten zu streichen, die nichts bringen, andere vielleicht sinnvoller zu benennen, ich muss mir mal die Tätigkeitenkataloge besorgen, die die Behörden haben, ob die Einordnung nicht günstiger gemacht werden kann. Dann werde ich wohl auch überflüssige Tätigkeiten wieder raus nehmen.

Ohne Geld ist so die Geschichte, dass da sofort hinterfragt wird, WARUM jemand kein Geld dafür will.

Was ich auch hatte: Ich habe tatsächlich Tätigkeiten, die mit Pferden zu tun haben, aber nichts, wozu man ein Pferd braucht. Dennoch ist mir ein halbes Jahr lang das Veterinäramt nachgelaufen, ich hätte meine an meiner Betriebsstätte (=Wohnung) gehaltenen Schulpferde nicht ordentlich angemeldet. Bis die mir geglaubt haben, dass ich keine Schulpferde habe. Dann wollten sie meine Privatpferde "umwidmen", wo ich auch wieder glaubhaft machen musste, dass die beiden wirklich meine Privatpferde sind und sonst nichts. Das war ein elendes Theater.

Was für Unterrichten auch manchmal noch ein gangbarer Weg ist, ist der, das über einen Verein abzurechnen und ehrenamtlich dort zu arbeiten. Der Verein kann im Jahr bis zu 720 Euro Ehrenamtspauschale auszahlen. Da müsste man halt einen Verein finden, der Interesse dran hat, dass das über ihn gemacht wird, ist ja auch mit Aufwand verbunden und wenn es nur Verwaltungsaufwand ist.

An deiner Stelle würde ich mich an den Berufsreiterverband wenden. Die helfen auch Amateuren gern weiter.

Auch ich habe beim Reiten noch nie was mit Quittungen zu tun gehabt. Ich hatte aber auch noch nie irgendetwas mit dem Finanzamt zu tun, wenn ich ein paar Stunden unterrichtet habe. Sofern das ganze sich wirklich nur auf Basis eines Taschengeldes abspielt, interessiert das die nämlich nicht.

Was auch immer sinnvoll ist, ist eine Rechtschutzversicherung. Da kannst du dann auch noch einen Anwalt fragen, was wichtig ist, um auf der sicheren Seite zu sein.

Was will das Finanzamt mit der Quittung unter Privatleuten denn anfangen - die haben ja in dem Fall keine steuerl. Verpflichtung, weisen also keine MwSt aus, u. darum geht es ja. Wäre also für die Behörde nur interessant um zu sehen, ob jemand das so oft macht, dass man eine “Gewinnerzielungsabsicht“ erkennt u. dann muss man beweisen, dass dem nicht so ist oder ein Gewerbe anmelden.

Auch für Versicherungen etc. spielt die Quittung keine Rolle. Es sollte sich nur jeder bewusst sein, dass er privat haftet, wenn er unterrichtet u. keine RL-Versicherung abgeschlossen hat.

Jeder, der Geld einnimmt - womit auch immer - muss dafür Steuern zahlen (Ausnahmen bestätigen die Regel). Daher müssen dem Finanzamt alle Einnahmen gemeldet werden. Ob es nun durch Ausstellung von Rechnungen / Quittungen ist (seltener im Reitsport, aber habe ich schon erlebt) oder die Einnahmen anderweitig systematisch erfasst werden, ist egal - es muss aber bei einer Prüfung nachvollziehbar sein.

Dabei ist es egal, wie hoch der Umfang der Einnahmen ist - auch Taschengeldbeträge müssen angegeben werden. Der Ärger, der mit einer Steuerhinterziehung verbunden ist, ist jedenfalls größer, als der Aufwand, seine Einnahmen vernünftig aufzustellen und anzugeben.

Im Übrigen: Auch die Absicht der "Kostendeckung" ist eine Gewinnerzielungsabsicht. Bei der Steuerberechnung könntest du dann die "Kosten" für das Pferd den "Einnahmen" durch den Unterricht gegenüberstellen und so zu einem negativen Betrag kommen... so dass du letztendlich keine Steuern zahlen musst. Die Einnahmen nicht anzugeben, wäre aber eben nicht korrekt.

ImJuni 
Fragesteller
 10.02.2018, 16:06

Dann ist die Reitbeteiligung zwangsläufig auch eine Form der Gewinnerziehungsabsicht ...

dap123  10.02.2018, 16:20
@ImJuni

Sehe ich genauso.!

Ohne Quittung ist es Schwarzarbeit.

ImJuni 
Fragesteller
 08.02.2018, 21:55

Wie gesagt, ich habe noch nie einen Reitlehrer gesehen, der eine Quittung ausgestellt hat. Dann ist ja davon auszugehen, dass diese Leute alle Schwarzarbeiten ...

Fuchs94  08.02.2018, 22:53
@ImJuni

Das tun tatsächlich sehr viele...zumindest wenn sie nicht über einen Verein angestellt sind.