rechte eines 16 jährigen gegenüber der polizei

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Ich kenne diese Situation, allerdings nicht als 16 jähriger, in dem Alter habe ich überhaupt kein Alkohol getrunken.

Als 16 jähriger hast Du die gleichen Rechte, wie jeder andere Sparziergänger auch. Falls die Polizei eine Personenkontrolle macht, mußt Du Angeben zu Deiner Person machen. Sonst nichts, irgendwelche Fragen mußt Du nicht beantworten. Du kannst aber sagen, dass Du auf dem Weg nach Hause bist und ausschlafen mußt, weil Du einen anstrengenden Tag vor Dir hast.

Sollten die Polizeibeamten Dich auf die Wache nehmen wollen oder eine Durchsuchung machen wollen, dann mußt Du es widersprechen. Du solltest es widerholen, wenn andere Polizeibeamte bspw in der Wache es hören.

Auf keinen Fall solltest Du Dich wehren, da sonst die Polizei weitere Maßnahmen mit Gewalt durchsetzt.

Nachdem Du den Ausweis gezeigt hast, solltest Du sagen, dass Du jetzt gehst. Fragen beanwortest Du nicht.

Einen kurzen Moment danach gehst Du und reagierst nicht mehr, wenn die Polizei etwas sagt. Im alkoholisierten Zustand hörst Du sowieso schlecht, deshalb kann man Dir es auch später nie vorwerfen.

Da hat ein Polizeibeamter leichtes Spiel. In den hunderten von Fahndungslisten gibt es sicher ein paar Beschreibungen die auf dich passen. Eine Mitnahme zur Feststellung der Identität ist legal möglich und wird laufend praktiziert. Auch eine Taschenkontrolle wirst du dir gefallen lassen müssen. Allerdings sind weitergehende Ermittlungen (wie die Taschenkontrolle) nur durch einen zusätzlichen Anfangsverdacht, wie beispielsweise den Geruch von Alkohol oder Drogen, gerechtfertigt.

als erstes hast du mit 16 jahren deinen ausweis mitzuführen. da du betrunken warst und um gefahr für leib und leben abzuwenden, haben sie das recht dich deinen eltern zuzuführen. eine durchsuchung muss aus eigenschutzgründen durchgeführt werden, wenn sie dich mitnehmen.

Dummie42  03.01.2013, 19:54

Man muss den Ausweis nicht bei sich tragen.

Quantenstring  03.01.2013, 19:59
@Dummie42

Wenn man Scherereien aus dem Weg gehen will, sollte man ihn schon bei sich tragen. Wer gerne provoziert oder Ärger macht, braucht das natürlich nicht!

magni64  03.01.2013, 20:01
@Dummie42

absolut richtig, Dummie42. Der Autoführerschein tuts auch. Jeder über 16 Jahren muß sich mit einem geeigneten Dokument ausweisen können

pRiot  03.01.2013, 20:04
@magni64

wer nicht autofährt braucht keinen Führerschein bei sich zu haben, wer zu fuss geht braucht kein Ausweiß bei sich zu haben. Es besteht in Deutschland keine Mitführpflicht!

magni64  03.01.2013, 20:07
@pRiot

aber wenn man irgendwie unterwegs ist, muß man sich ausweisen können. Es ist übrigens keine übertriebene polizeiliche Maßnahme jemanden solange festzuhalten, bis seine Identität zweifelsfrei feststeht.

bulwei  03.01.2013, 20:09
@pRiot

kk!!!! das mit dem ausweis kann sich im laufe der jahre geändert haben.

pRiot  03.01.2013, 20:13
@magni64

aber wenn man irgendwie unterwegs ist, muß man sich ausweisen können.

das stimmt eben nicht. Es besteht keine pflicht dazu! Es gibt keine wie auch immer geartete allgemeine Mitführpflicht! Außnahmen sind bekannt: Autofahren, Waffentragen und einiges mehr. "zur party gehen" gehört nicht dazu.

