Reicht eine ausführliche Bestellbestätigung, um Kosten von der Steuer abzusetzen?

5 Antworten

Nein, natürlich NICHT! Beim Finanzamt werden nur ordnungsgemäße Rechnungen (wenn überhaupt!) anerkannt.

Strine 
Fragesteller
 04.04.2017, 12:51

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Deine Bestellung ist bei uns eingegangen und wird nun bearbeitet. Deine Bestelldetails werden unten zur Kontrolle angezeigt:
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ist das dann eine Rechnung? Die Überschrift Rechnung finde ich halt nicht

Omikron6  04.04.2017, 13:05
@Strine

Das ist keine "Rechnung", sonst würde "Rechnung" draufstehen, Ist nur eine Übersicht darüber, was du bestellt hast und ggf. noch gar nicht erhalten hast.

Mojoi  04.04.2017, 13:49
@Omikron6

Auf einer Rechnung muss nicht "Rechnung" draufstehen.

Hast aber ansonsten recht. Eine Bestellbestätigung ist etwas dünne.

Mojoi  04.04.2017, 13:51
@Strine

Ich verstehe das ganze Buhei nicht. Du wirst doch spätestens mit der Lieferung die Rechnung erhalten und die Zahlung in ein paar Tagen auch beleghaft nachweisen können. Die Steuererklärung wirst du in frühestens neun Monaten machen.

Was schiebst du denn jetzt schon für einen Stress?

Als Beleg gilt alles, was die entstandene Ausgabe glaubhaft belegt.

Das kann durchaus die Bestellbestätigung kombiniert mit einem Zahlungsnachweis sein, wenn verknüpfende Informationen auf beiden zu finden sind.

Etwas höher sind die Anforderungen für den Vorsteuerabzug. Aber ich glaube, in der Liga spielst du noch nicht.


 

Natürlich nicht. Es werden nur Rechnungen mit nachgewiesenen Zahlungen akzeptiert.

NÖ, da ist noch kein Geld geflossen - erst mit der Rechnung

Guter Witz !!!

Ich bestelle was, drucke die Bestätigung für die Steuer aus und widerrufe dann die Bestellung ...

peterobm  04.04.2017, 12:48

als Gewerbetreibender - gibt´s da eine Widerrufsfrist?

Strine 
Fragesteller
 04.04.2017, 12:48

naja ich kanns doch eh zurückschicken; Geld wiederbekommen und Rechnung behalten oder nicht?

Mojoi  04.04.2017, 13:46
@Strine

Klar kannst du. Allerdings gibt es bei Rücksendung auch eine Gutschrift / einen Stornobeleg. Den musst du natürlich auch steuerlich erfassen, sonst bist du im Bereich der Steuerhinterziehung.