Rechnung für Thermenwartung nach Mietende rechtens?
Nach 2 Monaten des Hinterhertelefonierens hatte ich heute endlich den Check über meine Kaution in der Post. Allerdings durfte ich feststellen: Neben 100 einbehaltenen Euro für die Nebenkostenabrechnung wurden auch noch 76,96€ für die diesjährige Wartung der Gastherme in meiner ehemaligen Wohnung in Rechnung gestellt, bzw. abgezogen.
Rechnungsdatum: 31.10.2013 für am 21.10.2013 ausgeführte Arbeiten.
Mietende war allerdings der 31.08.2013.
Seit dem 01.09. wohnt auch bereits eine neue Mieterin in der Wohnung.
Zwar habe ich in meinem alten Mietvertrag zugesagt, die jährliche Wartung der Therme zu übernehmen, jedoch fällt die diesjährige doch gar nicht mehr in meinen Mietzeitraum, oder verstehe ich da etwas falsch? Muss die Rechnung nicht an die Nachmieterin gehen?
Schon einmal danke für Antworten!
4 Antworten
Zwar habe ich in meinem alten Mietvertrag zugesagt, die jährliche Wartung der Therme zu übernehmen,
Dann mußt Du sie auch zahlen. Allerdings nur anteilig für Deinen Nutzungszeitraum.
Also 76,96 € : 12 x Nutzungszeitraum.
Den anderen Teil zahlt denn die neu Mieterin.
Entscheidend sind die Kosten die im Abrechnungszeitraum entstehen. Ob das nur vor oder nach dem Auszug ist spielt keine Rolle.
Mich wundert allerdings das für die Wartung eine gesonderte Rechnung gestellt wird.
Normalerweise gehört das in die NK-Abrechnung.
Für die Wartung der Therme hat der Mieter doch bereits in den Vorauszahlungen einen Anteil entrichtet. Deshalb muss er vermutlich keine Kosten mehr tragen, wenn der bereits zum 31.8.13 ausgezogen ist.
Da dann ist doch alles klar. Die Kosten der Wartung sind in den Vorauszahlungen enthalten.
Also nix extra Rechnung. Der VM möchte bitte eine korrekte Abrechnung erstellen.
Mit diesem Hinweis würde ich die Zahlung ablehnen.
Was dazu GENAU vereinbart ist, steht in Deinem Mietvertrag...
" Die Wartung der Therme ist jährlich auf Kosten des Mieters durchzuführen. "
Deine zeitanteiligen Kosten sind in die jährliche Betriebskostenabrechnung einzuordnen und nicht separat zu zahlen.
Die Wartung der Gastherme ist in der Regel Bestandteil der Heizkostenabrechnung innerhalb der NK-Abrechnung. Wenn du in deinem MV andere Klauseln dazu vereinbart hast, musst du dich an diese halten. Die NK-Abrechnung für 2013, für die aus der Kaution 100€ einbehalten wurden, solltest du genauestens prüfen, wie dort die Wartung der Gastherme dargestellt wird. Vermutlich erhältst du dann eine Erstattung von zuviel gezahlten Nebenkosten.
in den Nebenkosten enthalten sind "Schornsteinfeger & Immissionsmessung" - fällt die Thermenwartung durch einen Installateur- und Heizungsbaumeistern darunter?
Die Position "Schornsteinfeger und Immissionsmessung" enthält nicht die Thermenwartung. Die Thermenwartung ist entweder Bestandteil der Position "Heiz- und Warmwasserkosten sowie Wartung der Gasheizung" oder diese Wartung ist separat im Verzeichnis der Nebenkosten aufgeführt. Ausdrücklich muss diese Wartung vereinbart sein, wenn der Vermieter die Kosten auf den Mieter umlegen will.
Die Wartung kann auch eine Fachkraft ausführen, es ist nicht der Meister vorgeschrieben.
Stimmt, jetzt wo Sie es sagen.
Im letzten Jahr habe ich auch keine gesonderte Rechnung bekommen. Und gerade noch einmal im Mietvertrag nachgeschaut steht dort auch: "Zu den Betriebskosten zählen auch die Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Warmwassergeräten (einschließlich Immissionsmessungen), auf de der Mieter Vorauszahlungen leistet. Die Abrechnung erfolgt nach den auf die Einheiten entfallenden tatsächlichen Kosten oder, wenn dies nicht möglich ist, nach dem Verteilungsschlüssel für Heizung und Warmwasser."