reicht eine Kopie von der Sterbeurkunde bei ausschlagung?

4 Antworten

Bei der Ausschlagung handelt es sich um eine Erklärung gegenüber den Nachlassgericht. Hierzu muß man sich ausweisen, d.h. einen Personalausweis, Reisepass oder ähnliches Dokument vorlegen. Ansonsten braucht man Nichts.

Man muß natürlich eindeutig erklären, welches Erbe genau man ausschlägt, d.h. die Person des Verstorbenen eindeutig benennen.

durch Vorlage entsprechender Dokumente nachweisen, dass Sie zu den Erben des Verstorbenen gehören (Familienbuch, Geburtsurkunde, Personalausweis

Man muß nicht Erbe sein um auszuschlagen, eine Ausschlagung ist auch vorsorglich möglich. Gerade wenn man erst durch die Ausschlagung Anderer zum Erben würde, ist eine vorsorgliche Ausschlagung durchaus sinnvoll.

Eine Sterbeurkunde muß man nicht vorlegen. Wenn man sie nicht zur Hand hat, sollte man auch nicht darauf warten, da das Warten auf die Sterbeurkunde die Ausschlagungsfrist nicht hemmt.

Eine Kopie der Sterbeurkunde kann für das Gericht hilfreich sein, um die Ausschlagung besser zuordnen zu können.

Wenn man sich sicher ist, das man ausschlagen will, sollte man das möglichst zeitnah machen und keinesfalls warten. Ideal ist natürlich, wenn die Ausschlagung innerhalb von 6 Wochen nach den Tod des Verstorben erfolgt, da dann auch der dümmste anzunehmende Richter die Ausschlagung nicht als verfristet betrachten kann.

bei uns hat hätte beglaubigte nicht gereicht..mußten orginal im standrsamt holen

Vieleicht für die Meldung des Todesfalls, aber nicht für die Ausschlagung selbst. Bei der Beantragung eines Erbscheins ist es natürlich etwas anders.

Die beglaubigte Kopie reicht aus. Allerdings müssen Sier, wenn Sie ausschlagen wollen, durch Vorlage entsprechender Dokumente nachweisen, dass Sie zu den Erben des Verstorbenen gehören (Familienbuch, Geburtsurkunde, Personalausweis)

Ida0904 
Fragesteller
 23.04.2018, 19:32

danke

Ida0904 
Fragesteller
 24.04.2018, 20:03

bei uns hat hätte beglaubigte nicht gereicht..mußten orginal  im standesamt holen

Die wäre garnicht erforderlich: Der Personalausweis reicht völlig, um form- und fristwahrend beim Nachlassgericht am Amtsgericht oder (teurer) jedem Notar seine Erbausschlagung zu erklären.

Ida0904 
Fragesteller
 24.04.2018, 20:03

bei uns hat hätte beglaubigte nicht gereicht..mußten orginal  im standrsamt holen

Wenn sie Beglaubigt ist, sollte das durchaus ausreichen.

Ida0904 
Fragesteller
 23.04.2018, 14:34

danke

AlterHaudegen75  23.04.2018, 14:36
@Ida0904

Bitte. Bevor du zu dem gerichtlichen Termin gehst, kannst du vorher auch erfragen, ob diese Kopie unbedingt Beglaubigt sein muss.

In der Regel ist das aber vielfach so.

Ida0904 
Fragesteller
 24.04.2018, 20:02

bei uns hat hätte beglaubigte nicht gereicht..mußten orginal im standrsamt holen