Rechtsanwalt verlangt 15% vom Verkaufserlös der Erbsache?

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Deine bisherige Vereinbarung scheint Honorar nach RAVergO zu enthalten. Wenn der Anwalt jetzt "anbietet", eine Vergütung fest zu 15% der dir erstrittenen Summe zu vereinbaren, ist das m.E. nicht sittenwidrig, zumal du nur und erst zahlen musst, wenn der Erfolg erzielt ist, nämlich dir 100% der Streitsumme gesichert sind. Davon 15% an den Anwalt abzugeben scheint mir angemessen vor dem Hintergrund, dass du vermutlich ohne seinen Einsatz weder 85% noch irgend einen x%-Satz erzielt hättest. Ich vermute, ohne jetzt Euren Streitwert zu kennen, dass die 15% nicht gar zu weit von dem Betrag entfernt sind, der auch nach der RAVO anfallen würde. Bitte vor deiner Einwilligung um eine Vergleichsrechnung zwischen 15% der Streitsumme und den nach der RVO anfallenden Gebühren. Wenn die erstere nicht mehr als 25% höher als die RVO-Gebühren beträgt, akzeptiere sie in dem Wissen, dass die gesetzlichen Anwaltsgebühren z.Zt. noch auf dem Stand von vor 7 Jahren stehen geblieben sind (bei angenommener Inflation von 7x 2,5% = 17,5% ohne Berücksichtigung des Basiseffekts) und dass die Personal- und Bürokosten eines Anwalts dem entsprechend auch gestiegen sind.

Wenn du den Anwalt bereits mit der konkreten Sache beauftragt hast, ohne dass du eine Vergütungsvereinbarung unterschrieben hast, wird im Falle deiner Ablehnung dieser neuen Vergütungsvereinbarung weiterhin nach RVG abgerechnet - du musst das Mandat also nicht entziehen. Es kann aber natürlich sein, dass dein Anwalt das Mandat niederlegt oder zumindest nicht mehr sein Bestes, was als Außenstehender immer schlecht zu erkennen ist.

Eine Vergütungsvereinbarung jeglicher Art muss schriftlich vereinbart werden, dabei sind Pauschalvergütungen grundsätzlich möglich. Dabei wird meines Wissens aber meist ein konkreter Betrag genannt.

Erfolgshonorare hingegen sind nur unter besonderen Voraussetzungen möglich.

Siehe etwa

https://www.rvg-news.de/kanzleitipp-gebuehren-und-honorare/arten-verguetungsvereinbarung/

das ist nicht unüblich um einen festen Deckel zu haben , sonst läuft halt die Uhr nach Stunden das kann teuer werden.

Auch willst du ja gewinnen , einen guter Anwalt kostet geld.. auch scheidet er sich ja selbst ins Fleisch wenn er nix rausholt ;)

https://www.erbrecht-mangold.de/rechtsanwalt-kosten-honorar/