Rechtliche Folgen bei einer Party einer volljährigen Person im Zusammenhang von Alkohol und minderjährigen?

6 Antworten

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War dies eine Privatfeier oder wurde z.B. in einer Gaststätte gefeiert ?

Die Abgabe von Alkohol an Minderjährige ist geregelt in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit. Bei einer privaten Geburtstagsfeier juckt dies erstmal niemanden.


Ja. die Abgabe von Spirituosen an Minderjährige ist verboten. Der Veranstalter hat eine Fürsorgepflicht, eine Garantenstellung in diesem Fall. Auch, wenn es eine pivate Party ist.

jurafragen  23.08.2015, 15:37

Ja. die Abgabe von Spirituosen an Minderjährige ist verboten.

Das ist so pauschal nicht richtig.

.....und Spirituosen,wenn er Minderjährigen hochprozentigen Alkohol nicht nur angeboten hat,sondern in jeder Menge überlassen hat,dann könnten wohl einige Probleme auf Ihn zukommen.Hat die betreffende Person aber ausschließlich,für das Alter erlaubte Bier,Sekt,Wein getrunken,so käme es darauf an,ob man die Schuld beim Veranstalter,oder doch mehr oder vollständig bei dem Mädchen suchen und sehen müßte.LG

jurafragen  23.08.2015, 15:44

Hat die betreffende Person aber ausschließlich,für das Alter erlaubte Bier,Sekt,Wein getrunken

Ob hier überhaupt Regelungen aus dem Jugendschutzgesetz einschlägig sind, kann man anhand der Fragestellung nicht beurteilen.

so käme es darauf an,ob man die Schuld beim Veranstalter,oder doch mehr oder vollständig bei dem Mädchen suchen und sehen müßte

Egal, wie viel Prozent "Schuld" hier bei dem Veranstalter zu suchen ist, wenn es mehr als Null ist, hat er rechtliche Probleme zu bedürchten.

Ja, das kann er!

Nur wenn er wusste das dieses Mädchen minder(wertig)jährig ist.