Rechnung für ärztliche Leistung ( Pathologie ) trotz gesetzlicher Versicherung aufgrund der Unterkunft in einem Einzelzimmer?
Ich war aufgrund einer Operation in einem Krankenhaus und wollte dort, weil ich in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit Mehrbettzimmer gemacht habe, gegen Aufpreis in einem Einzelbettzimmer, wo ich auch untergebracht wurde.
Nach der Operation wurden noch Gewebeproben an die Pathologie gesendet und nun habe ich von der Pathologie eine Rechnung von knapp 1000 € erhalten und soll diese nun auch privat zahlen weil ich sozusagen mit dem Einzelbettzimmer eine Wahlleistung in anspruch genommen hätte und da wäre das dann so das ich auch die Pathologierechnung privat zahlen müsste..... das kann doch nicht sein oder ?
Kennt sich hier jemand von euch rechtlich etwas aus ?
5 Antworten
Vermutlich hast du nicht nur einen Vertrag für ein Einbettzimmer unterschrieben, sondern eine sogenannte Wahlleistungsvereinbarung. Und die beinhaltet auch die ärztlichen Leistungen.
Kennt sich hier jemand von euch rechtlich etwas aus ?
Erfahrungsgemäß muss man vorher alles im KH unterschreiben.
Also schau mal nach, was alles von dir unterschrieben wurde.
Du kannst die Rechnung, nachdem Du sie bezahlt hast bei der ges. Versicherung einreiche, dann wird Dir eine Teil erstattet.
.. seit wann geht das?
Mit dem Pflegesatz/der Pauschale sind alle Kosten und Lasten abgerechnet.
Grundsätzlich hast Du Recht. Aber die machen Ausnahmen. Da ist in diesem Fall zu hoffen
Für Ausnahmen muss eine Kostenübernahme IMMER VOR dem Geschehen beantragt und genehmigt werden.
Nachträglich bzw. rückwirkend geht nichts.
Da könnte ja jeder kommen und sich während einer Blinddarm-OP die Nase richten lassen.
Bei ging das mehre Male. Nun beruhife Dich.
Ich habe beruflich tagtäglich mit Krankenversicherern quer Beet zu tun - was du behauptest ist nicht die Realität, also nein.
Nicht genehmigte Kosten werden nicht rückwirkend erstattet.
Was machst Du denn da beruflich? Putzfrau?
Quatsch mit Sauce, also bitte!
Keine GKV darf solche Kosten wuppen, die mit dem Pflegesatz/der Fallpauschale abgegolten sind!
Du hast eben keine Ahnung, aber davon viel. Wenn die Kasse das macht ist das deren Sache und in Ausnahmefällen machen die das. Wie kommst Du darauf, daß die das nicht "darf"? Haste ne Quelle dafür. Oder biste hier nur Klugscheißer?
.... Du hast doch diese aberwitzigen Erlebnisse, nenne sie einfach, wann, wo, welche Kasse, und danach gehe auf den Topf!
Wir gehen dann alle in Deine und Du bekommst die Werbeprämie von ganz Deutschland, wetten?
Quatschkopf. Ich gebe Dir keine privaten Daten hier.
... also doch von Dir alles gelogen, habe ich gleich gewusst.
... natürlich kann das so sein, Du hast das doch so unterschrieben, wie sonst kommen die Behandler an Deine Adresse.
Zwei Fragen stehen im Antrag, zwei Kreuze wurde gemacht, wetten?
Einmal fürs Zimmer und einmal für die Mediziner.
Schaue also in Deinen Vertrag.
Wenn du im Krankenhaus ein Einbettzimmer willst, schließt das die privatärztliche Behandlung mit ein. Das hättest du aber bei der Aufnahme erfragen können.
Es war eben immer schon etwas teurer, einen besonderen Geschmack zu haben.
Nein.
Private Zusatzleistungen werden ohne vorherige schriftliche Genehmigung von den GkV's nicht übernommen. Auch private Versicherer müssen hier nicht zahlen.
Der FS hätte sich den Vertrag besser durchlesen müssen, ganz offensichtlich hat er pauschal für private Zusatzleistungen unterschrieben.