Reitbeteiligung - Sturz vom Pferd - Besitzer stellt sich quer

7 Antworten

Mal so unter uns: sie hat doch, als sie Dir die RB gab, Dir das auch zugetraut. Und jetzt auf einmal nicht mehr?

Und, mit Verlaub, sie kennt sich so gut aus, dass sie weiss, dass sattelfeste, gute Reiter nie runterfallen? (Und lammfromme Schaukelpferde erschrecken sich natürlich nicht. Weil, echte Pferde sind ja Fluchttiere, die kriegen schon mal nen schreck wegen irgendwas. Schaukelpferde nicht. Das solltest Du nach 3 Jahren aber doch schon mal wissen.)

Spock wurde sagen: Faszinierend.

Im Prinzip würde ich den Unfallbericht einfach ehrlich beantworten- jeder, der Pferde kennt,weiss, da kann immer mal was passieren, egal wie gut man ist.

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Fragesteller
 09.05.2014, 09:54

Vielen Dank für die Antwort - hat mich nun ehrlich zum grinsen gebracht :)) Das mit den Schaukelpferden ist ein eeecht guter Tipp - werd ich demnächst im Stall anbringen, dass ich gern so eins hätte statt einem echten Pferd :'D

Die ersten zweimal Ausreiten vor Vergabe der RB war sogar noch jemand Anders dabei, der mich "qualifiziert" hat, sie überhaupt zu bekommen. Deswegen ärgert's mich ja auch so ein bisschen, mit was für Quatsch die Dame nun daherkommt...

Wie geht man nun am Besten mit so einer Person und diesen unhaltbaren Vorwürfen (Sattelfestigkeit und "Reitenkönnen" sollte nach knapp 3 Jahren Unterricht und mehreren Jahren sicheren/unfallfreien Reitens ja gegeben sein) um?

gar nicht

was interessiert es dich, was die quatscht?

lass sie doch reden, gib ihr widerworte und fertig

und für den unfall, nimm einen anwalt, wenn sie mauert

FordPrefect  09.05.2014, 09:28
und für den unfall, nimm einen anwalt, wenn sie mauert

Wieso? Soll sie sich selbst verklagen?

CarlvClausewitz  09.05.2014, 09:33
@FordPrefect

nein, da die haftpflichtversicherung des halters haftet

und anwälte sind immer cool, machen meist eindruck

beast  09.05.2014, 09:56
@CarlvClausewitz

falsch - die Pferdehaftplicht der Halterin haftet in diesem Fall NICHT. Siehe was ich oben schrieb .....

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Fragesteller
 09.05.2014, 10:09
@beast

Den Bericht muss sie trotzdem abgeben - die übliche Korinthenkackerei eben. Ob da nun die Haftpflicht greift oder nicht ist (für mich) in erster Linie mal eher unwichtig. Den Anwalt werde/würde ich mir trotzdem sparen...ich will ja keinen stumpfsinnigen (und vor Allem sinnlosen!) Nachbarschaftsstreit vom Zaun brechen.

CarlvClausewitz  09.05.2014, 10:23
@Arbeitstitel

ja, was interessiert dich dann überhaupt, was sie quatscht?

sicher ist anwalt total überzogen, aber ich hatte mal einen, der so kleinigkeiten kostenlos für mich gemacht hatte, das war cool^^

die wird eh nicht mehr grün mit dir, ignorieren oder konfrontieren

also konfrontieren meine ich, widerworte geben, sie einfach auch scheissse behandeln

FordPrefect  09.05.2014, 17:37
@CarlvClausewitz
nein, da die haftpflichtversicherung des halters haftet

Ganz sicher nicht. Wenn ich Dir mein Fahrrad leihe und Du runterfällst, was geht das meine HPV an?

Also erst mal - ich bin selber Freizeitreiterin. Eine Pferdehaftpflicht greift nur dann, wenn die Pferde aus dem Stall/ Koppel ausbrechen und irgendeinen Schaden anrichten, oder im Stall jemanden beißen bzw. treten. Ich selbst habe auf meiner privaten Haftplich das Risiko Reiten sowie gelegentliches Reiten und hüten fremder Pferde abgeschlossen. Denn wirft mich ein Pferd ab bin ICH für das Pferd verantwortlich - nicht die Besitzerin, die in diesem Moment- und gerade im Gelände draussen gar keinen Einfluß auf das Pferd hat.