Der zweite Teil ist korrekt: Die polizei kann dich solange festhalten bis deine Identität geklärt ist. Am besten geht das natürlich, indem du einen Ausweiß dabei hast. Am längsten dauert es, wenn eine erkennungsdienstliche Maßnahme durchgeführt wird, was aber nur dann geschieht, wenn es dir nicht möglich sein kann, einen Ausweiß zB von zuhause zu holen, oder du alle Angaben zu deiner Person verweigerst.

magni64  03.01.2013, 20:25
@bulwei

psst, bulwei, hab grad nachgeguckt... das hat sich vor über 60 Jahren geändert...

Ja, dass darf die Polizei vor allem dann, wenn für sie der begründete Verdacht vorliegt, dass die Maßnahme Not tut. Und bei Minderjährigen sind sie mittlerweile doch sehr viel sensibler geworden als das noch vor ein paar Jahren der Fall war. Aber auch bei Volljährigen hat die Polizei das Recht, diese Maßnahmen durchzuführen, wenn sie angebracht sind. Auch wo Du wohnst dürfen sie fragen, die Polizei darf ja auch bei jedem anderen Bürger die Personalien feststellen, deswegen gibt es die Ausweispflicht und auch die Pflicht, einen Ausweis mit sich zu führen. Hat man ihn nicht dabei kann schon dieser Umstand zu einem Bußgeld führen.

Würde die Polizei so wie in Deiner Frage beschrieben handeln, dann täte sie das meiner Meinung nach völlig zu Recht.

pRiot  03.01.2013, 20:00

die Pflicht, einen Ausweis mit sich zu führen. Hat man ihn nicht dabei kann schon dieser Umstand zu einem Bußgeld führen.

Eine Ausweispflicht ist keine Mitführpflicht. Du bist nicht dazu verpflichtet deinen Ausweis dabei zu haben, Außnahmen sind Waffenträger und unter speziellen Arbeitsbedingungen. Die Ausweißpflicht bedeutet, das du einen Ausweiß, also einen personalausweiß oder reisepass besitzen musst, -nicht mitführen! Ein Bußgeld gibt es nicht für einen fehlenden Ausweiß bei einer Kontrolle!

http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht#Deutschland

magni64  03.01.2013, 20:05
@pRiot

schon richtig. Man muß den Ausweis nicht mit sich führen. Man muß sich nur mit einem geeigneten Dokument ausweisen können. Also auch Autoführerschein. Oh... 16... hat wohl keinen... Schülerausweis (da is das böse Wort mit "a" schon wieder..) tuts auch...

pRiot  03.01.2013, 20:09
@magni64

die Ausweispflicht ist auch erfüllt, wenn du zB zuhause den beamten deinen Ausweis vorzeigen kannst. Du musst im besitz eines Ausweißes oder gleichwertigen Dokumentes sein, aber du musst nichts davon dabei haben.

Der Knackpunkt um den es geht: Polizeibeamte können auf die Ausweißkontrolle bestehen auch wenn du ihn nicht dabei hast, dann musst du ihn holen oder die Beamten kommen mit zu dir, beides nicht toll. Es ist besser ihn dabei zu haben, aber es ist keine Pflicht!

magni64  03.01.2013, 20:18
@pRiot

Wenn du in einer anderen Stadt wohnst, kann die Polizei auch gern solange warten bis jemand deinen Ausweis bringt... auf deine Kosten natürlich, nicht auf Kosten der Polizei.

pRiot  03.01.2013, 20:52
@magni64

so siehts aus. Ich bin mir aber nicht sicher, ob schon vorher eine erkennungsdienstliche Maßnahme durchgeführt wird, falls die polizei deinen Angaben misstraut.

happysumo  03.01.2013, 21:11
@pRiot

Und ob es dafür ein Bußgeld geben kann, zugegebener Maßen recht auch z.B. der Führerschein, aber ich muss mich jederzeit ausweisen können. Ein Kumpel von mir hat schon eines bekommen (5 Euro) und Beschwerde dagegen eingelegt - gänzlich ohne Erfolg. Rechtschutzversicherer hat ebenfalls direkt abgewunken.

  1. darf mich die polizei mitnehmen nach hause oder auf die wache?

Das erstere ist eine erzieherische Massnahme, deren rechtliche Grundlage wacklig ist. Das zweitere dürfen sie unter bestimmten Umständen. Einer davon wäre z.B. die Personalienfeststellung, die nötig ist, wenn Du Dich nicht ausweisen kannst.

