Reisepass in Botschaft beantragen trotz Haftbefehl in Deutschland

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In der deutschen Botschaft bist Du nicht auf deutschem Boden, sondern nach wie vor auf dem Territorium Deines Aufenthaltslandes. Die Botschaft hat keine Befugnis Dich festzuhalten oder zu verhaften.

http://de.wikipedia.org/wiki/Exterritorialit%C3%A4t#Beispiele_f.C3.BCr_oftmals_f.C3.A4lschlich_behauptete_.E2.80.9EExterritorialit.C3.A4t.E2.80.9C

Was mein Vorposter da behauptet hat ist eine urbane Legende, die seit Ewigkeiten nicht totzukriegen ist...

dmiah656 
Fragesteller
 10.03.2014, 09:49

Somit unwahrscheinlich das eine Verhaftung passiert? Es sei denn es wurde eine Auslieferung erfolgreich beantragt?

JanKrohn  10.03.2014, 10:03
@dmiah656

Wie gesagt, die deusche Polizei hat keine Hoheitsgewalt auf dem Botschaftsgelaende.

Und falls eine Auslieferung vereinbart wurde, koennen Dich die Behoerden des Gastlandes auch ganz einfach an Deinem Wohnsitz einsacken. Dazu musst Du nicht erst zur Botschaft.

Meines Erachtens kann es sich aber nur um ein Missverstaendnis handeln. Eine Straftat, die eine Haftstrafe zur Folge hat, begeht man ja nicht einfach nebenbei mal unwissentlich. Und Du sagst ja, dass Du keine Ahnung hast, warum der Haftbefehl erlassen wurde.

Wenn Du daran interessiert bist, die Sache aus der Welt zu schaffen, bleibt Dir eigentlich nichts anderes uebrig als zur Botschaft hinzugehen...

dmiah656 
Fragesteller
 10.03.2014, 10:17
@JanKrohn

Mir liegt es auch fern nicht zur Botschaft zu gehen. Wollte mich nur im Vorfeld erkundigen um etwas vorbereitet sein zu können. Sollte es ohne Probleme verlaufen liegt es mir auch fern das ganze einfach zu ignorieren. Würde trotzdem versuchen raus zu finden wieso ein Haftbefehl vorliegt. Sollte mir dies nicht die Botschaft zu meinem Termin mitteilen. Ist nur etwas schwierig dies in so kurzer Zeit nun zu erledigen. Ich hoffe einfach das es ohne Verhaftung stattfindet. Vielen Dank für Ihre Information.

Wenn wegen des Haftbefehls keine so genannten Passversagungsgründe vorliegen, kannst Du einen Pass beantragen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/pa_g_1986/gesamt.pdf --> siehe §7

Sollten Passversagungsgründe vorliegen, wird man Dir das bei der Beantragung direkt mitteilen, weil das bei Deinen Daten gespeichert ist und ich könnte mir denken, dass die in Deutschland abgefragt werden müssen.

hallo,

ich habe das gleiche problem. Ich lebe in tanzania seit 2010. Gegen mich liegt ein haftbefehl und ein bewaehrungswiederruf vor, der haftbefehl beruft sich auf ein urteil was in 2011 rechtskraeftig wurde (ich war da schon im ausland). Ich hatte meinen reisepass verloren und bin in die deutsche botschaft in dar es salaam gegangen, um den verlust des alten anzuzeigen und einen neuen zu beantragen.

Erstens: Die deutsche botschaft verhaftet keinen in der botschaft, sogar wenn ein haftbefehl vorliegt.

zweitens: Die fragen im system nach, ob ein haftbefehl gegen dich vorliegt, nachdem du alle papiere zur beantragung eines neues reisepasses abgeben hast.

drittens: wenn was vorliegt, muessen sie bei den zustaendigen behoerden, z.B. staatsanwaltschaften, anfragen, ob sie einen neuen reisepass ausstellen duerfen oder es gruende dagegen gibt.

viertens: In der regel, werden sie dir dann diesen reisepass verweigen und bieten dir nur ein rueckreisedokument an, um sich dem verfahren oder der strafvollstreckung zu stellen, was nur zur rueckkehr nach deutschland gilt.

in wie weit man dagegen vorgehen kann, weis ich leider selber nicht, ich arbeite daran.

In meinem fall habe ich glueck, weil mich tanzania nicht so einfach rausschmeissen kann, obwohl ich keinen reisepass besitze. Somit habe ich zeit, mich um die angelegenheit zu kuemmern. Aber ich habe bis jetzt noch keinen weg gefunden wie.

Wenn einer sinnvolle tips hat, die auf eine rechtliche grundlage basieren, bin ich fuer hilfe dankbar.

steffkeko  06.10.2018, 08:34

(1) Der Paß ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, daß der Paßbewerber

1.

die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet;

2.

sich einer Strafverfolgung oder Strafvollstreckung oder der Anordnung oder der Vollstreckung einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Besserung und Sicherung, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes gegen ihn schweben, entziehen will;

3.

einer Vorschrift des Betäubungsmittelgesetzes über die Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr oder das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln zuwiderhandeln will;

4.

sich seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen oder den Vorschriften des Zoll- und Monopolrechts oder des Außenwirtschaftsrechts zuwiderhandeln oder schwerwiegende Verstöße gegen Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbote oder -beschränkungen begehen will;

5.

sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen will;

6.

sich unbefugt zum Wehrdienst außerhalb der Bundeswehr verpflichten will;

7.

als Wehrpflichtiger eines Geburtsjahrganges, dessen Erfassung begonnen hat, ohne die nach § 3 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate verlassen will;

8.

als Wehrpflichtiger ohne die nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe b oder § 48 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes erforderliche Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes die Bundesrepublik Deutschland verlassen will;

9.

als anerkannter Kriegsdienstverweigerer ohne die nach § 23 Abs. 4 des Zivildienstgesetzes erforderliche Genehmigung des Bundesamtes für den Zivildienst die Bundesrepublik Deutschland für länger als drei Monate verlassen will;

10.

eine in § 89a des Strafgesetzbuchs beschriebene Handlung vornehmen wird;

11.

eine in § 226a des Strafgesetzbuchs beschriebene Handlung vornehmen oder die Vornahme dieser Handlung durch Dritte veranlassen wird.

