Regelung AVR öffentlicher Dienst interner Wechsel?

1 Antwort

Da Du den Arbeitgeber nicht wechselst, gibt es keine Fristen o.ä.

Es gilt das Direktionsrecht des Arbeitgebers, der Dich demnach hinsetzen kann, wo es ihm beliebt. Das weitere hängt also sehr vom internen Umgang miteinander (Abteilungsleiter gegen Abteilungsleiter) und nicht von irgendwelchen Fristen ab.

Ela120886 
Fragesteller
 22.11.2016, 14:22

Kann meine Chefin den Wechsel verweigern ?

Also das sie nicht möchte das ich Wechsel ?

HanniManni04  28.11.2016, 07:48
@Ela120886

Dein Arbeitgeber bestimmt, wo Du arbeitest. Wie dieses Recht ausgestaltet wird, sprich, wer konkret darüber bestimmt, ist "Sache des Hauses".

Wenn den Abteilungsleitern ein Vetorecht eingeräumt wurde, kann Deine Chefin das verweigern. Wenn Sie z.B. darlegt, dass Dein Weggang zu großen Problemen in der Abteilung führen würde, wird einem solchen Wechsel oft nicht zugestimmt.

Erkündige Dich doch mal bei Kollegen, wie so ein Wechsel normalerweise abläuft.