  1. muss ich ihnen sagen wo ich wohne oder sonstige fragen beantworten?

Nein. Das musst Du nicht. Du kannst jede Aussage verweigern und ganz stumm bleiben. Was jedem zu empfehlen ist, um sich nicht mit irgendwas zu belasten. Aber Du musst Dich ab vollendetem 16. Lebensjahr ausweisen können. Dafür gibt es den Personalausweis. Der macht dann auch Fragen nach dem Wohnsitz überflüssig.

DÜRFEN SIE MICH AUF EINEN ABSTRAKTEN VERDACHT DURCHSUCHEN?

Was ist ein "abstrakter" Verdacht? Wenn Du später gegen die Massnahme Beschwerden einlegtest, würden sie schon irgendeinen konkreten Verdacht behaupten, sie könnten z.B. behaupten, Du seist verdächtig gewesen, Drogen bei Dir zu führen, weil Du Dich seltsam benommen habest usw. etc. Da wird ganz viel Blabla drüber geschrieben von Juristen im Elfenbeinturm, in der Realität ist das einfach.

Das wichtigste zum Merken ist: Nichts sagen. Am besten ist es, wenn man im Kontakt mit der Polizei nur den Ausweis hergibt und so stumm bleibt wie ein stummer Mensch. Wer sich auf Gespräche einlässt, ist selbst schuld.

PepsiMaster  03.01.2013, 20:38

"Am besten ist es, wenn man im Kontakt mit der Polizei nur den Ausweis hergibt und so stumm bleibt wie ein stummer Mensch. Wer sich auf Gespräche einlässt, ist selbst schuld."

.. toller Tipp .. dann wird der vollgesoffene 16 jährige mitgenommen zur nächsten Polizeistation und darf dort von seinen Eltern abgeholt werden .. .. wer's braucht ..

pRiot  03.01.2013, 20:57
@PepsiMaster

ist im Zweifel besser als sich selbst zu belasten.

pRiot  03.01.2013, 21:01

Nein. Das musst Du nicht. Du kannst jede Aussage verweigern und ganz stumm bleiben

Empfehle ich auch. Einzige Ausnahme: Falls kein Ausweiß oder ähnliches vorliegt Angaben zur person machen um einer Erkennungsdienstlichen Behandlung zu entgehen die ansonsten verhängt werden kann. Das heißt: Fingerabdrücke abgeben, Fotos und so weiter. Durch Angaben zur Person kann diese Behandlung überflüssig werden.

Zu allem anderen am besten schweigen, das ist jedermanns Recht und darf nicht zu ungunsten ausgelegt werden!

Bluebird555  03.01.2013, 22:04

Haben Sie für ihre Argumente mit 'erzieherische Maßnahme' durch die Polizei eine Rechtsgrundlage? Wo steht das geschrieben? Seit wann führt die Polizei erzieherische Maßnahmen durch?

Bluebird555  03.01.2013, 22:04

Haben Sie für ihre Argumente mit 'erzieherische Maßnahme' durch die Polizei eine Rechtsgrundlage? Wo steht das geschrieben? Seit wann führt die Polizei erzieherische Maßnahmen durch?

Bluebird555  03.01.2013, 22:05

Haben Sie für ihre Argumente mit 'erzieherische Maßnahme' durch die Polizei eine Rechtsgrundlage? Wo steht das geschrieben? Seit wann führt die Polizei erzieherische Maßnahmen durch?

derdorfbengel  03.01.2013, 22:42
@Bluebird555

Oder gleich lautend § 35 PolG NW.

Aber darum gehts ja hier auch gar nicht. Du wolltest mal stänkern, weil ich nach der Rechtsgrundlage für DeineBehauptung gefragt hatte, Jugendliche dürften nach 24 Uhr nicht unterwegs sein.

Und Du meintest nun mal, Du hättest es mir mit dieser "pfiffigen" Gegenfrage nun gegeben.

Hast Du aber nicht. Denn ich reisse mein Maul nicht bei jeder x-beliebigen Frage auf, um Punkte zu grabben.