(2) Von der Paßversagung ist abzusehen, wenn sie unverhältnismäßig ist, insbesondere wenn es genügt, den Geltungsbereich oder die Gültigkeitsdauer des Passes zu beschränken. Die Beschränkung ist im Paß zu vermerken. Fallen die Voraussetzungen für die Beschränkung fort, wird auf Antrag ein neuer Paß ausgestellt.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für die Versagung eines ausschließlich als Paßersatz bestimmten amtlichen Ausweises.

(4) Ein Paß oder Paßersatz zur Einreise in den Geltungsbereich dieses Gesetzes darf nicht versagt werden.

(5) (weggefallen)

Wenn Du in der Botschaft bist, bist Du für das Land in dem Du lebst, in exterritorialem Gebiet.

d. H., angenommen Du wirst hier einer Straftat beschuldigt, die in dem Land in dem Du lebst nicht verfolgt würde, so würde man Dich dort vermutlich nicht verhaften. Ein Auslieferungsersuchen ginge in Leere.

Wenn Du weist, worum es geht und Du nichts zu befürchten hast (es könnte ja sein, dass es nur einen Haftbefehlt gibt, weil man dich daheim nicht angetroffen hat), dann kannst Du in die Botschaft gehen.

Aber Du bist, wenn Du durch die Tür gehst nciht mehr in dem Land, in dem Du lebst, sondern in der Botschaft bist Du auf deutschem Boden.

dmiah656 
Fragesteller
 09.03.2014, 22:00

Heisst sobald ich die Botschaft betrete kann ich verhaftet werden?

wfwbinder  09.03.2014, 22:10
@dmiah656

Das wäre möglich. Es kann aber auch sein, dass man sagt, gut, dass sie sich melden, sie werden als Zeuge in der Sache ..... gesucht und der Fall ist erledigt.

Ist Dir bekannt, worum es gehen könnte?

Du bist aus Deutschland weggezogen. Überlege:

welche Gründe gab es dafür?

Hast Du unerledigte Sachen zurück gelassen.

Kann es bevollmächtigte geben, die nicht ordnungsgemäß gearbeitet haben.

Gibt es Pflichten, die mangels Bevollmächtigung an z. B. Steuerberater nicht erfüllt wurden?

Es kann auch ein zivilrechtlicher Haftbefehl sein, weil es eine Aufforderung gibt den EV abzulegen.

dmiah656 
Fragesteller
 09.03.2014, 22:15
@wfwbinder

Meine neue Adresse wurde ja selbst bei den deutschen Behörden bei meiner Abmeldung mitgeteilt. Polizei oder Staatsanwaltschaft müsste doch in diesem Fall einen versuchen zu kontaktieren wenn man nur als Zeuge irgendwo aussagen soll? Ebenso wenn irgendwelche anderen Forderungen oder Ermittlungen oder sonstiges Stattfinden? Kann mir beim besten willen nicht vorstellen was es sein könnte. Habe keine unbezahlten Rechnungen oder Tickets oder was weiß ich weswegen die noch einen Haftbefehl beantragen könnten.

dmiah656 
Fragesteller
 09.03.2014, 22:17
@wfwbinder

Wer würde in so einem Fall die Verhaftung durchführen? Sind Polizisten aus Deutschland in einer Botschaft ansässig?

wfwbinder  09.03.2014, 22:31
@dmiah656

Ja, die haben einen Sicherheitsdienst. jetzt frage mich aber nciht, ob das Bundespolizei ist, oder was. Die haben auch Gästezimmer. Mit sicherheit angenehmer als ein Gefängnis.

Wenn Du nicht in einem Land bist, was garantiert nie ausliefert, würde ich dahin gehen. Denn wenn Du wirklich verhaftet wirst, ist es weitaus besser so, und dann mit einem Flieger nach "D", als mit zwischenstation in einem ausl. Gefängnis und mit Dienstweg.

ausserdem wäre ein freiwilliges kommen von Dir eine Beweis für gutes Gewissen.

Das man Dich gehen lies, deutet auch darauf, dass es nciht so schlimm sein kann. Bei einem wirklich heissen Thema, hätte man dich nicht vor die Tür gelassen.

Ich tippe auf einen zivelrechtlichen Haftbefehl.

dmiah656 
Fragesteller
 09.03.2014, 22:01

Und nein Leider habe ich keine Ahnung worum sich der Haftbefehl handelt.

hedele1  27.12.2018, 20:44

Diese Antwort ist definitiv nicht richtig. Das Wiener Abkommen von 1961 zu diplomatischen Vertretungen hat die alte Lehre der Exterritorialität aus dem 19. Jhd. nicht übernommen, sondern gewährt nur noch Immunität.
Statt Exterritorialität wird also heute nur noch von der diplomatischen Immunität und den diplomatischen Vorrechten und Befreiungen gesprochen.[7]
(s. auch Wiener Abkommen: https://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/ir_online_db/ir_htm/frame_wued_18-04-1961.htm)

Hallo, hat es geklappt mit dem Pass ? Würde mich sehr interessieren.