Reichen diese 2 Screenshots (und gedownloadeten Storys) aus, um das Strafverfahren zu eröffnen?
Würden diese 2 Screenshots aus der Instagramstory und auch heruntergeladenen Storys ausreichen, selbst wenn die Polizei nichts findet, dass er wegen Dealens eine Strafe bekommt?
Gerade das 2. Bild zeigt, dass er es nicht für den Eigenbedarf verwenden möchte.
Und er raucht ja selbst gerade sogar einen Joint und im schwarzen Kreis sind Reste von Drogen erkennbar.
3 Antworten
Nun ja, man könnte es sich ja auch einfach machen und:
- keine verbotenen Betäubungsmittel besitzen
- Wenn man es schon macht, nicht noch damit angeben.
Ob diese Bilder dazu ausreichen, eine Anklage aufgrund einer Straftat zu erheben, bezweifle ich sehr.
Es würde vermutlich zu einer Verfahrenseinstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO kommen.
Ich führe keine weitere Rechtsberatung durch, insbesondere da es dir offenkundig nur darum geht jemanden in die Pfanne zu hauen.
Ich habe neben den Bildern und der gewonloadeten Story (Instagram) aktuell 15 Indizien, wovon 14 unstrittig beweisbar und ein Indiz "nur" beweisbar ist, dass er dealt.
Das reicht vielleicht, dass die Polizei in Zukunft mal genauer hinschaut, aber dass jemand dealt beweist das nicht.
Auch wenn er selbst schon wegen BTM im Jugendarrest war und allgemein ein Urteil und Strafbefehl vom Amtsgericht im Frühjahr 2021 bekommen hat?
das dealern muss bewiesen werden und das tun beide bilder nicht. Die Tüte mit 10g drauf kann jedem gehören.
'Aber ind em Fall hat die Polizei einen Hinweis, dass man da wohl mal genauer hinscheuen sollte in Zukunft
dass er wegen Dealens eine Strafe bekommt?
nein natürlich nicht...
Auch wenn er selbst schon wegen BTM im Jugendarrest war und allgemein ein Urteil und Strafbefehl vom Amtsgericht im Frühjahr 2021 bekommen hat?
sind doch zwei unterschiedliche Verfahren?!
Auch wenn er selbst schon wegen BTM im Jugendarrest war und allgemein ein Urteil und Strafbefehl vom Amtsgericht im Frühjahr 2021 bekommen hat?