Was die Vorwürfe Deiner Reitkenntnisse betrifft- ignoriere die Einfach. Die Besitzerin des Pferdes kann und will sich einfach nicht vorstellen, was passiert ist. Ganz sicherlich ist sie auch ein wenig geschockt, das ihr Pferd solchen "Unfug" gemacht hat.

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Fragesteller
 09.05.2014, 09:42

Vielen Dank für deine Antwort :)

Darauf würde ich gar nicht eingehen. Schreib einfach den Hergang. Das Pferd hat gescheut (Grund ist nicht nachvollziehbar) und du bist runtergefallen. Fertig. Das Pferde sich auch mal erschrecken und ein feines Gespür für evtl. gefahren haben, sollte auch die Besitzerin wissen.

Wer weiß was die Besitzerin ihrer Versicherung gesagt hat, scheinbar nicht wirklich die Wahrheit. Wahrscheinlich hat sie ne hohe Selbstbeteiligung in ihrer Versicherung, die sie jetzt nicht zahlen will - ist aber nur ne Mutmaßung.

FordPrefect  09.05.2014, 09:27

Was geht der Vorgang überhaupt die Versicherung der Besitzerin an?

Andreaslpz  09.05.2014, 09:32
@FordPrefect

Vielleicht hat sich die Krankenkasse der Reiterin aufgrund derer Aussage bei der Versicherung gemeldet.... Wenns ums Geld geht, da sind die alle ziemlich findig

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Fragesteller
 09.05.2014, 09:38
@Andreaslpz

Genau dieses ;o) Meine Versicherung hat die Versicherung der Besitzerin kontaktiert - weil die ja auch nicht blind zahlen, nur weil da steht "Pferd" und "Unfall" wollen sie eben auch wissen, was los war. Ist aber eigentlich gar nicht Topic der Frage :-P

Die eigentliche Frage ist, was der ganze Vorgang überhaupt mit einer Haftpflichtversicherung zu tun haben soll. Wenn Du als Reiterin stürzt, ist das zunächst Dein privates Unfallrisiko - und wäre (sofern vorhanden) Deiner Unfallversicherung zu melden. Die Haftpflicht versicherung der Besitzerin käme für Schäden auf, welche Unbeteiligten zustießen (wenn also z.B. das Tier durchgeht und abgestellte Autos oder zufällige Passanten schädigt). Grundsätzlich ist aber der Reiter selbst in der Pflicht, und muss ggfs. sogar gegenüber Geschädigten selbet haften, wenn er fahrlässig sich selbst und/oder Andere in Gefahr bringt. Daher sollten Reitsportler unbedingt in ihrer privaten HP eine entsprechende Sicherungsklausel samt Deckung mitunterbringen.

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Fragesteller
 09.05.2014, 09:36

Ich habe einfach meinen Unfallbericht für meine Versicherung ordnungsgemäß abgegeben - dass die mit der Versicherung der Besitzerin Kontakt aufnehmen, und die nun auch einen Bericht abgeben muss, ist nicht auf meinem Mist gewachsen ;o) das hat dann eher was mit Korinthenkackerei zu tun...

Warg1  09.05.2014, 09:44
@Arbeitstitel

Klar, die eine Versicherung versucht, es auf die andere abzuwälzen. Das übliche..

FordPrefect  09.05.2014, 13:54
@Arbeitstitel

Die Versicherung will vor allem wissen, ob Deine Angaben glaubwürdig sind.

FordPrefect  09.05.2014, 13:55
@Warg1

Nein, es ist eine Abgrenzungsfrage. Stürzt die Reiterin in der selbstständigen Ausübung ihres Sports, ist es ein Fall für die UV. Tritt ein Schaden jedoch z.B. noch in der Box o.ä. ein, wäre es ggfs. tatsächlich eine Haftpflichtfrage, sofern die Halterin ihre Sorgfaltspflichten nicht beachtet hätte.