Rechtsfrage: "Gleiche" Domain, wie eine andere Website nur verschiedene "Endung" (.de) erlaubt?

4 Antworten

Es wäre einfacher zu wissen wie die Webseite heißt, da das von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann

LG Mannheim, Urteil vom 8. März 1996, Az.: 7 O 60/96 („durch die
Verwendung einer Internet-Adresse kann das Namensrecht eines Dritten
verletzt werden.“) bzgl: "heidelberg.de"

Bzgl. Namensrecht bei Gleichnamigkeit, schau hier: http://www.domainrecht.justlaw.de/Urteile/hufeland.htm

Zum Dommainnamensrecht innerhalb Deutschlands, lies:

"Hier muss die Situation auf der Grundlage des Domainnamensrechts geprüft werden. In den ersten Urteilen bezogen sich die Gerichte auf die Vergaberichtlinien von DENIC. Hier gab es den Begriff der besseren Rechte. Aus diesen besseren Rechten wurde folgender Schluss gezogen, wenn es um eine Adresse ging: Eine Privatperson mit diesem Namen hatte Vorrang gegenüber jemanden, der nicht so heißt. Ein Unternehmen dieses Namens, oder ein Unternehmen mit einer eingetragenen Marke besitzt den Vorrang gegenüber einer Person dieses Namens. Eine Stadt oder Gemeinde hat den höchsten Vorrang.

Urteil für Urteil hat die Rechtsprechung aber auch anerkannt, dass dem Domainnamen ein namensähnlicher Gebrauch zukommt. Bei den heutigen Rechtsstreitigkeiten geht es mittlerweile vor allem darum, gegen den Missbrauch eines Domainnames vorzugehen, weil er dem Namensrecht nach § 12 BGB, Unternehmensnamensrecht HGB oder Markenrecht zuwiderläuft. Die Argumentation beruht also zunehmend auf den Gesetzen. Die Möglichkeiten der Durchsetzung erstrecken sich über eine höfliche Aufforderung, Abmahnung bis hin zur Klage.

Es gibt Rechtsanwälte, die sich daher auf Marken- und Domainnamensrecht vollkommen spezialisiert haben. Wichtig ist dabei auch der Aspekt, dass es gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen kann, Namen nur zum Zweck einer Blockierung oder eines Verkaufs an den Betroffenen zu erwerben. Folglich gilt nicht zwingend, wer zuerst kommt mahlt zuerst."

(https://de.wikipedia.org/wiki/Domainnamensrecht, 03.07.2016)

Da Du keine konkreten Domains nennst, sondern nur Beispiele wirst Du dich wohl mit den obigen Inhalten selbst auseinandersetzen müssen. Für eine Rechtsberatung geh zu einem Anwalt, der auf Domainnamensrecht spezialisiert ist.

Wenn die Firma oder was auch immer ihren Namen rechtlich gesichert hat, dann ist es nicht erlaubt. Du hast ja keine Rechte daran, die du nunmal dann brauchst.

Suche dir lieber einen anderen Namen oder ändere ihn ausreichend ab.

LG

schau mal bei https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger ob bei dem Namen eine Marke eingetragen ist, wenn nicht sollte es kein Problem darstellen. Wenn es nicht gerade nen Stadtname ist.

WebsiteFragen4 
Fragesteller
 03.07.2016, 11:30

Die Marke ist in Deutschland nicht gesichert, aber, da da ein (C)-Zeichen steht, wohl in den USA o.ä. darf ich das dann trotzdem in Deutschland benutzen? Die Auszüge des ersten Antwortschreibers sagen schließlich einfach aus, dass es nicht geht und beziehen sich auf kein Land...

Marxeo  04.07.2016, 01:52
@WebsiteFragen4

Ich bin kein Rechtsanwalt und kann dementsprechend auch keine rechtliche Beratung anbieten. Jedoch wenn weder in DE, noch in der EU eine Marke eingetragen ist würde ich da kein Problem sehen. Das (C) auf einer Website muss nichts heißen, da kann ja jeder kommen. Und wie gesagt, das Copyright gibt es in DE nicht.