Rechtliche FRAGE: WER HAFTET BEIM STOLPERN über das KABEL eines anderen?

9 Antworten

Grundsätzlich hängt alles davon ab, ob Verschulden vorliegt.

dandy100  17.06.2019, 12:02

Es gibt keine Sicherheitsvorschriften für die eigene Wohnung, Kabel kann man hinlegen wo man will, auch quer durch den Raum

NamenSindSchwer  17.06.2019, 13:27
@dandy100

...und haftet dann natürlich für Schäden, die man dadurch fahrlässig verursacht.

Schnoofy  17.06.2019, 13:28
@dandy100

Ich sprach von Verschulden im Sinne des BGB und nicht von SIcherheitsvorschriften.

Der, der stolpert. Es gibt so viele Stolperfallen im Leben, wenn man nun die Stolperfallensteller alle verklagen würde, hörte das nicht mehr auf. Jeder Mensch ist dafür verantwortlich zu schauen, wo er hintritt.

Haftpflich würde ich sagen.
Ne Freundin hat ausversehen beim rumfuchteln mal das Handy einer anderen Freundin runtergeschmissen. Die Haftpflicht hats erstattet.

teutonix1  17.06.2019, 11:41

Dem würde ich zustimmen, zumal vermutlich einfache Fahrlässigkeit zu Grunde liegen dürfte.

NamenSindSchwer  17.06.2019, 11:45
@teutonix1

WER hat fahrlässig gehandelt? Derjenige der nicht aufgepasst hat ob dort ein Kabel baumelt? Oder derjenige der mit seinem Kabel ne Stolperfalle gebaut hat?

Anhand der Beschreibung kann man nicht entscheiden wer hier für wessen Schäden haftet.

Eine Haftpflichtversicherung haftet übrigens nie (mit Ausnahme der Kfz Haftpflicht). Sie bietet Versicherungsschutz (oder eben nicht).

DerHans  17.06.2019, 11:44

Herumfuchteln ist etwas anderes, als selbst Stolperfallen zu bauen.

dandy100  17.06.2019, 12:03
@DerHans

Wer eine Privatwohnung betritt, tut dies auf eigene Gefahr - es gibt keine Sicherheitsvorschriften für die eigene Wohnung, Kabel kann man hinlegen wo man will, auch quer durch den Raum

NamenSindSchwer  17.06.2019, 13:26
@dandy100

So ein Blödsinn, natürlich hafte ich für Schäden die in meiner Wohnung einem anderen zustoßen, wenn ich sie verschuldet habe.

Haftpflicht

NamenSindSchwer  17.06.2019, 11:43

Die Haftpflicht haftet also? Wohl kaum...

Wenn jemand (z.B. im Betrieb) Stolperfallen baut, haftet er selbst für daraus resultierende Schäden