Recht auf Mietminderung bei Sanierungsarbeiten in der Wohnung und am Haus?
Habe ich ein Recht auf Mietminderung, wenn Sanierungsarbeiten im und am Haus durchgeführt werden? Für diese Zeit ist die komplette Wasserversorgung, sprich auch die Toilette und Dusche, einige Tage nicht nutzbar. Die Baustelle in der Wohnung würde 7 bis 8 Tage existieren. Küche und Bad nicht nutzbar. Vermutlich wird auch mein Wohnraum mit dem Mobiliar der beiden Räume zugestellt sein, so dass ein Wohnen nur schwer bis gar unmöglich ist. Auch die Hausfassade wird komplett erneuert. Lärm durch Bauarbeiten im und am Haus. Die Sanierungsarbeiten wurden allerdings bereits Anfang des Jahres angekündigt, sodass ich als Mieter lange darauf vorbereitet wurde. Dennoch würde mich diese Frage interessieren.
4 Antworten
Teilweise hat man (zum Glück) die Möglichkeit auf Mietminderung für Sanierungsarbeiten eingeschränkt. Wenn natürlich kein Wasser zur Verfügung steht, dann sollte das möglich sein. Wenn die Hausfassade z.B. wärmegedämmt wird, wäre das kein Grund zur Mietminderung, auch wegen des Lärms nicht und das ist ja auch gut so.
dein Vermieter kann dir ein Hotel/Pension/FEWO für die Zeit stellen - ER zahlt
Eine Mietminderung ist möglich. Du wirst vermutlich auch nicht nur ein paar Tage kein funktionierendes Haus haben, denn wenn mehrere Parteien im Haus wohnen und mit an einem Wasserstrang hängen, muß auch bei der Sanierung der anderen Wohnungen das Wasser abgestellt werden.
Ich würde mich an den Mieteschutzbund wenden zwecks Höhe der Mietminderung. Und am besten mit den anderen Mietern an einem Strang ziehen.
ja
du hast immer ein recht auf mietminderung, wenn die wohnung aus irgendwelchen gründen nicht 100%ig ist
es spielt überhaupt keine rolle, ob das notwendig ist, ob der vermieter etwas dafür oder dagegen kann, es ist kein verschulden des vermieters notwendig dafür
es geht nur darum, ob der gebrauchswert der wohnung niedriger ist und du darfst es natürlich nicht selbst verschuldet haben, aber ansonsten kannst du immer mindern
ja, ist mir auch eingefallen, deshalb habe ich es kurz am ende angeführt
du hast immer ein recht auf mietminderung, wenn die wohnung aus irgendwelchen gründen nicht 100%ig ist
es spielt überhaupt keine rolle, ob das notwendig ist, ob der
vermieter etwas dafür oder dagegen kann, es ist kein verschulden des
vermieters notwendig dafür
Das ist so nicht ganz korrekt.
Wenn der Mieter den Schaden selbst verursacht hat (ja ich weiß, das trifft in diesem Fall hier nicht zu), kann er auch keine Mietminderung geltend machen. Wenn ich in einer Mietwohnung 10 Aquarien aufbaue und sich durch die dadurch erhöhte Luftfeuchtigkeit Schimmel bildet, kann ich keine Mietmindernung geltend machen, bzw der Vermieter ist nicht verpflichtete diese zu a